RIS AI
14 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2174–21946.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Kosten der Qualitätskontrolle durch Herstellungs- bzw. Absatzmaßnahmen veranlasst, gehören sie nicht mehr zu den Anschaffungsnebenkosten. Rechtsstreitigkeiten Kosten auf Grund von Rechtsstreitigkeiten über die Zahlung des Kaufpreises, über Gewährleistungs- und Garantieansprüche sowie Anfechtung eines Vertrages wegen Verletzung des Hälftewertes gemäß § 934 ABGB gehören nicht zu den…

ZK-22608.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…auch in den Fällen, in denen dem Carnet-Inhaber Aussetzung der Einhebung gewährt worden ist oder sich die Sache in einem Rechtsstreit befindet. Form der Inanspruchnahme (1) Zahlungsaufforderungen an den bürgenden Verband erfolgen auf der Grundlage des jeweiligen Bürgschaftsvertrages nach bürgerlichem Recht gemäß § 1357 ABGB…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Im Übrigen wird zur Bewertung der Leistungen auf § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) verwiesen. Rz 1553: Der Gebührensatz beträgt grundsätzlich 2%, bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern; vgl…

UZK-DAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (8)Vor seiner Unterschrift…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (4)Vor seiner Unterschrift…

UZK-DAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (8)Vor seiner Unterschrift…

EStR 2000 Rz 4030–403710.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…eingesetzten Wirtschaftsgüter nicht erfassen (VwGH 14.6.1988, 87/14/0014, betreffend Kosten eines Rechtsstreites, der auf eine im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht zu berücksichtigenden Wertminderung der der Einkünfteerzielung dienenden Anlage zurückgeht). Zu Freimachungs(Räumungs)kosten siehe Rz 6414.…

LStR 2002 Rz 1070–107919.3 Gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Nachvollziehbarkeit im Allgemeinen sowie die Befreiung in § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG im Besonderen jedenfalls erforderlich). Rz 1071: Wird eine gesetzliche Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt (zB infolge eines Rechtsstreites), geht die Steuerbegünstigung nicht verloren. Treffen zwei unmittelbar anschließende Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…1.1.1.7.4. Schadenersatz aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften Rz 19: Im Sinne des § 41 Abs. 1 ZPO hat die in einem Rechtsstreit unterliegende Partei ihrem Gegner, die durch die Prozessführung verursachten, vom Gericht als notwendig erkannten Prozesskosten zu ersetzen. Dieser Kostenersatz ist nicht…

EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2 EStG 1988 nicht abzugsfähig, selbst wenn diese Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen geleistet werden. Prozesskosten in Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen Rz 4862: Prozesskosten aus Anlass eines Rechtsstreits, der auf die nicht steuerbare Wertminderung einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Liegenschaft…

UZK-IAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. 8) Vor seiner Unterschrift…

UZK-IAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. 5) Vor seiner Unterschrift…

UZK-IAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. 13) Vor seiner Unterschrift…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…außergerichtliche) (siehe GebR Rz 993 - Rz 1010) Rz 698: Außergerichtliche Vergleiche unterliegen grundsätzlich einer Gebühr von 2% des Gesamtwertes der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Wird der Vergleich über bei Gericht oder Verwaltungsbehörden anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen, beträgt die Gebühr 1% der Summe des verglichenen Betrages. …