Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs (1) Jede Person hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft. Jede Person, deren Antrag auf Erlass einer Entscheidung…
7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
…der Frist, der dieselbe Bezeichnung trägt wie der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt. Bei einer Monatsfrist (zB Rechtsbehelf) ist in analoger Auslegung daher davon auszugehen, dass die Frist an dem Tag endet, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem…
…zufriedenstellenden Erfüllung dieser Förmlichkeiten dem Antragsteller zugestellt wird bzw. als zugestellt gilt. Eine Entscheidung der Zollbehörde ist ab dem Tag der Wirksamkeit vollziehbar, außer wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird und zugleich einer der Aussetzungsgründe des Art. 45 Abs. 2 UZK vorliegt (siehe Abschnitt 4.3…
…zB der Verfahrensinhaber nach Art. 218 UZK). Die Behauptung einer Beschwerde oder einer Rechtsverletzung durch die Entscheidung ist nicht erforderlich. Einen Rechtsbehelf kann auch einlegen, wer bei den Zollbehörden eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragt hat, aber innerhalb der Frist…
…die die Beurteilung einer Rechtsfrage oder eines Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit zulassen. Demgemäß sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen. Ein unersetzbarer Schaden könnte dem Beteiligten dann entstehen, wenn die Vollziehung zu einem schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde oder gar…
… Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
…in der vorübergehenden Verwahrung befinden. 3.7. Entscheidungen ohne Antrag Nachfolgende Regelungen des Zollkodex sowie die dazu gehörenden Regelungen der Kommissionsverordnungen gelten auch für Entscheidungen, die ohne Antrag ergehen (ausgenommen jedoch für solche im Rechtsbehelfsverfahren): Art. 22 Abs. 4 UZK - Wirksamkeit einer Entscheidung mit Zustellung…
…Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden zum Durchbruch zu verhelfen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103). Rz 1662: Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere BerufungenBescheidbeschwerden nachzuholen (VwGH 20.9.2007, nachzuholen2002/14/0138). Der Unbilligkeitstatbestand des …
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
…3) Die Fristen gemäß den Absätzen 1 und 2 werden ausgesetzt, wenn a)ein Rechtsbehelf nach Artikel 44 eingelegt wird; die Aussetzung gilt ab dem Tag der Einlegung des Rechtsbehelfs für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens, oder b)die Zollbehörden dem Zollschuldner gemäß Artikel 22 Absatz…
…zu prüfen. (3) Ist nach Artikel 44 ein Rechtsbehelf gegen die Mitteilung der Zollschuld eingelegt worden, so wird die Frist des Absatzes 1 Unterabsatz 1 ab dem Tag der Einlegung des Rechtsbehelfs für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens ausgesetzt. (4) Gewährt eine Zollbehörde eine Erstattung oder…
…auszusetzen, und dem Wirtschaftsbeteiligten aufzutragen, spätestens bis zum Ablauf der Aussetzungsfrist die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die Aussetzung, gegen die als Rechtsbehelf Beschwerde eingelegt werden kann, wird in EOS angelegt, dort abgewickelt und abschließend auch dort erledigt. Die Aussetzungsfrist kann unter den in Art. 17…
…ab dem der Entzug wirksam wird, in Kenntnis. (7) Ausführer oder Wiederversender von Waren können gegen den Entzug der Registrierung einen Rechtsbehelf einlegen. (8) Im Fall eines ungerechtfertigten Entzugs der Registrierung eines Ausführers wird der Entzug aufgehoben. Der Ausführer oder Wiederversender von Waren ist berechtigt…
…ab dem der Entzug wirksam wird, in Kenntnis. (7) Ausführer oder Wiederversender von Waren können gegen den Entzug der Registrierung einen Rechtsbehelf einlegen. (8) Im Fall eines ungerechtfertigten Entzugs der Registrierung eines Ausführers wird der Entzug aufgehoben. Der Ausführer oder Wiederversender von Waren ist berechtigt…
…Jahre über den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Zeitraum hinaus aufbewahrt. Ist ein Rechtsbehelf eingelegt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden, so werden die Unterlagen und Informationen während des in Absatz 1 genannten Zeitraums oder bis zum Ende des Rechtsbehelfsverfahrens oder des Gerichtsverfahrens aufbewahrt…
…informieren um ein Parteiengehör zu wahren. Wurde der Antrag schriftlich gestellt, ist eine solche ablehnende Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mit Begründung mitzuteilen. Sie muss eine Belehrung über die Möglichkeit enthalten, einen Rechtsbehelf nach Artikel 44 UZK einzulegen (Art. 22 Abs. 7 UZK). 1.5. Erneuerung…
…R Ü N D U N G Dem Antrag wurde R E C H T S B E L E H R U N G Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim oben angeführten Amt der Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht werden…