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EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.6 Erhebung der Abgabe 2.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 95: Die Erdgasabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 ErdgasAbgG monatlich zu entrichten; die Erdgasabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Ferner sind dem § 214 Abs. 4 zweiter Unterabsatz BAO zufolge Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen, in Fällen einer entsprechenden auf der Gutschriftsanzeige erteilten Verrechnungsweisung auf Schuldigkeiten der im § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen in…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…hievon abweichende, kraft Gesetzes zustehende (insbesondere Nachfristen; siehe Rz 38 bis Rz 50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…97 BAO) des Abgabenbescheides (§ 198 BAO) fällig (§ 210 Abs. 1 BAO). Bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer) tritt die Fälligkeit unabhängig davon ein, ob dem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abgabenschuld bekannt ist (siehe Ausführungen zu § 210 Abs. 1 BAO). 9…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…an die der Bescheid ergeht, ergibt sich aus § 93 Abs. 2 BAO. Rz 1553: Ergeben sich aus abgabenbehördlichen Prüfungen von Selbstbemessungsabgaben Nachforderungen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, trotz in der Vergangenheit liegender Fälligkeit vor Bescheiderteilung mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen, weil die Vollstreckbarkeit noch nicht eingetreten ist…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…als im früheren Bescheid. In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages erst einen Monat nach Zustellung des neuen Abgabenbescheides ein. Rz 1838: Nach Eintritt der Einhebungsverjährung hat - von den Fällen des § 238 Abs…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…95/15/0137; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0277; VwGH 17.1.2024, Ro 2021/13/0019). Rz 811: Bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag) ist maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (zB VwGH 27.4.2000, 98/15/0003…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 21 Abs. 3 UStG 1994 durchgeführt wird (VwGH 22.3.2000, 99/13/0098). Rz 1918: Ein ausschließlich mit der Unrichtigkeit einer Selbstbemessung begründeter Rückzahlungsantrag ist als Antrag auf bescheidmäßige Abgabenfestsetzung und anschließende Rückzahlung zu werten (VwGH 22.6.1990, 88/17/0242; VwGH 21…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…vorzunehmen ist, auf dem das Guthaben besteht. Rz 127: Tilgungswirkung tritt ein bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben mit Bekanntgabe (§ 97 BAO) des maßgeblichen Bescheides oder Erkenntnisses, bei Selbstbemessungsabgaben im Zeitpunkt der Mitteilung ihrer Höhe an das Finanzamt, wenn sie nicht in anderer Form entrichtet wurden (§ 214…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…erreichen (nach § 217a Z 3 BAO). Dieser Fünf-Euro-Grenzbetrag gilt auch für die im zweiten Satz des § 217 Abs. 10 BAO geregelte Zusammenrechnung mehrerer das selbe Jahr betreffender Selbstbemessungsabgaben. Beispiel betreffend Kommunalsteuer: Die gemäß § 11 Abs. 3 erster Satz KommStG 1993 (iVm § 201 Abs…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…84/16/0070). 15.6. Vollstreckbarkeit bei Selbstbemessungsabgaben Rz 1416: Bei Selbstbemessungsabgaben kann ein Rückstandsausweis ohne Festsetzung der Abgabe durch die Abgabenbehörde auf Grund des vom Abgabepflichtigen der Abgabenbehörde bekanntgegebenen Betrages ausgestellt werden. 15.7. Vollstreckbarkeitsklausel Rz 1417: Der Rückstandsausweis hat den Vermerk zu enthalten…

FlugAbgR Rz 26–307. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

7. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG) Rz 26: Die Flugabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe im Sinne des § 201 BAO. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug tatsächlich erfolgt ist. Der Abgabenschuldner (siehe Rz 23) hat die Abgabe selbst zu berechnen, elektronisch über…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt daher durch eine Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben (§ 201 BAO und …

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1990, 90/16/0101). Rz 290: Bei Festsetzung der Stundungszinsen ist nicht zu prüfen, ob die Abgabenfestsetzung bzw die Selbstbemessung einer Abgabe richtig war (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Rz 291: Ob eine Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen dem Grunde nach gegeben ist…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB für eine bestimmte Selbstbemessungsabgabe) setzt voraus…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zu enthalten hat. Sonstige Gutschriften dürfen im Fall einer solchen Weisung zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur verwendet werden, soweit sie im Zusammenhang mit einer in Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen. Guthaben kann der Abgabepflichtige zur Tilgung ausgesetzter Beträge verwenden, wenn er der…