…idgF). Auf dieses formale Erfordernis des Vorliegens einer Bescheinigung über die Unternehmereigenschaft kann nicht verzichtet werden. 21.10.2.3.3. Vorlage von Originaldokumenten Weiters müssen dem Antrag zwingend die Originale der Rechnungen oder Einfuhrdokumente, für die die Erstattung der darin ausgewiesenen Mehrwertsteuer beantragt wird…
4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes (1) Nach dem Übereinkommen sind folgende (Wieder-)Ausfuhrunterlagen vorgesehen: 1. Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge I oder II: a)eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C402"), falls es sich um eine…
…ausgestellten Ergänzungsblätter vorzulegen ist. (2) Die Ein- oder Ausfuhr ist vom Zollamt auf allen vorgelegten Ergänzungsblättern vordrucksgemäß zu bestätigen. Nach der zollamtlichen Bestätigung sind die Originaldokumente an die Partei zu retournieren und die zollamtlich bestätigte Kopie des Ergänzungsblattes unverzüglich an das Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt…
…dieses Ergänzungsblattes. Die Ausfuhr oder Wiederausfuhr ist vom Zollamt auf dem vorgelegten Ergänzungsblatt (Original und Kopie) vordrucksgemäß zu bestätigen. Nach der zollamtlichen Bestätigung sind die Originaldokumente an die Partei zu retournieren und die zollamtlich bestätigte Kopie des Ergänzungsblattes unverzüglich an das Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt…
…die von der Stelle, die die Originaldokumente bestätigt hat, von der Behörde des betreffenden Drittlands oder von einer Behörde eines Mitgliedstaats beglaubigt sind. (3) Die Mitteilung über das Eintreffen der Waren gemäß Artikel 279 Absätze 1 und 2 gilt nicht als Nachweis für die ordnungsgemäße…
…von den Zollbehörden in einem Drittland ausgestelltes Dokument, mit dem die Waren in ein Zollverfahren übergeführt werden. (2) Statt der Originale der in Absatz 1 genannten Dokumente können als Nachweis auch Kopien vorgelegt werden, die von der Stelle, die die Originaldokumente bestätigt hat, beglaubigt sind.
…werden, die von der Stelle, die die Originaldokumente bestätigt hat, von der Behörde des betreffenden Drittlands oder von einer Behörde des Mitgliedstaats beglaubigt sind. (3) Die Mitteilung über das Eintreffen der Waren gemäß Artikel 300307 gilt nicht als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Unionsversandverfahrens.
…Einsichtnahme wieder zurückzugeben. (7) Das Notifizierungs- und Begleitformular sowie sonstige Dokumente sind in deutscher undoder englischer Sprache vorzulegen. Werden die Originaldokumente nicht in deutscher undoder englischer Sprache vorgelegt, so sind beglaubigte Übersetzungen zu übermitteln. (8) Hinsichtlich des Zugriffs auf die Notifizierungsdaten des elektronischen Registers gemäß …
…20 erteilt hat. (7) Das Notifizierungs- und Begleitformular sowie sonstige Dokumente sind in deutscher undoder englischer Sprache vorzulegen. Werden die Originaldokumente nicht in deutscher undoder englischer Sprache vorgelegt, so sind beglaubigte Übersetzungen zu übermitteln. (8) Sofern im Feld 21 des Notifizierungsformulars der Zusatz "elektronische Abwicklung…
…erteilt hat. (7) Das Notifizierungs- und Begleitformular sowie sonstige Dokumente sind in deutscher undoder englischer Sprache vorzulegen. Werden die Originaldokumente nicht in deutscher und oder englischer Sprache vorgelegt, so sind beglaubigte Übersetzungen zu übermitteln. (8) Hinsichtlich des Zugriffs auf die Notifizierungsdaten des elektronischen Registers gemäß…
…ausreicht. (5) Das Notifizierungs- und Begleitformular sowie sonstige Dokumente sind in deutscher und oder englischer Sprache vorzulegen. Werden die Originaldokumente nicht in deutscher und oder englischer Sprache vorgelegt, so sind beglaubigte Übersetzungen zu übermitteln. (6) Hinsichtlich des Zugriffs auf die Notifizierungsdaten des elektronischen Registers gemäß…
…1 genannten Dokumente können als Nachweis auch Kopien vorgelegt werden, die von der Stelle, die die Originaldokumente bestätigt hat, von der Behörde des betreffenden Drittlands oder von einer Behörde des Mitgliedstaats beglaubigt sind. (3) Die Mitteilung über das Eintreffen der Waren gemäß Art. 306 Abs…
…hat. Das heißt der früheste Termin der Archivierung ist der Tag des Einlangens des Kr 21 beim Versicherer. Ebenso darf nach elektronischer Archivierung eine nicht indizierte Veränderung des digitalisierten Dokumentes nicht möglich sein. Die Echtheit des Originaldokumentes muss nachgewiesen/bestätigt sein. Gemäß § 132 Abs. 3…
…auf Rückwarennachweisen (1) Zu den formellen und inhaltlichen Anforderungen an Rückwarennachweise siehe Abschnitt 2.5.6. (2) An- bzw. Abschreibungen auf Rückwarennachweisen sind nur auf Originaldokumenten wie Auskunftsblätter INF 3, Carnet ATA-Abschnitte oder Handels- oder Verwaltungsdokumente mit Originalaustrittsbestätigungen zweckmäßig und daher nur dort durchzuführen…
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4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…
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Anhang 22-14 Ursprungszeugnis für bestimmte Erzeugnisse, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten Einleitende Bemerkungen: 1.Die Gültigkeit des Ursprungszeugnisses beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Ausstellung durch die Ausstellungsbehörden. 2.Ursprungszeugnisse dürfen nur aus einem einzigen Blatt bestehen, das neben dem Titel…