…nicht. Wird eine bestimmte Person als Empfänger bezeichnet, so hat die Zustellung grundsätzlich nur an diese Person zu erfolgen. Wird lediglich der Verein selbst als Empfänger bezeichnet, so ist es Sache des Zustellers, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (vgl. § 13 Abs. 3…
…einer anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen (VwGH 22.1.2001, 2000/17/0265). Die Erledigung einer Beschwerde durch das Verwaltungsgericht durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 BAO) ist ebenfalls eine das Beschwerdeverfahren abschließende Erledigung…
…16.9.2003, 2000/14/0106). Rz 1215: Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren iSd § 279…
…EStG 1988) des Arbeitnehmers entrichtet wurde (vgl. VwGH 13.9.1972, 2218/71; VwGH 10.4.1985, 84/13/0004). Auch eine Entrichtung durch Dritte würde dazu führen, dass insoweit die Abgabenschuldigkeit erfüllt wäre; eine derartige Zahlung wäre auch noch im Beschwerdeverfahren über einen Haftungsbescheid…
…siehe zB Schlussprotokoll zu Art. 11 des Rechtshilfevertrages mit Deutschland). Rz 1710: Durch eine Bewilligung der Nachsicht ergibt sich keine Klaglosstellung in dem die Abgabenfestsetzung betreffenden Beschwerdeverfahren vor dem VfGH oder Revisionsverfahren vor dem VwGH (VfGH 6.1.198030.1.1980, G 107/78 und…
…Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels muss für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sein (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Rz 457: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen einer bei den Gerichtshöfen des öffentlichen…
…ein; die bereits eingetretene Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entfällt, wenn der Abgabepflichtige im Beschwerdeverfahren mit seinem Begehren durchdringt. 4. Eine Nachsicht betreffend eine ESt-Schuld in der Höhe von 30.000 Euro wird widerrufen; die Entrichtung erfolgt nicht innerhalb der Nachfrist des § 235 Abs…
…der Annahme der Zollanmeldung der Plafondzollsatz anwendbar gewesen wäre. Wird im Zuge eines Berufungs- oder Erlass-/Erstattungsverfahrens festgestellt, dass das Zollkontingent oder der Zollplafond zum Zeitpunkt der Einbringung der Berufung oder des Erlass-/Erstattungsantrages im bezughabenden Kontingentzeitraum nicht mehr offen bzw. nicht mehr anwendbar ist…
…zuzurechnenden Verluste des ausländischen Gruppenmitglieds finden beim ausreichend finanziell beteiligten inländischen Gruppenmitglied (bzw. Gruppenträger) ihren Niederschlag. Das inländische ausreichend finanziell beteiligte Gruppenmitglied oder der inländische ausreichend finanziell beteiligte Gruppenträger hat daher das Vorliegen eines zuzurechnenden Verlustes zu erklären (Formular K1g). Es ist Sache des inländischen…
…Verpflichtung des Bestandnehmers zum Abschluss einer Versicherung ist auch die Prämie in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0063). Versicherungsprämien gehören dann zur Gebührenbemessungsgrundlage, wenn es entweder Sache des Leasinggebers ist, gegen Entgelt für einen entsprechenden Versicherungsschutz des…
…angeführten Beträgen zu vergebühren. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit…
…2009/13/0132). Abzustellen ist jedenfalls auf das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel. Rz 342a: Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die Abgabenbehörde ist in einem solchen…
…Aufwendungen liegen dann vor, wenn sie derart auf die spezifischen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen abgestellt sind, dass ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen (VwGH 22.3.1991, 87/13/0074). Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit aller…
…Abkommen die EU als ein Land gilt. Es ist Sache des Beteiligten, den Verkehrsweg und durch Ausfüllen die entsprechende Einlageblattzahl festzulegen. 2.15.3. Eintragungen im Warenmanifest Die Eintragungen in das Warenmanifest sind, möglichst in der Sprache des Abgangslandes, gut lesbar (möglichst mit der Schreibmaschine…
…Anwendung des Tarifs zur Bemessungsgrundlage ein Betrag von 9.000 Euro hinzuzurechnen. Dies führt dazu, dass beschränkt Steuerpflichtige an der das Existenzminimum sichernden Null-Steuerzone nur im Ausmaß von 2.000 Euro teilhaben, da es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH Sache des Ansässigkeitsstaates…
…Die Angemessenheit der Mietentgelte oder Pachtentgelte kann auch an Hand von Vergleichsbetrieben beurteilt werden. Sollen diesbezüglich andere Objekte als die von der Abgabenbehörde für die Beurteilung herangezogen werden, ist es Sache des Abgabepflichtigen, solche Betriebe namhaft zu machen (VwGH 27.6.1989, 88/14/0131…
…geschlossen werden, ob Fachliteratur gegeben ist (VwGH 15.6.1988, 87/13/0052). Im Zweifel sind daher solche Feststellungen nach Verschaffung eines inhaltlichen Überblicks zu treffen. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit aller Druckwerke im Einzelnen darzutun. Mangelt es an der Offenlegung, ist den…
…2016 S. 1 idgF). 1.2.4.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für die vorliegende Arbeitsrichtlinie Art. 2 UZK-TDA 1.2.5. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt…
…des genannten Verfahrens im Sinne des Artikels 150 Absatz 2 dieser Verordnung hatte. 2. Ein derartiger Nachweis muss die zweifelsfreie Feststellung ermöglichen, dass die Veredelungserzeugnisse aus den Waren der vorübergehenden Ausfuhr hergestellt wurden. 3. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des…
…Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis in der Sache selbst zu entscheiden. Dabei kann es den angefochtenen Bescheid (den Erstbescheid) nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abweisen. 4.2.4. Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides bzw. der BVE Die Regelungen des § 254 BAO und des …