…die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch als Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung der Position 8703 (Pkw) darstellen können. Rz 569: Der Ausdruck "Kombinationskraftwagen" bezeichnet Kraftfahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz)…
…der Flugabgabe hängt einerseits von der Anzahl der beförderten Passagiere, andererseits von der Lage des Zielflugplatzes ab. Rz 18: Gegenstand der Flugabgabe ist der Abflug eines Passagiers. Bucht ein Passagier für sich allein Flugtickets für zwei Sitzplätze, fällt die Abgabe nur im einfachen Betrag an …
…sich fälschlicherweise als Gelegenheitsverkehre auszugeben. Es wird somit ein Gelegenheitsverkehr vorgegeben, obwohl tatsächlich Fahrgäste kraftfahrlinienmäßig (also unter Einzelvergabe der Sitzplätze) rekrutiert werden (und nicht eine vorab gebildete Personengruppe befördert wird) und Fahrpläne existieren, z.B. auf der Rückseite von Visitkarten oder auf Werbematerial (auch wenn…
…sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung…
…Ausstattung, Sitzplätze) unzweifelhaft für den begünstigten Zweck genutzt werden kann. Die Verwendung für den befreiten Zweck ist beispielsweise gänzlich ausgeschlossen im Fall eines Sportwagens mit zwei Sitzen und nur sehr begrenztem Raum für den Transport von Gepäck. Dieses Kraftfahrzeug ist augenscheinlich nicht für den Transport…
…materielle Vorteile, sowie jede Beförderung mit Fahrzeugen für die Personenbeförderung, die außer dem Führersitz mehr als 8 Sitzplätze haben, wenn die zurückgelegte Strecke das Überschreiten mindestens einer Grenze zwischen zwei Staaten einschließt. e)Im Sinne des ECEECE-Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der…
… 3 Abs. 1 Z 2.1.1 KFG 1967 um Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz). Für Kombinationskraftwagen bestehen gemäß § 88 KFG 1967 bestimmte Sondervorschriften. So muss bei diesen Kraftfahrzeugen in dem Raum…
…falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeuges ist, und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes. Rz 514: Ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 425 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km…
…Einstufungskriterien hinsichtlich der Klasse und Unterklasse für ein L3e-Kraftfahrzeug übereinstimmt und Basisfahrzeug mit Antriebssystem und einem Beiwagen und mit höchstens vier Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes auf dem Kraftrad mit Beiwagen und mit höchstens zwei Beifahrersitzen im Beiwagen und Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach…
…für die eine Zulage zusteht, ausmacht (vgl. VwGH 24.6.2004, 2000/15/0066). Beispiel 1: Die Einsatzzeit des Lenkers eines Reisebusses mit mehr als 50 Sitzplätzen, für die ihm eine Erschwerniszulage zusteht, beträgt 140 Stunden. Laut Kollektivvertrag steht ihm pro Stunde der Einsatzzeit eine…
…dem Fahrzeug zu befördern. Soweit ein Fahrzeug bloß Raum für Hilfs- oder Notsitze bietet, liegt nach der Verkehrsauffassung die Möglichkeit der Beförderung auf Sitzplätzen in Bussen im Allgemeinen nicht vor. Nach Ansicht des VwGH ist dem Begriff des "(Klein-)Busses" zudem immanent, dass im Fahrzeug…