Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…
… Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
…der Frist, der dieselbe Bezeichnung trägt wie der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt. Bei einer Monatsfrist (zB Rechtsbehelf) ist in analoger Auslegung daher davon auszugehen, dass die Frist an dem Tag endet, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem…
…zufriedenstellenden Erfüllung dieser Förmlichkeiten dem Antragsteller zugestellt wird bzw. als zugestellt gilt. Eine Entscheidung der Zollbehörde ist ab dem Tag der Wirksamkeit vollziehbar, außer wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird und zugleich einer der Aussetzungsgründe des Art. 45 Abs. 2 UZK vorliegt (siehe Abschnitt 4.3…
…in der vorübergehenden Verwahrung befinden. 3.7. Entscheidungen ohne Antrag Nachfolgende Regelungen des Zollkodex sowie die dazu gehörenden Regelungen der Kommissionsverordnungen gelten auch für Entscheidungen, die ohne Antrag ergehen (ausgenommen jedoch für solche im Rechtsbehelfsverfahren): Art. 22 Abs. 4 UZK - Wirksamkeit einer Entscheidung mit Zustellung…
…zB der Verfahrensinhaber nach Art. 218 UZK). Die Behauptung einer Beschwerde oder einer Rechtsverletzung durch die Entscheidung ist nicht erforderlich. Einen Rechtsbehelf kann auch einlegen, wer bei den Zollbehörden eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragt hat, aber innerhalb der Frist…
…die die Beurteilung einer Rechtsfrage oder eines Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit zulassen. Demgemäß sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen. Ein unersetzbarer Schaden könnte dem Beteiligten dann entstehen, wenn die Vollziehung zu einem schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde oder gar…
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs (1) Jede Person hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft. Jede Person, deren Antrag auf Erlass einer Entscheidung…
…Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden zum Durchbruch zu verhelfen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103). Rz 1662: Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere BerufungenBescheidbeschwerden nachzuholen (VwGH 20.9.2007, nachzuholen2002/14/0138). Der Unbilligkeitstatbestand des …
4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…
7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
…udgl.) sind der Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) zu entnehmen. Abweichungen zu den allgemeinen Bestimmungen sind im jeweiligen Abschnitt dieser Arbeitsrichtlinie bei der entsprechenden Vereinfachung geregelt. Hinweis: Für Vereinfachungen in der Einfuhr bzw. in der Ausfuhr sind jeweils gesonderte Anträge zu stellen…
…Person dieser Vertragspartei, welche die vertraulichen Informationen vorgelegt hat, nicht erforderlich. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf (1) Jede Vertragspartei sieht effiziente, zügige, diskriminierungsfreie und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Vorabauskünften und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, welche die Einfuhr, die Ausfuhr…
…welche die Informationen vorgelegt hat, im Voraus von deren Verwendung in Kenntnis. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf 1.Jede Vertragspartei stellt effiziente, zügige, nichtdiskriminierende und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Entscheidungen und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, die die Einfuhr von…
…dazu. 9.6. Verbindliche Vorabauskunft nach Kapitel 4, Art. 4.7 des AbkommensÜberprüfung und Rechtsbehelf (1) Die Vertragsparteien erteilen durch ihre jeweilige Zollbehördegarantieren allen Personen, an die eine verbindliche Vorabauskunft, inVerwaltungsentscheidung der die Behandlung für die betroffenen Waren dargelegt wird. Die verbindliche Vorabauskunft wird dem…
…darauf hingewiesen, dass eine Billigkeitsmaßnahme, die im Falle des Vorhandenseins mehrerer Gesamtschuldner nur einem davon zukommt, als Entlassung aus der Gesamtschuld auszusprechen wäre. (5) Gegen die Entscheidung der Zollbehörde ist ein Rechtsbehelf (Beschwerde) gegeben. 6.12.2. Zuständigkeit der Kommission (Art. 116 Abs. 3 UZK…
…wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sind. Siehe dazu die ARL ZK-0220 Zollrechtliche Entscheidungen und Rechtsbehelfe. Sofern der Antrag alle notwendigen Informationen und eventuell notwendige Beilagen enthält, ist innerhalb von 30 Tagen der Eingang zu bestätigen 1.2.3.2. Ergänzungsaufträge…