…1987, 86/14/0163). 15.4.5.4 Aushilfskräfte Rz 973a: Bei Aushilfskräften, die regelmäßig (zB jeden oder jeden zweiten Samstag) aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen einen bestimmten Stundenlohn beschäftigt werden, ist die Verpflichtung, eine…
…der Abgabe steht eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des aufhebenden Bescheides zu. Rz 35: § 210 Abs. 2 BAO gilt auch bei Aufhebung eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes durch ein Erkenntnis des VfGH oder des VwGH. 1.5. Fälligkeit und Samstage, Sonntage, Feiertage (§ 210 Abs…
…zur Abgabenentrichtung; der Gesetzgeber ist vielmehr erkennbar davon ausgegangen, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Fall der Entrichtung der Abgabenschuldigkeit mittels Banküberweisung geht das Risiko einer mehr als drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und…
…1. Im Bereich der Zollstellen Flughafen Wien Güterabfertigung und Flughafen Wien Reisendenabfertigung | Übertrittstelle | Telefon / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | SCHWECHAT-FLUGHAFEN | 050 555 25 453 import@bavg.gv.at | Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Samstag, Sonntag…
…ausgestellt werden. Bei der Berechnung der Frist ist § 108 Abs. 3 BAO anzuwenden, sodass die Gebührenbefreiung auch dann zur Anwendung kommt, wenn der zweite Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember fällt und die Schrift am darauf folgenden Tag, der nicht…
…Januar angenommen werden, als am 3. Januar desselben Jahres angenommen. Fällt einer dieser Tage auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der 4. Januar desselben Jahres als Annahmetag. (4) Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten als Arbeitstage alle Tage, die keine dienstfreien Tage für die…
…die Fristen, Daten und Termine. Fällt daher der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenen Frist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des folgenden Arbeitstags. Für Genehmigungen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften erteilt werden, das…
…die Fristen, Daten und Termine. Fällt daher der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenen Frist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des folgenden Arbeitstags. Für Genehmigungen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften erteilt werden, das…
…| Mittwoch der selben Woche | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag der selben Woche | Mittwoch | Donnerstag | Freitag der selben Woche | Donnerstag | Freitag | Montag der darauf folgenden Woche | Freitag | Montag | Dienstag der darauf folgenden Woche | Samstag…
…welcher der Anmelder die Inanspruchnahme des Zollkontingents beantragt hat. Zuteilungen für die an einem Samstag oder Sonntag angenommenen Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erfolgen zusammen mit den Zuteilungen für die Zollanmeldungen des folgenden Montags. Die Ziehungsanträge werden jedoch gemäß Artikel 49 Absatz 1…
…Menschhorn Telefon: 01 87838 1126 Mobil: 0664 8269934 E-Mail: philip.menschhorn@bfw.gv.at wochentags 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 13:00 Uhr: Bereitschaftsdienst für phytosanitäre Fragen betreffend die Einfuhr von Forstpflanzen und Holz: Mobil: 0664 8269913 Telefax:…
…0664 / 8412748 Philip Menschhorn Telefon: (01) 87838878 38/1126 Handy: 0664 / 82699348412748 wochentags 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 13:00 Uhr: Bereitschaftsdienst für phytosanitäre Fragen betreffend die Einfuhr von Forstpflanzen und Holz: Handy: 0664/8269934 Bereitschaftsdienst für phytosanitäre Fragen…
…mit 31.12. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht) (2) Wird bei der Einfuhr von Erzeugnissen mit Ursprung in Indonesien festgestellt, dass die…
…2006" und wenn das Ende der Gültigkeit mit 30.6. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnis nachArtikel 47 bis…
…2009" und wenn das Ende der Gültigkeit mit 30.6. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U004…
…480/2012)" und wenn das Ende der Gültigkeit mit 31.12. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)eine Verpflichtungserklärung muss abgegeben werden…
…den Feldern 17 und 18 genannte Menge" und wenn das Ende der Gültigkeit mit 31.8. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) 2…
…EG) Nr. 1002/2007)" und wenn das Ende der Gültigkeit mit 31.8. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) 2. ein in Ägypten…
…Verordnung (EG) Nr. 1274/2009. und wenn das Ende der Gültigkeit mit 31.12. des betreffenden Jahres endet: -"Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) | | …
…2007" und wenn das Ende der Gültigkeit mit 30.6. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U004…