41 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG 1988 bis § 108i EStG 1988) Rz 1365: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist eine Ergänzung der im Betrieblichen MitarbeitervorsorgegesetzMitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) geregelten "Abfertigung-Neu". Ziel ist, allen Steuerpflichtigen eine geförderte Zukunftsvorsorge zu ermöglichen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Einkommensteuer bezahlen oder…
41.8 Datenübermittlung (§ 108g Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003) Rz 1390: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu…
…Vermögens erwirbt. 2.1.3.3.2. Pensionsinvestmentfonds als Pensionsvorsorge Rz 67: Der Erwerb von Pensionsinvestmentfonds nach dem 31. Dezember 2005 außerhalb einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG 1988 - also außerhalb der "Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" - ist nicht prämienbegünstigt (§ 108b Abs. 2 EStG 1988 ist durch das Wachstums-…
40.9 Verhältnis zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 Rz 1342: Der Antrag auf Prämienerstattung gemäß § 108a EStG 1988 ist nicht schädlich für einen Antrag auf prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988. Der Steuerpflichtige kann gleichzeitig beide Modelle in Anspruch nehmen. Für die Prämienbegünstigung…
…Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 Rz 1399: Nach dem 31. Dezember 2005 entfällt die Prämienbegünstigung für Pensionsinvestmentfonds. Ab 1. Jänner 2006 können Anteile an Pensionsinvestmentfonds ohne Nachversteuerung und Prämienrückzahlung aufgelöst (rückgekauft) werden. Vor dem 31. Dezember 2005 kann eine steuerneutrale Übertragung auf eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge…
…des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden Kalenderjahres. Für bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Vorsorgemodelle steht die Begünstigung auch nach dem 31. Dezember 2003 zu. Zusätzlich zu dieser Förderung kann auch die Förderung gemäß § 108g EStG 1988 (prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) in Anspruch genommen werden.
41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger…
…1366: Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in eine beschränkte Steuerpflicht, steht für dieses Kalenderjahr letztmals die Prämie zu. Für die anschließenden…
… 108g Abs. 3 EStG 1988) Rz 1376: Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur V des Bundesministers für Finanzen betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…
…einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf die Höhe der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage (Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage…
…betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988). Rz 1389: Werden beantragte Prämienerstattungen durch das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe gekürzt, hat dies das Finanzamt dem Rechtsträger durch eine Rückmeldung mitzuteilen (§§ 7 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 7 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß…
…abgegeben, erfolgt die Prämienerstattung vorrangig für die früher abgegebene Abgabenerklärung. Maßgebend ist das Datum der Unterschrift. Bei mehreren Abgabenerklärungen mit demselben Datum der Unterschrift ist eine Aliquotierung nach Maßgabe der Bemessungsgrundlagen vorzunehmen (§ 6 der VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr…
…1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003).
…vorliegen. Angelegenheiten betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinn des § 6b KStG 1988. Angelegenheiten betreffend die pauschale Erstattung von Einkommensteuer: Bausparen (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988). Rz 78a…
…das Bausparen nach § 108 EStG 1988, die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge nach § 108a EStG 1988 und die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach § 108g EStG 1988. Rz 10: In sachlicher Hinsicht unterliegen auch bei Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nur die Einkünfte gemäß § 98 EStG 1988 der österreichischen Besteuerung (inländische Einkünfte…
…Dezember 2005 konnten gemäß § 108i Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 prämienbegünstigte Versicherungen auf Zukunftsvorsorgen übertragen werden. Eine solche Übertragung konnte insbesondere auch durch entsprechende Vertragsänderungen beim bisherigen Versicherungsvertrag erfolgen. Mit der Übertragung musste ein Verfügungsverzicht für mindestens 10 Jahre - beginnend ab der Übertragung - abgegeben…
…zu prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (§ 108b Abs. 2 EStG 1988) außer Kraft gesetzt. Beschränkungen des Auszahlungsplanes gemäß § 23g Investmentfondsgesetz 1993 müssen nach dem 31. Dezember 2005 nicht mehr eingehalten werden (siehe Rz 1348 ff). Zum Umstieg von einer Pensionsvorsorge in Form von Pensionsinvestmentfonds auf die Zukunftsvorsorge gemäß…
…71: Für die Berechnung der Aktienquote einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung ist grundsätzlich der Tageswert der gesamten Veranlagungen dem Tageswert der darin enthaltenen Aktien gegenüberzustellen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Aktienquote besteht für die Veranlagungen einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung unabhängig davon, ob sie für prämienbegünstigte Beiträge, für darüber hinausgehende Beiträge…
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall 41.16.1 Während der Ansparphase Rz 1401: Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z…
40.10.2 Übertragung in das neue System der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge Rz 1353: Eine Übertragung der angesparten Beträge im Sinne des § 108a EStG 1988 in das System der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 ist zulässig (siehe auch Rz 1374).