…ist vor der Erlassung eines entsprechenden Bescheides das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) zu wahren. Ein Anwendungsfall des Abs. 1 ist, dass ein bestimmter Abgabepflichtiger einen Betrieb unterhält, dessen Umsatzerlöse sich um die Erlösschwelle gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO bewegen und der Abgabepflichtige…
…Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. zB VwGH 22.9.1999, 96/15/0049; VwGH 27.4.2000, 98/15/0129; VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; BFG 22.4.2015, RV/5101247/2014). Aus der Eröffnung eines…
…amtswegig oder auf Antrag zu ändern, wird in CDA stets eine Neufassung der Bewilligung erstellt. Handelt es sich bei der Änderung um eine belastende Entscheidung für den Bewilligungsinhaber, ist vor der Änderung das Parteiengehör zu gewähren. 2.4.4.2. Aussetzung | UZK | DA…
…Recht auf Parteiengehör vor Bescheiderlassung durch Mitteilung der Basis und Art der Schätzungsmethode, Schlussfolgerungen und Ergebnisse zu wahren. Der Partei ist ausreichend Zeit zur Äußerung von Einwendungen zu gewähren. Es liegt am Abgabepflichtigen, sachlich begründete Argumente gegen die Schätzungsmethode oder einzelne Elemente der Schätzung vorzubringen…
…betroffenen Zollstellen von der Ausstellung der Bewilligung zu informieren. Ebenso sind sie von allen Vorgängen, die Einfluss auf die Bewilligung haben, zu informieren. 2.4.1.3. Vorgespräch Um die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungszeit für die Bewilligungserteilung einhalten zu können, ist vor der formellen Einreichung eines…
…des Antrags. Wenn die Entscheidung durch die Zollbehörde nicht innerhalb dieser 30 Tage getroffen werden kann, ist dies dem Antragsteller vor Fristablauf unter Anführung der Gründe und der neuen Frist mitzuteilen. Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung…
…oder Ausfuhrabgaben im Zusammenhang mit einem Irrtum der zuständigen Behörden (Art. 119 UZK) oder aufgrund einer Billigkeit (Art. 120 UZK) betrifft; wenn eine EORI-Nummer für ungültig erklärt wird. 3.3.9.5. Mitteilung zur Wahrung des Parteiengehörs Vor Erlass einer belastenden Entscheidung hat an…
…4 BAO ist den Parteien vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides (somit etwa des Haftungsbescheides) Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Der Grundsatz des Parteiengehörs ist auch im Haftungsverfahren zu beachten (VwGH…
…zur Sicherheitsleistung - das Vorliegen aller sonstigen Bewilligungsvoraussetzungen überprüft hat, außerhalb des elektronischen Systems (CDA) unverzüglich vor. Eine nationale wirtschaftliche Vorabprüfung durch das Zollamt sowie eine wirtschaftliche Stellungnahme durch das Zollamt ist nicht erforderlich, lediglich der Hinweis, dass das Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen überprüft wurde. Hinweis…
…soweit sie als für die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen als relevant erscheinen. Liegen eine oder mehrere sonstige Bewilligungsvoraussetzungen ggf. nach fruchtloser Aufforderung, die fehlenden Informationen nachzureichen (Mängelbehebungsverfahren), nicht vor, so ist der Bewilligungsantrag nach Wahrung des Parteiengehörs ohne Einleitung einer Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen abzuweisen. …
…Wenn der Antrag den Formvorschriften nicht genügt oder eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung nicht erfüllt ist, so ist der Antrag abzulehnen. Vor Erlass der abweisenden Entscheidung ist der Antragsteller über die geplante Abweisung zu informieren um ein Parteiengehör zu wahren. Wurde der…
…Rahmen des Parteiengehörs ein zweites Konsultationsverfahren erforderlich werden könnte. Für die Dauer des zweiten Konsultationsverfahrens wird die Frist für die Entscheidung über den Antrag gemäß Art. 13 Abs. 3 UZK-DA um den gleichen Zeitraum verlängert wie die zweite Konsultationsfrist. Die Verlängerung der Entscheidungsfrist gilt…
…erfüllen und die geltend gemachte Bemessungsgrundlage zu kürzen ist. In solchen Fällen ist vor Entscheidung über den Prämienantrag das Parteiengehör zu wahren. Beabsichtigt das Finanzamt, dem Prämienantrag in Würdigung des Gutachtens der FFG nicht vollinhaltlich stattzugeben, ist dies daher dem Steuerpflichtigen vorzuhalten und ihm Gelegenheit…
…erforderlich | 5. | Anmeldung der Waren zu einem (ev. nachfolgenden) Zollverfahren; bei Kontrolle dieser Waren durch das Zollorgan wird festgestellt, dass diese bereits vor Überlassung ausgeliefert wurden bzw. sich nicht mehr am zugelassenen Warenort befinden; Anwendung der Verwaltungsabgabe auch bei Vorliegen eines Bagatellfalls gemäß…
…gemäß §§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 4 Abs. 4 Z 1 lit a vor (vgl. Rz 243 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Die Einhebung eines derartigen Service-Entgelts ist jedoch gemäß §§ 104 GSVG 109 GSVG sowie § 101a BSVG jeweils an Satzungsermächtigungen geknüpft. Von…
…an welchem Ort die Schuld tatsächlich oder vermutlich entstanden ist und gegebenenfalls welche Behörde für die Abgabenerhebung zuständig ist, und sie ahnden gegebenenfalls Zuwiderhandlungen. Suchverfahren für die Überprüfung der Beendigung des Verfahrens Im Fall des Regelverfahrens sollte vor Aufnahme des Suchverfahrens eine Statusanfrage durchgeführt werden…
…für die Nichtanerkennung der vorgeschlagenen Aufteilung des Referenzbetrages. Vor Erlassung einer den Antragsteller belastenden Entscheidung hat die Zollbehörde des Mitgliedstaates, in dem der Antrag eingebracht wurde, dem Antragsteller unter Angabe der maßgeblichen Gründe für die beabsichtigte abweichende/abweisende Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Parteiengehör -…
…IA sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen begünstigende Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zurückgenommen, widerrufen oder geändert werden können. Diese Regelungen treten damit an die Stelle der Bestimmungen des § 294 BAO. Eine begünstigende Entscheidung liegt jedenfalls vor, wenn sie ein Recht oder…
…Wiederausfuhranmeldung. Auf eine Versandanmeldung T1 kann in aller Regel verzichtet werden. 6.8. Zusätzlicher Informationsaustausch zwischen Zollbehören und Wirtschaftsbeteiligten Zur Erkennung und Minimierung von Risiken sieht der Art. 13 UZK einen Austausch von nicht zwingend erforderlichen Informationen vor. Damit sollen einerseits Risiken erkannt werden, um…
…vor Rechtskraft der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides erfolgen. Erforderlich ist aber, dass diese Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid wirksam wurde (VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155). Die Bindungswirkung von Nichtfeststellungsbescheiden besteht nur darin, dass für den Gesellschafter keine festzustellenden Einkünfte (der…