…zwischen dem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde beitragen. Rz 858: Ob Umbuchungen oder Überrechnungen gemäß § 215 BAO rechtmäßig sind, ist im Verfahren gemäß § 216 BAO zu entscheiden (VwGH 19.12.1986, 86/15/0058). Rz 859: Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto…
…Guthaben iSd § 239 Abs. 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Ein Streit über die Richtigkeit dieser Gebarung ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) zulässig (VwGH 27.11.2000, 2000/17…
…auf ihre Richtigkeit (dem Grunde oder der Höhe nach) geprüft werden, oder bei Kenntnis des Finanzamtes von Umständen, die auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit schließen lassen. Rz 1933: Die Anwendung des § 239 Abs. 2 BAO setzt nicht voraus, dass die Verbuchung der Gebarung der vom…
Artikel 107 Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats lehnen die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, ohne verpflichtet zu sein, weitere Nachweise anzufordern oder an das begünstigte Land ein Ersuchen um Prüfung zu richten, wenn a)die…
…dass sie die Bedingungen für die Anwendung des APS erfüllen; c)es besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung gemäß Buchstabe b. (3) Es handelt sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art im Sinne von Absatz 2 Buchstabe a, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a…
…führen, wenn diese Fehler keinen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in dem Papier entstehen lassen. Werden verschiedene Waren mit einem Präferenznachweis angemeldet, so führt ein Problem mit einer der aufgeführten Waren nicht dazu, dass die Gewährung der Zollpräferenzbehandlung und die Zollabfertigung der sonstigen Waren…
…Erzeugnisse bezieht. Eindeutige Formfehler wie Tippfehler in einer Ursprungserklärung führen nicht zur Ablehnung dieses Schriftstücks, wenn diese Fehler keinen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben darin entstehen lassen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.12.2…
…des Ersuchens um nachträgliche Prüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…
…der Zollbehörden mit, die für die Prüfung dieser Bescheinigungen und Ursprungserklärungen zuständig sind. (2) Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Übereinkommens zu gewährleisten, unterstützen die Vertragsparteien einander über ihre Zollverwaltungen bei der Prüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, der Ursprungserklärungen, der Lieferantenerklärungen sowie der Richtigkeit…
…Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Lieferanten oder jede Art von Kontrolle durchzuführen, die sie zur Prüfung der Richtigkeit der Lieferantenerklärung für zweckdienlich erachten. WVB EUR.1-CMR und Ursprungserklärungen, die auf der Grundlage einer sachlich falschen Lieferantenerklärung ausgestellt oder…
…den ersuchten zuständigen Behörden, ob sie tatsächlich das Ersuchen erhalten haben, bevor sie die Gewährung der Zollpräferenzbehandlung ablehnen. (siehe Anhang VIII des Ursprungsprotokolls "Erläuterungen"). Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten…
…die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Bei den gemeinsamen Untersuchungen der Ursprungsnachweise nehmen die Vertragsparteien Bezug auf Artikel 7 des…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…
…der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden zuständigen Behörden oder Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Für die Zwecke dieses Abschnittes werden Schriftstücke im normalen Geschäftsverkehr zwischen den zuständigen Behörden oder Zollbehörden der einführenden und der…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…
…Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5…