…Rz 640y: Erbringen andere Unternehmer als die Veranstalter einzelne der oben angeführten sonstigen Leistungen an die Aussteller oder an Durchführungsgesellschaften, so gilt Folgendes: Die in Rz 640w Punkt 1 bis 6 bezeichneten Leistungen sind als Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen anzusehen (§ 3a Abs…
…eines jeden Paketes bei Hopfenzapfen und Hopfenmehl 1 kg und bei Hopfenauszügen 300 g nicht überschreitet und zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung bestimmt sind, für wissenschaftliche und technische Versuche bestimmt ist, oder für eine Messe bestimmt ist und unter die dafür vorgesehene…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…dem sie sich befanden, vor der Lieferung an den Empfänger beschädigt worden sind bzw. ist; b)Waren, die ursprünglich zum Verbrauch oder Verkauf auf einer Messe, einer Ausstellung oder einer ähnlichen Veranstaltung ausgeführt, aber nicht verbraucht oder verkauft worden sind; c)Waren, die nicht an…
…Unternehmern im Mai 2010 an einer Ausstellung in Wien teil. Mit der Organisation und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung ist die ebenfalls in Frankreich ansässige Durchführungsgesellschaft D beauftragt. Der Veranstalter der Messe erbringt sonstige Leistungen an D. D erbringt die sonstigen Leistungen an die an der Gemeinschaftsausstellung…
…Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung im Sinne der folgenden Bestimmungen gelten (Art. 90 Abs. 2 ZBefrVO): Ausstellungen, Messen und ähnliche Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks, Ausstellungen oder Veranstaltungen zu Wohltätigkeitszwecken, Ausstellungen oder Veranstaltungen, die in erster Linie der Förderung der Wissenschaft…
…3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der unmittelbaren Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in die EU oder Ghana eingeführt werden. Auf diese Waren sind bei der Einfuhr die Präferenzzölle anzuwenden…
…3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der unmittelbaren Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse der AKP-Staaten, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend in die EU eingeführt werden. Auf diese Waren sind bei der Einfuhr die Präferenzzölle anzuwenden…
…6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der direkten Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in eine Vertragspartei eingeführt werden. Auf diese Waren sind bei der Einfuhr die Präferenzzölle anzuwenden, wenn…
…der Ausstellung in dem Zustand, in dem sie zur Ausstellung versandt worden waren, versandt worden sind; Diesed) Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denendass die Waren unter Zollüberwachung bleiben. Ausgenommen von dieser Regelung sind…
…3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der unmittelbaren Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in die jeweilige Präferenzzone eingeführt werden. Auf diese Waren sind bei der Einfuhr die Präferenzzölle anzuwenden, wenn…
…3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der unmittelbaren Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in die jeweilige Präferenzzone eingeführt werden. Auf diese Waren sind bei der Einfuhr die Präferenzzölle anzuwenden, wenn…
…4. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der unmittelbaren Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in die jeweilige Präferenzzone eingeführt werden. Auf diese Waren sind bei der Einfuhr die Präferenzzölle anzuwenden, wenn…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…
…von dem Zeitpunkt an, zu dem sie zur Ausstellung ausgeführt wurden, nicht zu anderen Zwecken als zur Vorführung auf dieser Ausstellung verwendet worden sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Ausstellungen, Messen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen kommerzieller, industrieller, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Art, bei denen die Waren…