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ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…einer Monatsfrist (zB Rechtsbehelf) ist in analoger Auslegung daher davon auszugehen, dass die Frist an dem Tag endet, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt. Ebenso ist bei einer Jahresfrist für das Ende der Frist die Zahl…

UZKArtikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft. Jede Person, deren Antrag auf Erlass einer Entscheidung durch die Zollbehörden nicht innerhalb der in Artikel 22 Absatz 3 genannten Frist…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu melden…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Als Abgabe in diesem Sinn ist jede durch Abgabenart, Erhebungszeitraum sowie gesetzliche oder bescheidabhängige Fälligkeit bestimmte Abgabenschuldigkeit zu verstehen; werden für eine Abgabe mehrere Personen herangezogen, so ist die erste Fälligkeit maßgebend. Durch die bloße Tatsache der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe ist grundsätzlich ein…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

…seiner Zustellung beim oben angeführten Amt der Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht werden. Die Beschwerde ist zu begründen. Durch die Einbringung einer Beschwerde wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides gemäß Artikel 45 Absatz 1 UZK in Verbindung mit § 254 Bundesabgabenordnung nicht gehemmt. Beilagen: Datum Der Amtsvorstand:

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…der Voraussetzung, welche die Informationen vorgelegt hat, im Voraus davon in Kenntnis setzt und erklärt, dass eine solche Verwendung gesetzlich vorgeschrieben ist, die Zustimmung der anderen Vertragspartei oder einer Person dieser Vertragspartei, welche die vertraulichen Informationen vorgelegt hat, nicht erforderlich. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf…

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…welche die Informationen vorgelegt hat, im Voraus von deren Verwendung in Kenntnis. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf 1.Jede Vertragspartei stellt effiziente, zügige, nichtdiskriminierende und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Entscheidungen und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, die die Einfuhr von…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…ein Rechtsbehelf (Beschwerde) gegeben. 6.12.2. Zuständigkeit der Kommission (Art. 116 Abs. 3 UZK) (1) Die Entscheidungszollbehörde hat in diesem Fall zu prüfen, ob nach den Verhältnissen des Antragstellers ein besonderer Umstand gegeben ist, bei dem Billigkeitserwägungen eine Erstattung oder einen Erlass der gesamten…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…einen Rechtsbehelf nach Artikel 44 UZK einzulegen (Art. 22 Abs. 7 UZK). 1.5. Erneuerung, Änderung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Dossier der betreffenden Verwaltungsbehörde stützt. (3) Jede Vertragspartei sorgt dafürstellt - vorbehaltlich eines nach dem Recht der jeweiligen Vertragspartei vorgesehenen Rechtsbehelfs oder einer rechtlich vorgesehenen weiteren Überprüfung - sicher, dass ihre Zollbehördedie Entscheidungen von den Dienststellen oder Behörden umgesetzt werden und dass sie deren Verwaltungspraxis in Bezug…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…in Art. 22 Abs. 3 UZK, Art. 13 UZK-DA sowie anderen Regelungen ausdrückliche Bestimmungen über die Entscheidungsfrist enthalten sind (siehe Abschnitt 3.3.6.), ist daher die Regelung des § 271 BAO, welche zu einer Verzögerung der Entscheidung führen würde, überlagert. 4.2.3. Rechtsbehelf…

ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…2 UZK, vor. Ohne Einlegung eines Rechtsbehelfs kann die Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung in den Fällen des Art. 108 Abs. 3 UZK iVm Art. 89 bis 91 UZK-DA verfügt werden. 4.3.2. Aussetzungsgründe bei Einlegung eines Rechtsbehelfs Gemäß Art. 45 Abs. 2…

UP-61009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…die wegen der Nichteinhaltung der zollrechtlichen Gesetze und Vorschriften zur Durchsetzung dieses Kapitels eingeleitet wurden. Eine Vertragspartei setzt die Person oder Vertragspartei, welche die betreffenden Informationen bereitgestellt hat, im Voraus von einer solchen Verwendung in Kenntnis. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf 1.Von jeder Vertragspartei…

UP-71009.3. Verweigerung der Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Informationen dürfen von der Einfuhrvertragspartei nicht in Strafvorfahren vor einem Gericht oder einem Richter verwendet werden, es sei denn die Ausfuhrvertragspartei erteilt nach ihren Gesetzen oder sonstigen Vorschriften die Erlaubnis dazu. 9.6. Verbindliche Vorabauskunft nach Kapitel 4, Art. 4.7 des AbkommensÜberprüfung und Rechtsbehelf …

UZKAbschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Zeitraum hinaus aufbewahrt. Ist ein Rechtsbehelf eingelegt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden, so werden die Unterlagen und Informationen während des in Absatz 1 genannten Zeitraums oder bis zum Ende des Rechtsbehelfsverfahrens oder des Gerichtsverfahrens aufbewahrt, wobei der…

UZKArtikel 121 Verfahren für die Erstattung und den Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. (2) Sind die Zollbehörden nicht in der Lage, anhand der angeführten Gründe die Erstattung und den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags zu gewähren, so…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…die ordnungsgemäße Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in gleichem Maße Rechnung zu tragen wie dem Recht der Wirtschaftsbeteiligten auf eine gerechte Behandlung, sollten umfangreiche Kontrollmöglichkeiten für die Zollbehörden und ein Rechtsbehelf für die Wirtschaftsbeteiligten vorgesehen werden. (27) Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Forderung des nach § 241 Abs. 1 BAO Anspruchsberechtigten durch Erlassung eines Zahlungsverbotes (Zweitverbotes) an die Abgabenbehörde und eines Verfügungsverbotes an den Abgabenschuldner in Betracht. Rz 1941: § 241 BAO ist kein die Bindungswirkung von Abgabenfestsetzungen durchbrechender Rechtsbehelf zwecks nochmaliger Aufrollung der Frage der Gesetzmäßigkeit der…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…oder für den Zeitraum, der für die Beseitigung der Missstände benötigt wird, auszusetzen, und dem Wirtschaftsbeteiligten aufzutragen, spätestens bis zum Ablauf der Aussetzungsfrist die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die Aussetzung, gegen die als Rechtsbehelf Beschwerde eingelegt werden kann, wird in EOS angelegt, dort abgewickelt und…

UP-81015.1.5. REX - Antrag und Mitteilungspflichten (Art. 86 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

…ab dem der Entzug wirksam wird, in Kenntnis. (7) Ausführer oder Wiederversender von Waren können gegen den Entzug der Registrierung einen Rechtsbehelf einlegen. (8) Im Fall eines ungerechtfertigten Entzugs der Registrierung eines Ausführers wird der Entzug aufgehoben. Der Ausführer oder Wiederversender von Waren ist berechtigt…