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UP-8200Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-8200 (Arbeitsrichtlinie Kosovo, Moldawien, Ukraine und andere Westbalkanländer [mit Einschränkungen]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…

UP-82001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | begünstigte Länder | Kosovo, Moldau, Ukraine (bis 31.12.2015) und mit gewissen Einschränkungen Albanien, Bosnien-Herzegowina, FYROM (ehemalige jugoslawische…

UP-82003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss von der autonomen Maßnahme erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln…

UP-82005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch bilaterale Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5…

UP-82005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…

UP-82006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-82008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches 8.1.1. Arten des Präferenznachweises In der autonomen Maßnahme sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1, die den Vorgaben des Anhanges 22-10 der UZK-IA entsprechen muss; 2.die Erklärung…

UP-82008.7. Voraussetzungen für die Ausfertigung der Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

8.7. Voraussetzungen für die Ausfertigung der Erklärung auf der Rechnung (1) Die Erklärung auf der Rechnung (Wortlaut der Erklärungen siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.4.1.) kann ausgefertigt werden a)von einem ermächtigten Ausführer (siehe Abschnitt 8.8.) in der EU (nicht vorgesehen…

UP-82009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EU und der begünstigten Länder übermitteln einander über die EU-Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVB EUR.1 verwenden, und teilen einander…

UP-820010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

10. Ceuta und Melilla (1) Der Begriff "EU" schließt Ceuta und Melilla nicht ein. Der Begriff "Ursprungserzeugnisse der EU" umfasst nicht die Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla. (2) Die Ausführungen dieser Arbeitsrichtlinie gelten sinngemäß bei der Feststellung, ob Erzeugnisse als präferenzbegünstigt nach Ceuta…

UP-820011. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.03.2024

11. Rechtsgrundlagen 11.1. Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) bis 30.4.2016 Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (ZK) des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. Nr…

ZK-03808. Gegenseitige Anerkennung (MRA = Mutual Recognition Arrangements)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…China, sowie mit GB ProgrammeGroßbritannien, Kanada und Moldawien Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten abgeschlossen und umgesetzt. Mit weiteren Drittländern wurden bereits Verhandlungen aufgenommen. Details dazu sind unter nachstehendem Link auf der Homepage der Europäischen Kommission zu finden: https://ec.europa.eu/taxation_customs…

VB-0332Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.07.2013

…lupus(Wolf) Canis latrans(Steppenwolf) Castor canadensis(Biber) Felis rufus(Rotluchs) Ondatra zibethicus(Bisamratte) Procyon lotor(Waschbär) Taxidea taxus(Dachs) | Moldawien | Canis lupus(Wolf) Mustela erminea(Hermelin) | Nicaragua | Procyon lotor (Waschbär) | Norwegen | Canis lupus(Wolf) Mustela erminea(Hermelin) Ondatra…

LStR 2002 Rz 140942.4b Liste der Entwicklungsländer ("DAC-List of ODA Recipients")
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…bis 2021) Kenia (ab 2018) Kosovo (bis 2021) MarshallinselnKirgisistan (ab 2014) Mikronesien, Föderierte Staaten Moldawien (bis 2021) Mongolei Marokko Nicaragua Nigeria Pakistan Papua-Neuguinea Paraguay (bis 2017) Philippinen Samoa (von 2014 bis 2017, ab 2022) Sri Lanka SwasilandEswatini Syrien (bis 2021) Tadschikistan (ab 2018) Tokelau…

UP-30001. Ursprung von Waren
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…| Allgemeines Präferenzsystem - Verordnung | UP-8100 | UP-3500 (Teile daraus) | Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung UZK-DA | UP-8101 | UP-3500 (Teile daraus) | Kosovo, Moldawien, Ukraine (bis 31.12.2015) und andere Westbalkanländer (mit Einschränkungen) | UP-8200 | UP-3320

VB-0200Anlage 1
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…unterliegen die im Abs. 1 angeführten Waren mit Ursprung in den nachstehend angeführten Drittländern: Albanien (AL) Bosnien und Herzegowina (BA) Kosovo (XK) Moldawien (MD) Montenegro (ME) Nordmazedonien (MK) Russland (RU) Schweiz (CH) Serbien (XS) Türkei (TR) Ukraine (UA) Weißrussland (BY) Vereinigtes Königreich Großbritannien, ausgenommen Nordirland …

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Iran, Italien, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland. 2.10. Ausgangszollstelle Das ist die Zollstelle einer Vertragspartei, über die ein Straßenfahrzeug…

GK-0900Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Kraftfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, wenn der Aufenthalt im Inland ein Jahr nach jedem Grenzübertritt nicht überschreitet. | MD | Moldawien: Kraftfahrzeugen aller Art, wenn der Aufenthalt im Inland ein Jahr nach jedem Grenzübertritt nicht überschreitet. | MC | Monaco: Kraftfahrzeugen zum privaten Gebrauch…

UP-440210. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Moldau erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des…

AH-20741. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren. (2) Gemäß…