…als 3,5 Tonnen als Kraftfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes. Unter dem Begriff "Anhänger" sind auch Sattelanhänger (siehe Rz 28) und Nachläufer zu verstehen. Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Feld J "Art des Kraftfahrzeuges/Klasse"): Klasse O: Anhänger (einschließlich Sattelanhänger), diese unterteilen sich in: Klasse O1 …
…in Anspruch genommen werden, weil dieses Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992 (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene, siehe Rz 1426) steuerbefreit ist, kann die Ermäßigung für ein anderes steuerpflichtiges Kraftfahrzeug desselben Steuerschuldners in Anspruch genommen werden. Auf Antrag ermäßigt…
…Gesamtkosten (inklusive der Nebenkosten) angewendet werden. Dieses gilt nicht, wenn die Vorlaufkosten im Abgangsland und/oder die Nachlaufkosten im Zollgebiet der Gemeinschaft bekannt sind und von den reinen Luftfrachtgebühren getrennt ausgewiesen sind. In diesen Fällen sind nur die reinen Luftfrachtkosten entsprechend dem Anhang 23-01…
…im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ins Drittlandsgebiet; steuerbefreit ist die Beförderung vom Gemeinschaftsgebiet ins Drittland, nicht jedoch die Beförderung von einem Drittland in ein anderes Drittland; für Vor- und Nachläufe zu solchen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen, zB Beförderungen durch Rollfuhrunternehmer vom Absender zum Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof; für den…
…Derzeit betreiben folgende Kombiverkehrsgesellschaften Rollende Landstraßen: Firma Rail Cargo Austria AG. (4) Eine güterbeförderungsrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich für den Vor- und Nachlauf bei folgenden begleiteten kombinierten Verkehren: 1.zum und vom Verschiebebahnhof Wels CCT (Combi Cargo Terminal) auf folgenden Routen: A 25 (Welser Autobahn…
…Im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr eingesetzte Kraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992) Rz 1426: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind im Inland zugelassene, im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene verwendete Kraftfahrzeuge bei Erfüllung folgender Voraussetzungen: Das Kraftfahrzeug muss ein…
…Datum und Uhrzeit der Kontrolle zu vermerken sind, erfolgen. (7) Im grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr sind Kabotagefahrten im Rahmen des Vor- und Nachlaufs in Österreich mit einem in einem EU oder EWR-Staat zugelassenen Kraftfahrzeug möglich. Grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr wird dabei gemäß der Kombifreistellungs-Verordnung wie…
…215 Abs. 4 Buchstabe b UZK-DA). | 3.5.1.3. Sonderfall unbegleiteter kombinierter Verkehr Die Sonderbestimmung betreffend den genehmigungsfreien Vor- und Nachlaufverkehr zum/vom ÖBB-Terminal Wels ist in der ARL GK-0500 (Güterverkehr auf der Straße) geregelt. 3.5.2. Straßen-, Luft…
…800/1974 Fiskalvertreter Binnenmarkt Ig. Erwerbe Ig. Güterbeförderung (zB gebrochene Güterbeförderung; Vor- und Nachläufe) UID (zB Antrag auf Erteilung, Sonder-UID der Spediteure, Bestätigungsverfahren) Auf eine Verteilung des vollständigen Textes der UStR 2000 in Papierform wird verzichtet, da die UStR 2000 im Internet zur Verfügung…
…empfangende Unternehmer sein Unternehmen betreibt, steuerbar (§ 3a Abs. 6 UStG 1994). Keine Sonderregelungen bestehen für in- und ausländische Vor- und Nachläufe sowie für Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die üblicherweise mit Beförderungsleistungen verbunden sind. Der Leistungsort jeder einzelnen Leistung ist, soweit es sich nicht um…