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Findok · Richtlinien

UP-8000

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 13.10.2021)Richtlinie2020-0.397.647gilt ab 29.06.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-8000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.06.2020 bis 13.10.2021.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen"). 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs. Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen").

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.397.647
GZ der Erstfassung
2020-0.006.204
Stammnummer
77361
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 5)
Gültig
29.06.2020 bis 13.10.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF