RIS AI
7 117 Treffer499 msnur geltende Fassungen
UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

… Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…der Frist, der dieselbe Bezeichnung trägt wie der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt. Bei einer Monatsfrist (zB Rechtsbehelf) ist in analoger Auslegung daher davon auszugehen, dass die Frist an dem Tag endet, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…zufriedenstellenden Erfüllung dieser Förmlichkeiten dem Antragsteller zugestellt wird bzw. als zugestellt gilt. Eine Entscheidung der Zollbehörde ist ab dem Tag der Wirksamkeit vollziehbar, außer wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird und zugleich einer der Aussetzungsgründe des Art. 45 Abs. 2 UZK vorliegt (siehe Abschnitt 4.3…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…in der vorübergehenden Verwahrung befinden. 3.7. Entscheidungen ohne Antrag Nachfolgende Regelungen des Zollkodex sowie die dazu gehörenden Regelungen der Kommissionsverordnungen gelten auch für Entscheidungen, die ohne Antrag ergehen (ausgenommen jedoch für solche im Rechtsbehelfsverfahren): Art. 22 Abs. 4 UZK - Wirksamkeit einer Entscheidung mit Zustellung…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…zB der Verfahrensinhaber nach Art. 218 UZK). Die Behauptung einer Beschwerde oder einer Rechtsverletzung durch die Entscheidung ist nicht erforderlich. Einen Rechtsbehelf kann auch einlegen, wer bei den Zollbehörden eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragt hat, aber innerhalb der Frist…

ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…die die Beurteilung einer Rechtsfrage oder eines Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit zulassen. Demgemäß sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen. Ein unersetzbarer Schaden könnte dem Beteiligten dann entstehen, wenn die Vollziehung zu einem schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde oder gar…

UZKArtikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs (1) Jede Person hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft. Jede Person, deren Antrag auf Erlass einer Entscheidung…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden zum Durchbruch zu verhelfen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103). Rz 1662: Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere BerufungenBescheidbeschwerden nachzuholen (VwGH 20.9.2007, nachzuholen2002/14/0138). Der Unbilligkeitstatbestand des …

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

ZK-17702. Allgemeines zu den Vereinfachungen
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…udgl.) sind der Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) zu entnehmen. Abweichungen zu den allgemeinen Bestimmungen sind im jeweiligen Abschnitt dieser Arbeitsrichtlinie bei der entsprechenden Vereinfachung geregelt. Hinweis: Für Vereinfachungen in der Einfuhr bzw. in der Ausfuhr sind jeweils gesonderte Anträge zu stellen…

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Person dieser Vertragspartei, welche die vertraulichen Informationen vorgelegt hat, nicht erforderlich. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf (1) Jede Vertragspartei sieht effiziente, zügige, diskriminierungsfreie und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Vorabauskünften und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, welche die Einfuhr, die Ausfuhr…

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…welche die Informationen vorgelegt hat, im Voraus von deren Verwendung in Kenntnis. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf 1.Jede Vertragspartei stellt effiziente, zügige, nichtdiskriminierende und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Entscheidungen und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, die die Einfuhr von…

UP-71009.3. Verweigerung der Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…dazu. 9.6. Verbindliche Vorabauskunft nach Kapitel 4, Art. 4.7 des AbkommensÜberprüfung und Rechtsbehelf (1) Die Vertragsparteien erteilen durch ihre jeweilige Zollbehördegarantieren allen Personen, an die eine verbindliche Vorabauskunft, inVerwaltungsentscheidung der die Behandlung für die betroffenen Waren dargelegt wird. Die verbindliche Vorabauskunft wird dem…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…darauf hingewiesen, dass eine Billigkeitsmaßnahme, die im Falle des Vorhandenseins mehrerer Gesamtschuldner nur einem davon zukommt, als Entlassung aus der Gesamtschuld auszusprechen wäre. (5) Gegen die Entscheidung der Zollbehörde ist ein Rechtsbehelf (Beschwerde) gegeben. 6.12.2. Zuständigkeit der Kommission (Art. 116 Abs. 3 UZK…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sind. Siehe dazu die ARL ZK-0220 Zollrechtliche Entscheidungen und Rechtsbehelfe. Sofern der Antrag alle notwendigen Informationen und eventuell notwendige Beilagen enthält, ist innerhalb von 30 Tagen der Eingang zu bestätigen 1.2.3.2. Ergänzungsaufträge…