Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 1622–1628
Radio
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 22.03.2005
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
Radio
Rz 1622:
Siehe Rz 4741, Stichwort "Radio".
Rechtsberatungskosten
Rz 1623:
Kosten eines Rechtsanwalts sind Betriebsausgaben, soweit ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen wird (zB Beratung im Bereich Arbeits-, Versicherungs-, Vertragsrecht, Einbringung betrieblicher Forderungen). Kosten für die Vertragserrichtung und Beratung, die der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dienen, sind entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben.
Reisekosten
Rz 1624:
Siehe Rz 1378 ff sowie Stichwort "Studienreisen" (Rz 1651).
Rentenzahlungen
Rz 1625:
Siehe Rz 7001 ff.
Repräsentationsaufwendungen
Rz 1626:
Siehe Rz 4808 ff.
Rückdeckungsversicherung
Rz 1627:
Zu Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen siehe Rz 3368 f.
Rückzahlungen
Rz 1628:
Die freiwillige Rückzahlung von Einnahmen zur Vermeidung der Steuerprogression ist keine Betriebsausgabe (VwGH 2.12.1955, 0257/53). Betriebsausgaben sind aber die Rückzahlung eines Kaufpreises für eine Warenlieferung (VwGH 26.1.1962, 0549/60) und die Herausgabe von Vorjahresgewinnen aus Anlass eines Urteiles auf Herausgabe des Betriebes im Erbschaftsprozess (VwGH 22.9.1982, 81/13/0028).
Normen und Schlagworte
- § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 22.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF