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UStR 2000 Rz 3431–343325. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…

UStR 2000 Rz 3516–353627.5. Aufsichtsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Nutzung des EU-OSS Rz 3529: Nimmt ein Drittlandsunternehmer die Sonderregelung für den EU-OSS in Anspruch, richten sich die Anforderungen an einen Fiskalvertreter nach den Regelungen des Mitgliedstaates der Identifizierung und nur subsidiär nach denen des Bestimmungslandes. Nimmt ein Unternehmer die Sonderregelung gemäß Art…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…über die Sonderregelung in Art. 25a UStG 1994 erklärt werden. Für einen Überblick über die verschiedenen One-Stop-Shop-Sonderregelungen nach Leistungserbringer (EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer) und Umsatz siehe Rz 4300d. Der EU-OSS kann grundsätzlich von allen im Gemeinschaftsgebiet niedergelassenen Unternehmern verwendet werden. Drittlandsunternehmer…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…zur Umsatzsteuer veranlagt. Zur Vermietung von Grundstücken durch ausländischenicht im Inland ansässige Unternehmer siehe Rz 2601a sowie zur Rechtslage vor dem 20.7.2022 siehe Rz 2601b. Dies gilt insbesondere nicht für Unternehmer, die einer Sonderregelung gemäß Art. 369a bis 369k MwSt-RL 2006/112…

UStR 2000 Rz 3434–343625b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…nicht übersteigt. Die Sonderregelung für den IOSS gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Für einen Überblick über die verschiedenen One-Stop-Shop-Sonderregelungen ab 1.7.2021 nach Leistungserbringer (EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer) und Umsatz siehe Rz 4300d. Die Inanspruchnahme des IOSS ist optional. Entscheidet sich…

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Art. 15 UZK). Bspw. kann der Abfuhrverpflichtete von der Person, für die die Waren bestimmt sind, die Originalrechnung verlangen. Zudem hat der Abfuhrverpflichtete Aufzeichnungen über die Einfuhren, die der Sonderregelung unterliegen, zu führen. Die Aufzeichnungen müssen eine Überprüfung, ob die Steuer korrekt erklärt wurde, ermöglichen…

UStR 2000 Rz 3437–343825b.4. Sondervorschriften
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Ein Unternehmer kann den IOSS auch über einen Vertreter in Anspruch nehmen, sofern der Unternehmer keine aktive IOSS-Identifikationsnummer in einem anderen Mitgliedstaat hat. Für Drittlandsunternehmer, die in keinem Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Unternehmen auch nicht in einem Staat iSd Norwegen betreiben (§ 25b Abs…

UStR 2000 Rz 6423a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

3a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen Rz 642v: Die Sonderregelung des § 3a Abs. 15 UStG 1994 betrifft sonstige Leistungen, deren Leistungsort im Drittland läge und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Rz 642w: Ab 1.1.2016 kommt es nicht mehr zur…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…in Deutschland zu erweitern. Lösung: Der Unternehmer kann sich für das Verfahren nach Art. 6a UStG 1994 registrieren und in der Vorabmitteilung (Art. 6a Abs. 2 UStG 1994) mitteilen, die Sonderregelung für Kleinunternehmer in Deutschland nach dem dort geltenden Recht in Anspruch nehmen zu wollen…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…5.1. Zusätzliche Voraussetzungen für ausländische Unternehmer Rz 998: Neben Unternehmern, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, können auch Unternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat betreiben, die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen (im Folgenden: EU-Unternehmer). Für Drittlandsunternehmer ist dies nicht möglich. Ein Unternehmer…

UStR 2000 Rz 3918–3919103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…12.2017) veröffentlichte Wechselkurs anzuwenden. 103a.4.2. Verzicht auf die Sonderregelung des Leistungsortes Rz 3919: Der Unternehmer kann auf die Anwendung dieser Bestimmung innerhalb der Frist zur Abgabe der Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum eines Kalenderjahres, in dem erstmals eine solche Leistung getätigt worden ist…

UStR 2000 Rz 285021.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer 21.11.1. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer durch andere EU-Mitgliedstaaten (Rechtslage für ab 1.1.2010 gestellte Erstattungsanträge) 21.11.1.1. Vorsteuererstattungsverfahren in Österreich 21.11.1.1.1. Antragstellung Rz 2850: Ein im Inland ansässiger Unternehmer…

UStR 2000 Rz 466–4673.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…unabhängig von den Lieferkonditionen, wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuldner der EUSt ist. Beispiel: Der Drittlandsunternehmer D verkauft Gewürze an den österreichischen Unternehmer Ö. D befördert die Gewürze vom Drittland ins Inland. Ö nimmt die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr vor (Lieferung "unverzollt…

UZK-IAArtikel 79 Registrierungsverfahren in den begünstigten Ländern und Verfahren bei der Ausfuhr, die im Übergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Solche Verlängerungen werden für höchstens sechs Monate gewährt. (3) Ausführer in einem begünstigten Land fertigen unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, ab dem Zeitpunkt, zu dem das begünstigte Land mit der Registrierung der Ausführer zu beginnen beabsichtigt, Erklärungen zum Ursprung für versendete Ursprungserzeugnisse…

UStR 2000 Rz 6383a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer 3a.5.1. Allgemeines Rz 638k: § 3a Abs. 5 UStG 1994 normiert, wer für die neuen Leistungsortregelungen gemäß § 3a Abs. 6 bis 16 UStG 1994 und gemäß Art. 3a UStG 1994 als unternehmerischer bzw. nichtunternehmerischer Leistungsempfänger gilt. Randzahlen 638l bis…

GK-04202. Drittstaatenbereich
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.

UStR 2000 Rz 382–3863.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…andere elektronische Schnittstellen (in weiterer Folge: "Plattformen"), die Umsätze gemäß § 3 Abs. 3a UStG 1994 unterstützen, für umsatzsteuerliche Zwecke selbst zum Steuerschuldner. Dh. die Plattform wird behandelt, als hätte sie die Gegenstände vom Lieferanten selbst erworben und im eigenen Namen weiter geliefert (siehe § 3 Abs…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…empfangende Unternehmer sein Unternehmen betreibt, steuerbar (§ 3a Abs. 6 UStG 1994). Keine Sonderregelungen bestehen für in- und ausländische Vor- und Nachläufe sowie für Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die üblicherweise mit Beförderungsleistungen verbunden sind. Der Leistungsort jeder einzelnen Leistung ist, soweit es sich nicht um…

UZK-IAArtikel 88 Automatische Registrierung von Ausführern für ein Land, das zum begünstigten Land des APS der Union wird
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…von Ausführern für ein Land, das zum begünstigten Land des APS der Union wird (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Wird ein Land in die Liste der begünstigten Länder in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 aufgenommen, so aktiviert die Kommission für ihr…

ZK-42001.4. Allgemeines zur steuerfreien Einfuhr im Sinne des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 sowie zur innergemeinschaftlichen Lieferung und zum innergemeinschaftlichen Verbringen im Sinne des Art. 7 UStG 1994
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…Ware bereits umsatzsteuerrechtlich über die Ware verfügungsberechtigt. Jede weitere Lieferung - zB auch eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Warenverbringung - ist daher diesem Unternehmer zuzurechnen. Beispiel (siehe UStR 2000 Rz 466): Der Drittlandsunternehmer D verkauft Gewürze an den österreichischen Unternehmer Ö. D befördert die Gewürze vom Drittland ins…