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EStR 2000 Rz 4808–481314.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen und geeignet sind, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern. Unmaßgeblich für die Beurteilung als Repräsentationsaufwendungen sind die Motive für die Tragung des Aufwands, die Möglichkeit, sich dem Aufwand entziehen zu können, das Vorliegen eines ausschließlich betrieblichen Interesses…

KStR 2013 Rz 1259–126421.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 1259: Siehe EStR 2000 Rz 4808 bis 4829. Die in den EStR 2000 dargestellte Rechtslage gilt auch für Körperschaften. Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

5 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988) 5.1 Werbungskosten allgemein (§ 16 Abs. 1 EStG 1988) 5.1.1 Begriff der Werbungskosten 5.1.1.1 Allgemeines Rz 223: Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die…

UStR 2000 Rz 1901–191212.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

12.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens Rz 1901: Eine Leistung wird grundsätzlich an den erbracht, der aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsverhältnis zu Grunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Wird in der Rechnung ein anderer bezeichnet als der Leistungsempfänger, ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug…

EStR 2000 Rz 4814–482914.5.2 Geschäftsfreundebewirtung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.5.2 Geschäftsfreundebewirtung 14.5.2.1 Allgemeines Rz 4814: Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsspesen sind folgende Fälle zu unterscheiden: Die Bewirtungsaufwendungen sind vom Abzugsverbot nicht betroffen und daher zur Gänze abzugsfähig…

EStR 2000 Rz 1554–1568Haftpflichtversicherung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Hotelbetrieb). Dies gilt selbst dann, wenn sich Jagdeinladungen auf den Abschluss von Geschäften förderlich auswirken. Diesfalls liegen nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen vor (VwGH 18.12.2013, 2011/13/0119; siehe Rz 4808 ff). Jahresnetzkarte Rz 1567: Die diesbezüglichenVgl. Rz 1700a Kosten sind entsprechend der betrieblichen oder beruflichen…

EStR 2000 Rz 1622–1628Radio
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…abzuschreiben. Reisekosten Rz 1624: Siehe Rz 1378 ff sowie Stichwort "Studienreisen" (Rz 1651). Rentenzahlungen Rz 1625: Siehe Rz 7001 ff. Repräsentationsaufwendungen Rz 1626: Siehe Rz 4808 ff. Rückdeckungsversicherung Rz 1627: Zu Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen siehe Rz 3368 f. Rückzahlungen Rz 1628: Die freiwillige Rückzahlung von…

KStR 2013 Rz 659–66213.7.2 Überhöhte Aufwendungen (direkte verdeckte Ausschüttung)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…zB Kosten, die der persönlichen Lebensführung des Anteilsinhaber zuzurechnen sind, wie persönliche Steuern, Versicherungsleistungen, Repräsentationsaufwendungen oder Kosten, die sich aus der gesellschaftsrechtlichen Stellung des Anteilsinhabers ergeben, wie der Gründerlohn. Scheinaufwendungen zugunsten des Anteilsinhabers, bei denen das Bestehen einer rechtlich gültigen Vereinbarung nur vorgetäuscht wird, wie…

KStR 2013 Rz 834–841Kraftfahrzeug, Überlassung von
geltende FassungRichtlinien24.07.2013

…82/14/0094, 82/14/0095). Insoweit die Angemessenheitsgrenze von 34.00040.000 Euro überstiegen wird (siehe hiezu EStR 2000 Rz 4770 ff), ist ein Repräsentationsanteil bzw. eine Luxustangente gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 auszuscheiden. b) Überlassung (auch) für Privatfahrten Rz 835…

EStR 2000 Rz 4769–478214.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Angemessenheitsverordnung sind die Anschaffungskosten des PKW um den Wert des Gratis-Strombezugsrechtes zu kürzen (VwGH 20.3.2024, Ro 2022/15/0043). Rz 4772: Der auf die Repräsentation entfallende Teil der Aufwendung kann nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden (VwGH 18.12.1996, 94/15/0155)…

EStR 2000 Rz 6613–661922.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…berücksichtigen sind. Dies trifft insbesondere auf Kosten für Berufskleidung (Uniform) und Fahrt- und Reisekosten zu. Nicht abzugsfähig sind hingegen Repräsentationsaufwendungen wie etwa Spenden bei Festen oder Essens- und Getränkeeinladungen. Im Interesse einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise bestehen keine Bedenken, Werbungskosten in Höhe von 30% der Einnahmen, mindestens…

KStR 2013 Rz 431–4434.1.4 Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…werden), sowie Wirtschaftsgüter, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (teilweise) bei der Gewinnermittlung unberücksichtigt bleiben zB Wirtschaftsgüter, die Repräsentationszwecken dienen); siehe auch Rz 636 ff. Diese Trennung der Vermögenssphären folgt aus dem Grundsatz des Ertragsteuerrechtes, wonach die betriebliche von der betriebsfremden Vermögenssphäre zu trennen ist. Dieser…

KStR 2013 Rz 576–58213.1.7 Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…unter das Abzugsverbot, weil eine freiwillige Bindung für einen außerbetrieblichen Zweck die Abzugsfähigkeit nicht begründen kann. Wird im Rahmen der Zweckerfüllung der Eigentümer begünstigt, wird infolge der außerbetrieblichen Zuwendung eine verdeckte Ausschüttung nicht entstehen. Repräsentationsaufwendungen und nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG…

KStR 2013 Rz 891–900Reisekostenaufwand
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Stichwort "Lieferverkehr", Rz 847 bis 851 dargestellten Grundsätze. Der Wert der Rente ist jener der Gegenleistung entgegenzustellen. Repräsentationsaufwendungen Rz 893: Sie sind verdeckte Ausschüttungen, soweit dem Repräsentationsbedürfnis eines der Anteilsinhaber Rechnung getragen wird. Repräsentationsaufwendungen im betrieblichen Interesse sind Betriebsausgaben, soweit dies zulässig ist (siehe § 12…

KStR 2013 Rz 1256–125821. Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 12 KStG 1988 in Verbindung mit § 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Ausschüttung gewertet (VwGH 20.4.1982, 81/14/0120), ist diese mit 545,05 Euro anzusetzen. Nach Ausscheiden des unangemessen hohen Teils der auf die betriebliche Komponente von 545,05 Euro entfallenden Repräsentationsquote von 181,68 Euro sind daher 363,37 Euro als Leasingaufwand abziehbar.

UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…bestimmt ist, richtet sich nach § 12 UStG 1994. Wenn nach § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 bestimmte Leistungen wie zB für einen PKW oder Repräsentationsaufwendungen als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten, hat dies auch für § 11 Abs. 1 UStG 1994 Bedeutung. Nach § 2…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…unverändert (Rz 4771); Ausscheiden der unangemessenen Kosten bei mehr als 25-prozentigem Überschreiten der Vergleichswerte (Luftfahrzeuge - Rz 4786, Boote - Rz 4789, Antiquitäten - Rz 4799). Repräsentationsaufwendungen: Einzelfälle zu nicht abzugsfähigen Geschenken (Rz 4813); Geschäftsfreundebewirtung (Beispiele zu vom Abzugsverbot nicht betroffenen Aufwendungen, zu Aufwendungen, die unter die…

EStR 2000 Rz 3208–32217.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Z 2 lit. b EStG 1988) eine Repräsentationstangente auszuscheiden sein, so wären die nach Ausscheiden der Repräsentationstangente verbleibenden steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten auf die Mindestnutzungsdauer zu verteilen. 7.8.3.2 Mindestnutzungsdauer bei Neufahrzeugen Rz 3216: Die Mindestnutzungsdauer bei Neufahrzeugen beträgt acht Jahre. Dies entspricht einem…

EStR 2000 Rz 6033–603819a.3 Das maßgebliche Kapitalkonto - KapK I
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…des steuerlichen Eigenkapitalstandes zu berücksichtigen. Dies betrifft in erster Linie sogenannte permanente Differenzen zwischen Unternehmens- und Steuerrecht. Insbesondere gilt: Nicht abzugsfähige Ausgaben (zB Repräsentationsaufwendungen) stellen Entnahmen dar, die das KapK I mindern. Steuerfreie Gewinnanteile (zB steuerfreie Prämien) stellen Einlagen dar, die zum Bilanzstichtag das KapK…

FlugAbgR Rz 31–378. Fiskalvertreter (§ 8 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…qualifiziertem Personal in der Anlage oder Einrichtung sowie das Vorhandensein einer entsprechenden technischen Ausstattung der Anlage oder Einrichtung erforderlich. Eine Eintragung im Firmenbuch als Zweigniederlassung im Sinne des Gesellschaftsrechtes ist nicht erforderlich. Unterhält ein Luftfahrzeughalter im Inland ein "Verkaufs- oder Repräsentationsbüro", das die Anforderungen des …