Findok · Richtlinien
UP-8000
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2023-0.453.132gilt ab 14.10.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-8000
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs.
Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses Anhang III des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen").
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs.
Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses Anhang III des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen").
Normen und Schlagworte
- Beschluss 2021/1764, ABl. Nr. L 355 vom 07.10.2021 S. 6
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.453.132
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.006.204
- Stammnummer
- 77361
- Enthalten in Fassung
- 4, 5 (geltend: 5)
- Gültig
- 14.10.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF