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UZK-IAArtikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 94 des Zollkodex) Die für die betreffende Zollstelle der Sicherheitsleistung zuständige Zollbehörde gibt in das in Artikel 273 Absatz 1 genannte elektronische System alle…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veranlagung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). Bei Zuflüssen vor Inkrafttreten des BBG 2011 waren pro angefangenem Behaltemonat die zugeflossenen laufenden Erträge pauschal mit 0,8% des festgesetzten Rücknahmepreises zum Verkaufszeitpunkt anzusetzen (siehe auch Rz 213). 3.1.1.4.3…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 226: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Investmentfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…auch der OGA die Veranlagungsvorschriften des § 71 iVm § 77 Abs. 1 InvFG 2011 einhalten. OGA ist ein Organismus des offenen Typs (jederzeitige Rücknahmeverpflichtung) zur gemeinsamen Veranlagung in liquiden Finanzanlagen nach den Grundsätzen der Risikostreuung (§ 67 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011). Da somit "Andere Sondervermögen"…

UStR 2000 Rz 1019–10226.2. Option zur Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…bekannt gegeben wurde. Ab Wegfall der Befreiung ist der Unternehmer für fünf Jahre an die Steuerpflicht gebunden. Zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Verhältnisse iZm der Kleinunternehmerregelung siehe Rz 2073. 6.3.2. Rücknahme der Verzichtserklärung Rz 1020: Verzichtserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 UStG…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Wert der Kapitalanlage (Gesellschaftsanteil) im Zusammenhang und stellen nicht abzugsfähige Werbungskosten dar. Im Übrigen siehe "Anwaltskosten". Reisekosten Reisekosten zur Haupt- oder Generalversammlung sind nicht abzugsfähige Werbungskosten. Rücknahmeabschlag Ein Rücknahmeabschlag stellt nicht abzugsfähige Werbungskosten dar. Rückzahlungen von Einnahmen Siehe Rz 6105. Steuerberatungskosten Können ungeachtet § 20 Abs…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…

UZK-DAArtikel 16 Aussetzung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Zollkodex) (1) Anstelle der Rücknahme, des Widerrufs oder der Änderung einer Entscheidung nach Artikel 23 Absatz 3 , Artikel 27 oder Artikel 28 des Zollkodex setzt die entscheidungsbefugte Zollbehörde die Entscheidung aus, wenn a)diese Zollbehörde der Auffassung ist, dass hinreichende Gründe für eine Rücknahme…

UZKArtikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung von begünstigenden Entscheidungen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UP-80004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses Anhang III des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen"). 4.2…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…

UZKArtikel 100 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Rücknahme und den Widerruf der Verpflichtungserklärung eines Bürgen nach Artikel 94 sowie die Freigabe der Sicherheitsleistung nach Artikel 98, c)für die zeitweiligen Verbote nach Artikel 96. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen. (2) Die Kommission erlässt die…

ZK-25902.5. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Entscheidung (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Neubewertung, Aussetzung, Rücknahme und Widerruf Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinien zollrechtliche Entscheidungen, ZK-0220 verwiesen. 2.5.1.2. Zuständigkeit 2.5.1.2.1…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages, Zuständigkeit, Frist für den Erlass einer Entscheidung, Konsultationsverfahren, Parteiengehör (Anspruch auf rechtliches Gehör), Überwachung, Neubewertung von Entscheidungen, Aussetzung von Entscheidungen, Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen, Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinien zollrechtliche Entscheidungen…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Parteiengehör Überwachung (Achtung: Ergänzungen für die aV im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abrechnungen und Aufzeichnungen) Neubewertung von Entscheidungen Aussetzung von Entscheidungen Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen ZK-0220 verwiesen. 2.4.1…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…des AEO-Status Die Überwachungszollstelle hat das Aussetzungsverfahren gemäß Art. 16 UZK-DA einzuleiten, wenn sie der Meinung ist, dass ausreichende Gründe für eine Rücknahme, einen Widerruf oder eine Änderung der AEO-Bewilligung vorliegen könnten, für eine diesbezügliche Entscheidung aber noch nicht alle Informationen vorliegen…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch die Verwaltungsgesellschaft vorgenommen werden, den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und den Vertragsbedingungen des Fonds entsprechen; gewährleistet, dass die Berechnung…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 431: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Immobilienfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs…

UZK-DAArtikel 17 Zeitraum der Aussetzung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Zeitraum der Aussetzung der Entscheidung dem Zeitraum, den diese Zollbehörde benötigt, um festzustellen, ob die Bedingungen für eine Rücknahme, einen Widerruf oder eine Änderung erfüllt sind. Dieser Zeitraum beträgt höchstens 30 Tage. Ist die Zollbehörde jedoch der Auffassung, dass der Inhaber der Entscheidung die Voraussetzungen…