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GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Person oder ein Rechtsträger in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist. Wenn keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt (zB bei einer Personengesellschaft) gilt der Rechtsträger in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (Sec. VIII Rz 106 CRS-Kommentar). Personengesellschaften werden in…

KStR 2013 Rz 124817.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

… 27 Abs. 1 BAO im Inland hat, jedoch aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens im Ausland ansässig ist. Die abkommensrechtliche Ansässigkeit bestimmt sich in der Regel nach dem abkommensrechtlichen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 OECD-MA; maßgeblich ist die Regelung des jeweils…

VPR 2021 Rz 436–4373.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Sitz und Ort der Geschäftsleitung in unterschiedlichen Staaten (Doppelansässigkeit), dann wird die Kollisionsregel des geltenden DBA angewandt, um den Ansässigkeitsstaat zu bestimmen. Sieht die Kollisionsregel die Führung eines Verständigungsverfahrens vor, so ist für die Dauer eines etwaigen offenen Verfahrens der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzugeben…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…einer Kapitalgesellschaft ebenfalls nach dem Ort ihrer Gründung. Die Kapitalgesellschaft gilt somit als in Staat A ansässig. Beispiel 2: Derselbe Sachverhalt wie in Beispiel 1, allerdings bestimmt sich die Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft nach dem in Staat B geltenden Recht nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…

UmgrStR 2002 Rz 862–8643.4.2.3. Zwangsaufwertung aufgrund einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…lediglich mit Einkünften aus Quellen dieses Staates der Besteuerung unterliegt (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im Drittstaat, siehe auch KStR 2013 Rz 4). Als Indiz für eine EU/EWR-Ansässigkeit kann die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung gewertet werden. Die Ansässigkeit der übernehmenden Körperschaft hat für die Abgrenzung…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gegründet worden ist (Staat in dem die Körperschaft ihren statutarischen Sitz hat) folgt § 10 IPRG der Sitztheorie. Der tatsächliche Verwaltungssitz ist jener Ort, an dem üblicherweise die leitenden Entscheidungen des ständigen Geschäftsbetriebes gefasst werden. Der für die unbeschränkte Steuerpflicht maßgebende Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…weil der Ort der Geschäftsleitung eine Betriebsstätte gemäß § 29 Abs. 2 lit. a BAO darstellt. Dabei ist der Wert des gesamten Betriebes (Betriebsstätte) einschließlich eines Firmenwertes zu ermitteln. Die Ermittlung dieses Werts hat nach einer betriebswirtschaftlich anerkannten Methode zu erfolgen. 6.13.3 Nichtfestsetzung der…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt, gilt als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (§ 90 GMSG; Rz 75). Zu diesem Zweck gelten juristische Personen oder Rechtsgebilde als einer Personengesellschaft und…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…gilt es als der Hoheitsgewalt eines teilnehmenden Staats unterstehend und ist somit ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.es ist nach dem Recht des teilnehmenden Staats eingetragen, 2.es hat den Ort seiner Geschäftsleitung (einschließlich der tatsächlichen Geschäftsleitung) in dem…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…tatsächlichen zurück und ist gemäß § 23 BAO abgabenrechtlich ohne Bedeutung (VfGH 22.06.1967, B 25/67, VfSlg 5513). Rz 6: Geschäftsleitung Als Ort der Geschäftsleitung ist gemäß § 27 Abs. 2 BAO der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…in dem der Rechtsträger eingetragen oder gegründet wurde, als Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers gilt im Allgemeinen der Ort, an dem sich seine tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Die Adresse des Finanzinstituts, bei dem der Rechtsträger ein Konto…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…sowie sämtliche Vertragswerke maßgeblich, die die Verfassung der ausländischen privatrechtlichen Stiftung bzw. Vermögensmasse ausmachen. Rz 311: Die Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Zuwendende oder der Erwerber im Zeitpunkt der Zuwendung den Wohnsitz, Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland hat. Ein Inlandsbezug im zugewendeten…

ZK-22608.6.6. Reaktion der Durchgangszollstelle auf die Suchanzeige
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…sind, an welchem Ort die Schuld tatsächlich oder mutmaßlich entstanden ist und welche Behörde demzufolge für die Abgabenerhebung zuständig ist. Die zuständige Behörde des Abgangslandes muss ihre Entscheidung innerhalb von sieben Monaten nach Ablauf der Frist für die Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle treffen…

UZK-IATitel I Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…| Nein |   | 16 15 074 076 |   |   | E-Mail-Adresse | an..256 | Nein |   | 16 16 000 000 | Ort der Annahme |   |   |   | Nein |   | 16…

VB-0800Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…und zum Ort der Abfallerzeugung. 21.Feld 10 (siehe Anhang II Teil 1 Nummer 5): Tragen Sie hier bitte die verlangten Angaben ein (Bestimmung der Verbringung durch Ankreuzen des Kästchens nach "Beseitigungsanlage" oder nach "Verwertungsanlage"; Registriernummer nur falls anwendbar; Ort der tatsächlichen Beseitigung/Verwertung nur…

UZK-DAGruppe 16 - Orte/Länder/Regionen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Identifizierung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein…

UZK-TDA4. Erläuterungen zu den Datenelementen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Form, sofern vorhanden. Summarische Eingangsanmeldungen Expressgutsendungen - Postsendungen: Eintragung nicht erforderlich, wenn die Angabe aus anderen vom Wirtschaftsbeteiligten eingetragenen Datenelementen automatisch und eindeutig abgeleitet werden kann. Straßen- und Schienengüterverkehr: Ort der vertraglichen Übernahme der Waren oder die TIR-Abgangszollstelle. Entladeort 1) Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals…

UZK-DATitel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen(*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit des geplanten Abgangs von dem Ort, an dem die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird. | 15 02 000 000 | Datum und Uhrzeit des tatsächlichen Abgangs Alle verwendeten relevanten Spalten der…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Beispiel: Der Unternehmer S, Salzburg, bestellt Ware bei W, Wien, und dieser bei B, Bern. Die Ware wird direkt von B, Bern, zu S, Salzburg, versendet. S lässt die Maschine in Österreich zum freien Verkehr abfertigen und ist daher Schuldner der EUSt. Der Ort der…

VS-10003.2.4. Registrierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…etc.). Die Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung an einen im Steuergebiet befindlichen Bestimmungsort für eine Direktlieferung kann bewilligt werden, wenn dieser Ort vom registrierten Empfänger vorher dem Zollamt mitgeteilt wurde. Diesbezüglich ist auch die Verwendung eines Codes anstelle der Angabe der tatsächlichen Lieferadresse möglich…