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UZK-DAArtikel 15 Neubewertung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Neubewertung einer Entscheidung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde nimmt in folgenden Fällen eine Neubewertung einer Entscheidung vor: a)wenn es zu Änderungen der einschlägigen Unionsvorschriften gekommen ist, die sich auf die Entscheidung auswirken; b)wenn die…

UZK-DAArtikel 22 Beschränkung der Anwendung der Vorschriften über Neubewertungen und Aussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 22 Beschränkung der Anwendung der Vorschriften über Neubewertungen und Aussetzungen (Artikel 23 Absatz 4 des Zollkodex) Die Artikel 15 bis 18 über die Neubewertung und Aussetzung von Entscheidungen finden keine Anwendung auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte.

StiftR 2009 Rz 275–28010.4.4 Zuwendungen an eine Substiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…07.2008 zu erfolgen hat, ist eine Neubewertung des Vermögens zu diesem Stichtag nicht zulässig. Beispiel: Die im Jahr 1995 errichtete Privatstiftung A errichtet ihrerseits im Jahr 2010 eine Privatstiftung B und wendet dieser Bargeld in Höhe von 1 Mio. und eine Beteiligung mit unternehmensrechtlichem…

UZK-DATitel IX Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel IX Schlussbestimmungen Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind (1) Bewilligungen, die auf Basis der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 oder der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 gewährt wurden, die am 1. Mai 2016 gültig sind und…

UZK-IATitel IX Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…mitgeteilt. (2) Wird in den in Artikel 253 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannten Fällen infolge der Neubewertung einer Bewilligung zur Anwendung einer Gesamtsicherheit in Verbindung mit einer Entscheidung zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs nach einem der Verfahren gemäß Artikel 226 Buchstabe b…

EStR 2000 Rz 3420–34218.6.5 entfällt
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Jänner 1990 endet, eine Pensionsrückstellung zu bilden oder zu bilden möglich war. Die Übergangsregelung sieht eine Neubewertung der Pensionsverpflichtungen und eine steuerwirksame Nachholung eines Unterdeckungsbetrages über einen Zeitraum von 20 Jahren vor. Es bestehen keine Bedenken, diesen Zeitraum auf 20 Wirtschaftsjahre zu beziehen. 8.6…

EStR 2000 Rz 621820.2.4.18 Differenzkontrakt (contract for difference, CFD)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…volatilen Bereichen eingesetzt. Dabei ist es üblich, bei Abschluss des Geschäftes eine Sicherheitsleistung (Margin) zu leisten, die im Rahmen der Neubewertung angepasst wird und zu einer Nachzahlung oder Gutschrift führen kann. Die Gewinne bzw. Verluste aus dem Barausgleich stellen Einkünfte aus Derivaten iSd § 27 Abs…

ZK-25902.5. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Verfahren und die pV keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages Zuständigkeit Frist für den Erlass einer Entscheidung (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Neubewertung…

ZK-25902.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Aussetzung, Widerruf, Zurücknahme und Neubewertung) ein. Das betrifft auch mitgliedstaatübergreifende Bewilligungen. 2.5.1.4. Datenanforderungen, Formate und Codes Der Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen im Zollentscheidungssystem unterliegen den gemeinsamen Datenanforderungen des Anhangs A UZK-DA. Die Formate…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages, Zuständigkeit, Frist für den Erlass einer Entscheidung, Konsultationsverfahren, Parteiengehör (Anspruch auf rechtliches Gehör), Überwachung, Neubewertung von Entscheidungen, Aussetzung von Entscheidungen, Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen, Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinien zollrechtliche Entscheidungen…

ZK-23702.4.1.4. Antrag auf Entscheidungen mittels EDV
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Widerruf, Zurücknahme und Neubewertung) ein. Das betrifft auch mitgliedstaatübergreifende Bewilligungen. Anmerkungen zu den einzelnen Datenelementen des Antrags können dem Merkblatt CRB CWP A-Erl (CWP - Antrag in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren in einem privaten Zolllager - Artikel 211 Absatz 1…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung (Achtung: Ergänzungen für die aV im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abrechnungen und Aufzeichnungen) Neubewertung von Entscheidungen Aussetzung von Entscheidungen Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen ZK…

ZK-03805. Überwachung (Monitoring)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…dass zugelassene Wirtschaftsbeteiligte die Voraussetzungen und Kriterien weiterhin erfüllen (Art. 23 Abs. 5 UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO-Kriterien, die immer anlassbezogen stattfindet - eine laufende, nicht anlassbezogene Überwachung der fortwährenden Einhaltung, der für den jeweiligen Status erforderlichen Kriterien. Ein wesentlicher…

ZK-17707. Zentrale Zollabwicklung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…SASP-Bewilligungen Anträge auf Änderungen bestehender SASP-Bewilligungen sind großzügig zu beurteilen. So lösen geringfügige Änderungen und erforderliche Konsultationen (zB aufgrund neuer Warenorte) keine Neubewertung aus. Für die Anträge auf Änderung ist das Antragsformular, welches einschließlich die zugehörigen Erläuterungen erforderlichenfalls über das Competence Center Zoll-…

UZK-DAArtikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zeitpunkt der frühere ist; b)alle anderen Bewilligungen bis zu ihrer Neubewertung gemäß Artikel 250 Absatz 1. (2) Abweichend von Absatz 1 bleiben die in Artikel 250 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Bewilligungen solange gültig bis sie von den Zollbehörden, die sie erteilt…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wurde, bleibt die Entscheidung unbefristet gültig; b)wenn der Zahlungsaufschub zur Anwendung eines der Verfahren gemäß Artikel 226 Buchstabe b oder Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 gewährt wurde, bleibt die Entscheidung bis zur Neubewertung der Bewilligung für die Anwendung einer Gesamtsicherheit gültig.

UZK-IAArtikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

…wie die Rücknahme, die Aussetzung, der Widerruf oder die Änderung einer Entscheidung oder das Ergebnis einer Überwachung oder Neubewertung, wird ein zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System verwendet. Die zuständige Zollbehörde stellt die Informationen über dieses System unverzüglich…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…diese jederzeit zurücknehmen, ändern oder widerrufen, sofern sie den zollrechtlichen Vorschriften widerspricht. (4) In bestimmten Fällen führen die Zollbehörden die folgenden Tätigkeiten aus: a)Neubewertung einer Entscheidung, b)Aussetzung einer Entscheidung, die nicht zurückgenommen, geändert oder widerrufen werden kann. (5) Die Zollbehörden überwachen die Bedingungen…

UZKArtikel 24 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Absatz 6 Unterabsatz 1, g)die bestimmten Fälle gemäß Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe f, in denen der Antragsteller keine Gelegenheit erhält, Stellung zu nehmen, h)die Fälle und die Regeln für die Neubewertung und Aussetzung von Entscheidungen gemäß Artikel 23 Absatz 4.

UmgrStR 2002 Rz 995–10003.5.4. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

… 202 Abs. 1 UGB mögliche Neubewertung des übernommenen Vermögens mit dem unternehmensrechtlich beizulegenden Wert ist weder in Fällen der zwingenden Buchwertfortführung noch in Fällen der Aufwertungsoption oder der Zwangsaufwertung auf Grund der Maßgeblichkeit der jeweiligen steuerlichen Werte beachtlich. Der in den Jahresabschlüssen der übernehmenden Körperschaft…