…von Verbindlichkeiten ändert nichts an der Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen. Wird eine Privatschuld mit einem betrieblichen Wirtschaftsgut abgesichert (betriebliche Sicherungsübereignung), bleibt sie im privaten Vermögen. Wird eine Betriebsschuld mit einem privaten Wirtschaftsgut abgesichert (private Sicherungsübereignung), bleibt sie Betriebsschuld. Rz 1428: Zinsen sind nicht als…
…siehe Rz 2409 bis Rz 2411. 3.7.6. Sicherungsübereignung Rz 431: An einem zur Sicherheit übereigneten Gegenstand wird durch die Übertragung des Eigentums noch keine Verfügungsmacht verschafft. Bei der Sicherungsübereignung erlangt der Sicherungsnehmer zu dem Zeitpunkt, in dem er von seinem Verwertungsrecht Gebrauch macht…
…Zwangsversteigerungsverfahren Rz 2603: Lieferung von Sicherungseigentum Bei der Sicherungsübereignung geht das zivilrechtliche Eigentum am Sicherungsgut auf den Sicherungsnehmer (Kreditgeber) über, das Sicherungsgut selbst bleibt in der Regel in der Verfügungsmacht des Sicherungsgebers (Kreditnehmers). Die Sicherungsübereignung selbst sowie eine Rückübereignung nach Wegfall des Sicherungsgrundes führen nicht…
…oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache; b)die Abtretung von Forderungen, die Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, die Sicherungsübereignung, die Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch; c)ein gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine…
…Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; f)Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen; g)Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen; h)jedes andere Finanzierungsinstrument für Ausfuhren; -"Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form von Bewegung, Transfer, Veränderung oder Handel mit Geldern…
…eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache | 32 | Abtretung von Forderungen, Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, Sicherungsübereignung, Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch | 33 | gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt…
…eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache; b)die Abtretung von Forderungen, die Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, die Sicherungsübereignung, die Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch; nationale Regelung in …
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…
10. Sicherheitsleistung (§§ 222 und 223 BAO) Rz 1100: Ist nach den Abgabenvorschriften eine Sicherheit zu leisten (zB im Fall eines Freihandverkaufes gemäß § 50 Abs. 1 AbgEO) oder wird vom Abgabepflichtigen eine Sicherheit angeboten, um eine abgabenrechtliche Begünstigung zu erlangen (zB Verlängerung einer Frist gemäß § 110…
1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…
1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
4.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK) Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, haben sie vom Sicherheitsleister (Artikel 89 Abs…
4. Sicherheitsleistung für den Zollschuldbetrag (Art. 89 bis 100 UZK) 4.1. Überblick (Art. 89 und 99 Buchstabe a UZK, Art. 81 UZK-DA und Art. 147, 154, 156 und 157 UZK-IA, § 55 ZollR-DG) 4.1.1. Begriffsbestimmungen: Zollstelle der Sicherheitsleistung: Zollstelle, bei…
6. Freigabe und Verfall von Sicherheiten Die Sicherheit kann teilweise nach Maßgabe der Erzeugnismenge freigegeben werden, für die der Nachweis erbracht wurde, dass die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz…
4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie (siehe Abschnitt…