…Übertragung von Vermögen durch den/die Stifter erfolgt entweder bei Stiftungserrichtung selbst oder später in Form einer Nachstiftung. Bei Stiftungserrichtung liegt ein einseitiger, nicht der Annahme bedürftiger Rechtsakt vor, eine Nachstiftung stellt eine Schenkung im zivilrechtlichen Sinn dar und muss durch den Stiftungsvorstand angenommen werden…
12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…
…unabhängig davon zur Anwendung kommen, wer die Zuwendung tätigt, ob es sich um eine Zustiftung, Nachstiftung oder eine Zuwendung an eine Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon beträgt die Steuer 25 Prozent bei Zuwendungen, wenn die Stiftung oder…
…sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der Privatstiftung, aber auch nach deren Entstehen (Nachstiftung), stellen idR unentgeltliche Vermögensübertragungen dar und sind nicht als Veräußerungsvorgänge zu behandeln. Eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt auch vor…
…Hauptstiftung an die Substiftung gelten als Substanzauszahlung, soweit sie im Evidenzkonto Deckung finden. Dies gilt für die Errichtung der Substiftung und für Nachstiftungen gleichermaßen. Die als Substanzauszahlung geltenden Zuwendungen vermindern - wie jede andere Substanzauszahlung auch - den Stand des Evidenzkontos. Quasi spiegelbildlich zur zuwendenden Stiftung setzt…
…etwas anderes vor. Rz 187: Ertragsteuerlich macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Zuwendungen an eine Privatstiftung vom Stifter (Gründungszuwendung bzw. Nachstiftungen) oder von anderen Personen (Zustiftungen) erfolgen. Bei Zuwendungen an Unternehmenszweckförderungsstiftungen (siehe Rz 152 ff), Arbeitnehmerförderungsstiftungen (siehe Rz 163 ff) und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen (siehe Rz 173…
5.5.4c5.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder…
10.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung 10.5.1 Allgemeines Rz 281: Der Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) führt zu deren Auflösung (§ 35 Abs. 2 PSG) und zur Übertragung des Vermögens auf den Letztbegünstigten…
28.230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988) 28.2.130.2.1 Allgemeines Rz 1590: Die Konzeption der Gruppenbesteuerung ist nicht starr und lässt nachträgliche Änderungen einer bestehenden Unternehmensgruppe weitgehend zu, ohne dass die Unternehmensgruppe als solche endet. Jede nachträgliche Änderung der…
29.3 Abschlusszahlungen Rz 1569: Ist die Körperschaftsteuerschuld im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) größer als die einbehaltenen und anzurechnenden sowie vorausbezahlten Beträge, ergibt der Unterschiedsbetrag die Abschlusszahlung (siehe dazu EStR 2000 Rz 7582). 29.4 Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen Rz 1570: Bei der Zwischenbesteuerung im Sinne des § 13…
3.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124: Tätigt die Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen, die nicht Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, und hat sie für diese…
3.3.4 Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerung 3.3.4.1 Übertragungsmöglichkeiten Rz 111: Zwischensteuerpflichtige Überschüsse (= aufgedeckte stille Reserven) aus Beteiligungsveräußerungen im Sinne des § 31 EStG 1988 können im Jahr der Realisierung zur Gänze oder teilweise übertragen werden entweder auf eine im selben…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
Teil 3: 11. Stiftungseingangssteuergesetz 11.1 Allgemeines Rz 308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen…
4.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung 4.2.1 Begriffsbestimmung Rz 152: Eine Unternehmenszweckförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem…
3.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG) 3.7.1. Allgemeines 3.7.1.1. Überblick Rz 1091: Aus § 20 UmgrStG ergeben sich die umgründungsbedingten steuerlichen Konsequenzen für die einbringungsgeborenen oder einbringungsbezogenen Anteile an der übernehmenden Körperschaft. Ausgangspunkt für diese Bestimmungen ist der Grundsatz, dass…
8 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988) 8.1 Allgemeine Grundsätze 8.1.1 Rückstellungsarten Rz 3301: Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Ungeachtet der für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende bestehenden unternehmensrechtlichen Rückstellungspflicht ist…
10.4 Substanzauszahlung 10.4.1 Allgemeines Rz 264: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 stellen Zuwendungen von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Stiftungen sowie sonstigen Vermögensmassen, die nach dem 31.07.2008 getätigt werden, keine…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…