Die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
…die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit im Bundesgesetz Tierproduktverbote, nicht besondere Regelungen getroffen werden, 2.Robbenerzeugnisse (Abschnitt 1.1.2. und Anlage 1) unterliegen der zollamtlichen Überwachung gemäß § 17 ZollR-DG und 3.die Zollämterdas Zollamt Österreich und…
…gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch zu Platten, Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt, sowie Waren aus Pelzfellen. Als Robbenerzeugnisse gelten daher auch Waren, die Applikationen oder Teile aus Robbenhäuten, Robbenfellen oder anderen Rohstoffen, die von Robben stammen oder von ihnen gewonnen wurden, enthalten oder auf denen…
…Ausnahmen 2.1. Ausnahmen mit Bescheinigungen (1) Gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dürfen Robbenerzeugnisse (Abschnitt 1.1.2. und Anlage 1) nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie aus einer Jagd stammen, die von Inuit (Abschnitt 1.1…
…Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer…
…Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2015 entsprechend berichtigt. VORWORT Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ist das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der EU mit an bestimmte Bedingungen geknüpften Ausnahmen und Abweichungen, die in der Verordnung und den Durchführungsmaßnahmen festgelegt sind, verboten. Um…
Anlage 2 Bescheinigung für Robbenerzeugnisse Vordruckmuster [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Erläuterungen Allgemeines: In Druckbuchstaben auszufüllen | Feld 1: | Ausstellende Stelle | Name und Anschrift der anerkannten Stelle angeben, die die Bescheinigung ausstellt | Feld 2: | Für die…
Anlage 3 Liste der anerkannten Stellen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/1850 Hinweis: Informationen über die Anerkennungen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/1850 finden sich auch auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/animal_welfare/seals…
…mit Robbenerzeugnissen sowie gegen das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist (Bundesgesetz Tierproduktverbote) darstellen und damit gemäß § 15 Abs. 3 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse VB…
…und auch nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 338/97. (4) Die Pelzfelle von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) fallen auch unter das Einfuhrverbot für Robbenerzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 (siehe Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse, VB-0335). (5) Bei…
…werden. | Y032 | Andere Erzeugnisse als die in Verordnung (EU) 2015/1850 (ABl. L 271) genannten Robbenerzeugnisse | Y053 | Nicht unter die Kennzeichnungsanforderungen für fluorierte Treibhausgase gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 fallende Waren | Y054 | Waren…
Abschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs Kapitel 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien…
43. Kontingent Nr. 09.0144 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "A-Erzeugnissen") Dieses Kontingent ist laut Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission in zwei Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.0161 und 09.0162 unterteilt. Jede Abschreibung auf eines dieser Teilkontingente führt…
11.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten Rz 4215: Urproduktion ist die Herstellung eines Produktes mit Hilfe von Naturkräften bis zu einer Zustandsstufe, die marktfähig ist. Unter Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten versteht man Verkäufe von be- und/oder verarbeiteten (eigenen…
Anlage 1 Kontrollpflichtige Waren Der amtlichen Kontrolle (Abschnitt 2) unterliegen die im nachstehenden Warenkatalog angeführten Waren. Dabei sind in der Spalte "KN-Code" der Code bzw. die Codes der Kombinierten Nomenklatur der Union angegeben, in der Spalte "Warenbezeichnung" die Bezeichnung der Kombinierten Nomenklatur der Union…