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Findok · Richtlinien

UP-8000

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2023-0.453.132gilt ab 14.10.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-8000

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses Anhang III des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen"). 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs. Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses Anhang III des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen").

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.453.132
GZ der Erstfassung
2020-0.006.204
Stammnummer
77361
Enthalten in Fassung
4, 5 (geltend: 5)
Gültig
14.10.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF