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UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…soll die Vorsteuererstattung durch das Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt, durchgeführt werden. Die der Betriebsstätte zugeordnete Dienststelle des Finanzamtes Österreich hat die Dienststelle Graz-Stadt entsprechend zu informieren. Das Finanzamt für Großbetriebe hat in diesen Fällen die Vorsteuererstattung mittels Bescheid an das Finanzamt Österreich zu…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…

GK-09003. Steuerschuldner
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

3. Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist gemäß § 3 Z. 2 KfzStG 1992 diejenige Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Als Steuerschuldner wird daher regelmäßig diejenige Person anzusehen sein, die das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes lenkt. (2) Tritt in der…

UStR 2000 Rz 285021.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…im Inland eine Organschaft, hat jede Organgesellschaft mit aufrechter UID-Nummer einen FinanzOnline-Zugang für das Vorsteuererstattungsverfahren, über den die für die jeweilige Gesellschaft zustehenden Vorsteuern beantragt werden können. Für jeden Mitgliedstaat, in dem eine Rückerstattung von Vorsteuern beantragt werden soll, ist ein gesonderter Antrag…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…

UStR 2000 Rz 2288–230314.4. Erklärung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…14 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 bis zur Rechtskraft des Bescheides des betreffenden Jahres, in dem erstmals der Vorsteuerabzug pauschaliert werden soll. Diese schriftliche Erklärung kann auch in der Form erfolgen, dass die jeweilige Kennzahl in der Umsatzsteuererklärung ausgefüllt wird, da die…

VereinsR 2001 Rz 509–5343.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Euro übersteigen. 3.3.10.2.3 Erklärung Rz 512: Die Erklärung (Erklärungsmuster siehe Rz 871) ist bis zur Rechtskraft des Bescheides betreffend jenes Kalenderjahres abzugeben, für das die unechte Befreiung erstmals nicht angewendet werden soll. Rz 513: Unterhält ein Unternehmer mehrere Jugendheime bzw. Theater…

UStR 2000 Rz 260519.1.5.1. Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 129/2007 (Schrott-Umsatzsteuerverordnung)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…II Nr. 320/2012) Für Lieferungen von Bruchgold, das offensichtlich nicht mehr dem ursprünglichen Zweck entsprechend wieder verwendet werden soll, sowie Lieferungen von aus solchem Bruchgold hergestellten Barren oder Granulaten geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, wenn dieser Unternehmer ist. Auch die sonstigen Leistungen…

LStR 2002 Rz 1213–121930 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

30 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988) Rz 1213: Der Arbeitnehmer schuldet die Lohnsteuer. Die Abgabenbehörden können den Arbeitnehmer für die von ihm geschuldete Lohnsteuer nur dann unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn einer der Tatbestände des § 83 Abs. 2 EStG 1988 oder der Tatbestand nach § 83 Abs…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…

UStR 2000 Rz 3051–311123.6. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…gemäß § 23 UStG 1994 zu versteuern. Wird die Bemessungsgrundlage geschätzt, ist damit auch die anteilige steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für Beförderungsleistungen in Drittländer umfasst. Rz 3059: Die Schätzung ist bei der Soll-Versteuerung aufgrund der vereinbarten Entgelte und bei der Ist-Versteuerung aufgrund der vereinnahmten Entgelte vorzunehmen…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Lieferung per 31. Dezember wie folgt zu buchen: | | Soll | Haben | Forderungen | 120.000 S | | Warenerlös | | 100.000 S | Interimskonto (für noch nicht geschuldete Umsatzsteuer) | | 20.000 S Ende Jänner des Folgejahres, wenn für…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991) B.4.1. Lieferung (§ 4 Z 1 NoVAG 1991) Rz 750: Abgabenschuldner ist im Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 NoVAG 1991) der Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im…

UStR 2000 Rz 1875–187712.1.4. Übergang der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Dies gilt auch, wenn die Steuer nachträglich, zB im Zuge einer finanzbehördlichen Prüfung, festgesetzt wird. In den Fällen des Übergangs der Steuerschuld steht auch bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) der Vorsteuerabzug für denselben Voranmeldungszeitraum zu, in dem die Steuerschuld entsteht, unabhängig vom…

VS-10006. Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.4 Abgabenschuldner 3.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Kohle Rz 145: Wird die Kohle durch einen Kohlehändler oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger…

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Dies gilt auch für Abgabepflichtige, die zwar die Umsätze nach dem Soll-System versteuern, bei denen jedoch nach den branchenspezifischen Gegebenheiten eine sofortige Vereinnahmung der Entgelte anzunehmen ist (zB Diskonter). Rz 243: Bei von Arbeitgebern eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung für Lohnsteuer ist bei der Ermessensübung…

UStR 2000 Rz 3713–3756103. Lieferung (Art. 3 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…berechnen ist, richtet sich nach den Voraussetzungen beim liefernden Unternehmer, es hängt also davon ab, ob dieser Ist- oder Sollversteuerer ist (siehe Rz 2451 bis Rz 2506). 103.5a.3.2. Differenzbesteuerung Rz 3745: Unterliegt die Lieferung der Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994, ist die…

UStR 2000 Rz 3491–349627.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…