7.11. Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. (Sonderstempel, nachträgliche Ausstellung, Duplikat und EDV-mäßiges Ausfüllen) Nur mehr im Warenverkehr mit der Türkei (Zollunion) ist für die Ausstellung der vorgesehenen Präferenznachweise A.TR. noch ein Verfahren mit einem Sonderstempel vorgesehen. Der Sonderstempel hat dem im Abkommen abgebildeten einheitlichen…
…zu kürzen dh. es sind gekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen oder es ist der Aufwand für die Instandsetzung zu kürzen. 6.16.5.1.1 Zusage auf Gewährung einer Subvention bzw. nachträgliche Subvention Rz 2563: Auch in jenen Fällen, in denen eine Zuwendung iSd § 3…
…Zollamt auch Ersatzbelege ausgestellt, die diesfalls als Nachweis gelten. Randzahl 1869: derzeit frei. 12.1.3.7. Nachträgliche Korrekturen der Einfuhrumsatzsteuer Rz 1870: Eine zusätzlich vorgeschriebene Einfuhrumsatzsteuer ist nach allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig. Rz 1871: Bei einer Minderung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Anwendungsfall des § 16 Abs…
…die Nachweise echt sind und ob die Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der AKP-Staaten oder eines zulässigen Kumulierungslandes angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllt sind. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von zehn Monaten nach dem Datum des Ersuchens um nachträgliche Prüfung…
…Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU und Vietnam einander über die zuständigen Behörden Amtshilfe bei der Prüfung der Präferenznachweise sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die…
…160 UZK-DA sind raschest und vordringlich zu beantworten. 4.3. Nachträgliche Kontrollen (1) Lückenlose Kontrollen von Rückwaren im Zuge der Abfertigung sind weder realisierbar noch effizient. Dokumentenkontrollen und Beschauen haben sich daher unbeschadet besonderer Anordnungen auf risikogestützte Kontrollen und spontane Stichprobenkontrollen zu beschränken. (2…
…die zuständigen Behörden oder Zollbehörden Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der in diesen Nachweisen enthaltenen Angaben. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…erachteten Sicherungsmaßnahmen die Erzeugnisse freigeben. (5) Das Ergebnis dieser nachträglichen Prüfung ist den Zollbehörden, die die Prüfung beantragt haben, so bald wie möglich mitzuteilen. Anhand dieses Ergebnisses muss sich eindeutig feststellen lassen, ob die Nachweise echt sind und ob die Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft…
…Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU und Korea einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Ursprungserklärung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesem Nachweis. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden…
…die zuständigen Behörden oder Zollbehörden Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVBen EUR.1 oder der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der in diesen Nachweisen enthaltenen Angaben. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…der Ursprungserklärungen, der Lieferantenerklärungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Ursprungsnachweise 9.2.1. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der…
…Länder einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVBen EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…1 und EUR-MED, der Erklärungen auf der Rechnung und der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des…
…Ukraine einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…Georgien einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…Moldau einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…und AndorraVertragsparteien einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…der Erklärungen auf der Rechnung, der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED und der Lieferantenerklärungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel…
…der Libanon einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVB EUR.1 und den Erklärungen auf den Rechnungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann…
…der Erklärungen auf der Rechnung, der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED und der Lieferantenerklärungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel…