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UStR 200024a. Sonderregelung für Anlagegold (§ 24a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

24a. Sonderregelung für Anlagegold (§ 24a UStG 1994) Rz 3381 bis Rz 3400: derzeit frei.

UStR 2000124a. Sonderregelung für Anlagegold (Art. 24a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

124a. Sonderregelung für Anlagegold (Art. 24a UStG 1994) Randzahlen 4261 bis 4275: derzeit frei.

KStR 2013 Rz 130923.8 Sonderregelung für unberücksichtigte Betriebsstätten (§ 14 Abs. 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

23.8 Sonderregelung für unberücksichtigte Betriebsstätten (§ 14 Abs. 8 KStG 1988) Rz 1309jx: § 14 Abs. 8 erster Satz KStG 1988 sieht vor, dass weder im Inland noch im Betriebsstättenstaat erfasste Erträge einer ausländischen unberücksichtigten Betriebsstätte im Inland steuerlich zu erfassen sind. Dabei handelt es sich…

KStR 2013 Rz 130923.9 Sonderregelung für importierte hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.9 Sonderregelung für importierte hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 9 KStG 1988) Rz 1309ke: § 14 Abs. 9 erster Satz KStG 1988 sieht entsprechend Art. 9 Abs. 3 ATAD ein Abzugsverbot von Aufwendungen für die Zahlung einer Körperschaft im Inland vor, wenn diese Zahlung in einem…

LStR 2002 Rz 137541.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben Rz 1375: Hat der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Antragstellung das 50. Lebensjahr bereits vollendet, bestehen hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages zwei Möglichkeiten: a) Der Steuerpflichtige kann sich für eine Laufzeit von mindestens 10…

KStR 2013 Rz 4754.5.3 Sonderregelungen für Unternehmensgruppen (§ 26c Z 76 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

4.5.3 Sonderregelungen für Unternehmensgruppen (§ 26c Z 76 KStG 1988) 4.5.3.1 COVID-19-Rücklage Rz 475av: Eine COVID-19-Rücklage kann auch durch Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) gebildet werden. Aufgrund der Gruppenbesteuerung gelten allerdings insbesondere im Hinblick auf die Beantragung und…

UStR 2000 Rz 3434–343625b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

25b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS) 25b.1. Voraussetzungen Rz 3434: Unternehmer, die Einfuhr-Versandhandelsumsätze (siehe § 3 Abs. 8a UStG 1994) von Drittlandswaren in das Gemeinschaftsgebiet tätigen, können sich - unter bestimmten Bedingungen - dafür entscheiden, sich in nur einem Mitgliedstaat erfassen zu lassen und dort die…

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Bspw. kann der Abfuhrverpflichtete von der Person, für die die Waren bestimmt sind, die Originalrechnung verlangen. Zudem hat der Abfuhrverpflichtete Aufzeichnungen über die Einfuhren, die der Sonderregelung unterliegen, zu führen. Die Aufzeichnungen müssen eine Überprüfung, ob die Steuer korrekt erklärt wurde, ermöglichen. Sie sind ab…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994) 125a.1. Voraussetzungen für im Gemeinschaftsgebiet niedergelassene Unternehmer Rz 4297: Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer gemäß § 3a…

UP-481011. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU und Sonderregelung für Tabakwaren
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

11. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU und Sonderregelung für Tabakwaren 11.1. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU (1) Nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990) wendet Andorra - in gleicher…

MO-83007.4.2. VO 543/2011 - Sonderregelungen für die im Anhang I angeführten Erzeugnisse idF der Delegierten Verordnung 2017/891
geltende FassungRichtlinien10.04.2018

7.4.2. VO 543/2011 - Sonderregelungen für die im Anhang I angeführten Erzeugnisse idF der Delegierten Verordnung 2017/891 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates für die Sektoren Obst…

UStR 2000 Rz 3431–343325. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…

EStR 2000 Rz 5898–590619.2.3 Verfahren
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

19.2.3 Verfahren Rz 5898: Die Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind - vorbehaltlich der Sonderregelung für ARGEN - gemäß § 188 BAO festzustellen (VwGH 19.12.1990, 86/13/0136). Demnach können Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft nur bei der Feststellung der Einkünfte der Mitunternehmerschaft und nicht bei…

UStR 2000 Rz 6423a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

3a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen Rz 642v: Die Sonderregelung des § 3a Abs. 15 UStG 1994 betrifft sonstige Leistungen, deren Leistungsort im Drittland läge und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Rz 642w: Ab 1.1.2016 kommt es nicht mehr zur…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 938: Seit 1. April 2014 gilt eine Sonderregelung (Nach § 6 Abs. 79 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 1318/2014 bzw. nunmehr2021 (zuvor § 6 Abs. 97 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 1813/20212014) gilt eine Sonderregelung für den Fall, dass die Normverbrauchsabgabe Teil…

MO-83007.25. MO25 Olivenöl und Tafeloliven
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…2005/97 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Sonderregelung für die Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Algerien Verordnung (EG) Nr. 148/98 der Kommission zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2005/97 mit Durchführungsbestimmungen zur Sonderregelung für die Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Algerien…

MO-83007.25.2. VO 2008/97 - Einfuhr von Olivenöl aus der Türkei
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Nr. 2008/97 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Sonderregelung für die Einfuhr von Olivenöl und bestimmten anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei (1) Der Drittlandszollsatz wird bei der Einfuhr von anderem als raffiniertem Olivenöl der KN-Codes 1509 10 und 1510 0010, das…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben) Rz 1318: Ergänzend zu den Sonderregelungen in § 4a Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 3 EStG 1988 werden in § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…