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LStR 2002 Rz 1321–132240 Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a EStG 1988, § 108b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40 Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a EStG 1988, § 108b EStG 1988) Rz 1321: Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zu betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des §§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz, zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten Investmentfonds wurde eine…

LStR 2002 Rz 1399–140041.15 Umstieg von der Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.15 Umstieg von der Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 Rz 1399: Nach dem 31. Dezember 2005 entfällt die Prämienbegünstigung für Pensionsinvestmentfonds. Ab 1. Jänner 2006 können Anteile an Pensionsinvestmentfonds ohne Nachversteuerung und Prämienrückzahlung aufgelöst (rückgekauft) werden. Vor…

LStR 2002 Rz 135740.13 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus der begünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.13 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus der begünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 40.13.1 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionszusatzversicherung Rz 1357: Die Rentenzahlungen aus einer Pensionszusatzversicherung sind nur insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Beiträgen beruhen. Die Rentenleistungen (einschließlich Hinterbliebenenrente…

LStR 2002 Rz 133540.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003) Rz 1335: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu…

EStR 2000 Rz 27–311.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

… 105 EStG 1988, die Mietzinsbeihilfe iSd §§ 107 EStG 1988 107 EStG 1988idF vor StRefG 2015/2016 (bis 2015), das Bausparen nach § 108 EStG 1988 und die Pensionsvorsorge nach § 108a EStG 1988. Die nach § 70 Abs. 2 EStG 1988 im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzten Absetzbeträge gehen bei der…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a EStG 1988) oder die Gewährung von Kinderabsetzbeträgen (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) setzen keine Einkünfte voraus. Rz 19: Einkünfte…

LStR 2002 Rz 1324–132540.1.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…3 EStG 1988 und § 1 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003, auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege des Rechtsträgers zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988…

LStR 2002 Rz 133040.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1330: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr…

LStR 2002 Rz 1332–133440.3 Erstattung der Prämie
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe an (§ 3 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl…

LStR 2002 Rz 132640.2 Art und Höhe der Förderung
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.2 Art und Höhe der Förderung 40.2.1 Geförderte Leistungen Rz 1326: Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Arbeitnehmerbeiträge zu einer Pensionskasse Beiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des §§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Der…

LStR 2002 Rz 132740.2.2 Pauschale Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

40.2.2 Pauschale Förderung Rz 1327: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 2,75% (bis 2011 5,5%) zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden…

LStR 2002 Rz 133140.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003).

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

LStR 2002 Rz 137241.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…

LStR 2002 Rz 1328–132940.2.3 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…abgegeben, erfolgt die Prämienerstattung vorrangig für die früher abgegebene Abgabenerklärung. Maßgebend ist das Datum der Unterschrift. Bei mehreren Abgabenerklärungen mit demselben Datum der Unterschrift ist eine Aliquotierung nach Maßgabe der Bemessungsgrundlagen vorzunehmen (§ 6 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530…

LStR 2002 Rz 1366–136841.1 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…nicht vorzunehmen. Rz 1367: Die Förderung steht dem Steuerpflichtigen letztmalig für jenes Kalenderjahr zu, für das erstmalig die gesetzliche Alterspension bezogen wird. Rz 1368: Wie beim Bausparen und bei der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 ist lediglich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung.

LStR 2002 Rz 1387–138941.7 Erstattung der Prämie (§ 108g Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…108g EStG 1988). Rz 1389: Werden beantragte Prämienerstattungen durch das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe gekürzt, hat dies das Finanzamt dem Rechtsträger durch eine Rückmeldung mitzuteilen (§§ 7 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 7 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…AÖF Nr. 125/1998. Erlass des BMF vom 24. November 1999, 07 2501/1-IV/7/99, betr. die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß §§ 108a und 108b EStG 1988, AÖF Nr. 252/1999. Im Folgenden werden stichwortartig die Schwerpunkte der EStR 2000 dargestellt: 1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…25% der Rückstellung zum 31.12.00). Die A-GmbH bringt ihren Betrieb zum 30.6.02 in die bestehende B-GmbH (Wirtschaftsjahr 1.7. bis 30.6., bisher keine Pensionsvorsorge) ein. In dem nach § 12 Abs. 2 UmgrStG zu erstellenden Zwischenabschluss zum 30.6…

EStR 2000 Rz 7018–701924.2.4 Versicherungsrenten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, als sie den Betrag der nicht steuerpflichtigen Rente übersteigen. 24.2.4.2 Pensionszusatzversicherungen Rz 7019: Die Regelungen betreffend Pensionsvorsorgeprodukte (§§ 108a und 108b EStG 1988) sehen vor, dass für die Beiträge zur Pensionsvorsorge eine Prämienbegünstigung gewährt wird. Weder die Veranlagungserträge aus…