RIS AI
19 Treffer1696 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…

EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…184: entfällt Rz 185: Fällt die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB weg, kann das Wirtschaftsjahr, für das keine Rechnungslegungspflicht mehr besteht, nur ein Regelwirtschaftsjahr zum 31. Dezember eines Jahres sein, sofern nicht die Fortführungsoption nach § 5 Abs. 2 EStG 1988 (siehe Rz 430b und Rz 430c…

EStR 2000 Rz 3830–38339.2.7 Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…maßgeblich sind. Bei einem Regelwirtschaftsjahr können daher für die Monate Jänner bis Oktober 2025 Investitionen bis zu einem Höchstbetrag von 833.333 Euro dem regulären Investitionsfreibetrag zu Grunde gelegt werden und für die Monate November und Dezember 2025 Investitionen von bis zu 166.667 Euro…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… 15 Abs. 1 erster Satz VPDG das erste potentielle Berichtswirtschaftsjahr bereits ab dem 1.1.2016 beginnt, hatte - im Falle eines Regelwirtschaftsjahres - bis zum 31.12.2016 in Österreich erstmals eine Mitteilung im Sinne von § 4 VPDG zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht für ebendiesen Zeitpunkt bestand…

EStR 2000 Rz 33518.5.2.5.2 Weiterführung der Abfertigungsrückstellung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…November liegt, keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung mehr erforderlich ist. Keine Wertpapierdeckung ist demnach erforderlich für das Regelwirtschaftsjahr 2006 und für solche abweichenden Wirtschaftjahre 2005/2006, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt. Für Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag vor dem Tag der Aufhebung…

EStR 2000 Rz 610320.1.1.3 Abgrenzung Alt- und Neuvermögen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ungeachtet des tatsächlichen Zuflusses der Einkünfte nach dem 31. Dezember 2015 noch den besonderen Steuersatz in Höhe von 25% anzuwenden. Betriebsvermögensvergleich bei Regelwirtschaftsjahr Erstmalig ist der neue besondere Steuersatz für die Veranlagung 2016 anzuwenden. Aus den Grundsätzen der Bilanzierung entstehende Abgrenzungen der Einkünfte nach deren…

EStR 2000 Rz 820833 Prämien
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…dem Ablauf des zweiten Wirtschaftsjahres. Die Frist endet stets vier Jahre nach dem Beginn. Entsprechend § 108 Abs. 2 BAO endet die Frist daher bei einem Regelwirtschaftsjahr mit Ablauf des vierten Kalenderjahres, bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Ablauf von vier Jahren, bemessen vom jeweiligen Bilanzstichtag. Maßnahmen…

EStR 2000 Rz 820933.1.2 Forschungsprämie für Auftragsforschung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Prämienbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu ändern. Beispiel: A (Auftragnehmer) mit Regelwirtschaftsjahr erhält von B mit abweichendem Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag 30.9) am 1.11.01 einen Forschungsauftrag; das Forschungsergebnis ist bis zum 30.6.02 von A an B zu liefern. A bezieht die…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…vorangegangenen Wirtschaftsjahres. In diesem Fall geht die Zuständigkeit mit dem ersten Tag des nächsten Wirtschaftsjahres auf das Finanzamt für Großbetriebe über. Beispiel: Am 3.11.2021 langt der länderbezogene Bericht des X-Konzerns betreffend das Wirtschaftsjahr 2020 (Regelwirtschaftsjahr) im Finanzamt für Großbetriebe ein. In diesem…

KStR 2013 Rz 1344–134925.2.2 Bewertungsfragen bei Kreditinstituten
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…12.2020 beginnende Wirtschaftsjahre möglich, dh. im Falle eines Regelwirtschaftsjahres somit erstmalig zum 31.12.2021 (siehe Rz 1349 sowie EStR 2000 Rz 2373). Der mit der Veranlagung 2021 beginnenden steuerwirksamen Auflösung der Zuschreibungsrücklage steht folglich die steuerliche Anerkennung der nach Maßgabe von § 201 Abs…

KStR 2013 Rz 411–4183.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

3.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988) 3.4.1 Wirtschaftsjahr Rz 411: Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr, das ist jener Zeitraum, für den regelmäßig Abschlüsse erstellt werden. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr, dh. das Wirtschaftsjahr darf nur einen Zeitraum…

EStR 2000 Rz 401–4084 Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

4 Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988) 4.1 Gewinn, Betriebsvermögen, Betriebsvermögensvergleich 4.1.1 Gewinn Rz 401: Der Begriff Gewinn umfasst sowohl ein positives als auch ein negatives Jahresergebnis. Alle Bestimmungen, die sich auf die Gewinnermittlung beziehen, gelten grundsätzlich auch für die…

EStR 2000 Rz 4629–463213.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

13.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung…

KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…

LStR 2002 Rz 642–6448.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr Rz 642: Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden…

KStR 2013 Rz 1431–143526.2.4 Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…

VPR 2021 Rz 454–4573.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG) 3.2.3.4.1. Datenquellen Rz 454: Während sich der Schwellenwert im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG nach dem Gesamtumsatz gemäß dem konsolidierten Abschluss richtet (Rz 440), ist es der…

EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

11.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020) 11.3.1 Allgemeines…

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung 4.4.3.1 Zufluss-Abfluss-Prinzip Rz 663: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine…