11.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die…
12.8.27 Wohnkosten Rz 908: Wohnungskosten hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Ihnen fehlt das Element der Außergewöhnlichkeit (VwGH 15.7.1998, 95/13/0270). Auch stellen die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung bzw. eines Eigenheimes eine bloße Vermögensumschichtung dar (zB…
…EStG 1988) Rz 827: Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse (Maßgeblichkeit des gesamten wirtschaftlichen Einkommens unter Berücksichtigung des Familienstandes, VwGH 19.9.1989, 86/14/0192) und gleicher Vermögensverhältnisse (Maßgeblichkeit des mit dem…
…in besonderem Maße für das Vorliegen einer Einkunftsquelle, kann eine Einkunftsquelle auch dann anzunehmen sein, wenn eine Mehrzahl anderer Kriterien - in geringerem Maße - gegen die Annahme einer Einkunftsquelle spricht. Dem Kriterium der Bemühung zur Verbesserung der Ertragslage (§ 2 Abs. 1 Z 6 LVO) kommt dabei…
…so liegen grundsätzlich mehrere Dienstverhältnisse vor. Tritt eine Mehrzahl von Wohnungseigentumsgemeinschaften allerdings durch einen gemeinsamen Auftraggeber gegenüber dem Hausbesorger auf (zB durch einen Hausverwalter), kann von einem einheitlichen Dienstverhältnis ausgegangen werden. 15.4.5.16 Heimarbeiter Rz 987: Heimarbeiter sind in der Regel als Dienstnehmer…
…wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. In die UStR 2000 wurden die weiter anwendbaren Teile des DE-Ust 1972 sowie die Mehrzahl der übrigen Erlässe zur USt übernommen. Die UStR 2000 sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31…
…eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer eine Mehrzahl von Einzelleistungen erbracht hätte. BemessungsgrundlageDas Gesamtentgelt ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählenauf die einzelnen Leistungen (Besitzposten) aufzuteilen. Es handelt sich…
…gemäß § 2 Privatschulgesetz, dass eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird und in Zusammenhang mit der Vermittlung allgemein bildender oder berufsbildender Kenntnisse oder Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird. Nach der Rechtsprechung des VwGH (bspw. VwGH 25.2.1997, 95/14…
…damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. In die EStR 2000 wurden die weiter anwendbaren Teile der EStR 1984 und GER 1989 sowie die Mehrzahl der übrigen Erlässe zur Einkommensteuer übernommen. Neben den EStR 2000 sind folgende Erlässe weiter zu beachten…
…Mitteln des Nachlasses vor. Aus dem Nachlass stammt eine Ausgleichszahlung auch dann, wenn die verwendeten Geldmittel aus der Veräußerung des von der Erbauseinandersetzung betroffenen Grundstücks durch den übernehmenden Erben stammen. Bei einer Mehrzahl von Ausgleichszahlungsempfängern ist jener Teil der Ausgleichszahlungen, der aus nachlassfremden Mitteln stammt…
…93/14/0125). Kein Teil des Veräußerungserlöses und somit auch nicht der Anschaffungskosten ist der gemeine Wert von zurückbehaltenen Nutzungsrechten (siehe dazu Rz 6624). Wurde eine Mehrzahl von Grundstücken zu einem Gesamtpreis erworben, sind die insgesamt geleisteten Gegenleistungen im Verhältnis der gemeinen Werte der einzelnen…
…Wertpapieren bzw. anderen Vermögensgegenständen von verschiedenen Anbietern oder verschiedener Wertpapiere bzw. anderer Vermögensgegenstände desselben Anbieters erfüllt sein. Sofern quantitativ eine Mehrzahl von unterschiedlichen Produkten mit unterschiedlichen Risiken vorliegt, kann das Kriterium der Risikostreuung erfüllt sein. Die Risikostreuung kann nach der Art der Wertpapiere, der Branchenzugehörigkeit…
…Fahrzeuge (einschließlich Taxi) nach Art eines Linienverkehrs befördern lässt. Voraussetzung ist, dass eine Mehrzahl von Arbeitnehmern gemeinsam und regelmäßig befördert wird. Die Beförderungskapazität eines eingesetzten PKW`s oder Kombis muss in der Regel zu 80% ausgeschöpft sein. (Bei fünfsitzigem PKW müssen somit zumindest Fahrer und…
…schließt eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus und spricht daher für Nichtselbständigkeit. Kann ein Auftragnehmer hingegen ohne Zustimmung des Auftraggebers für eine Mehrzahl verschiedener anderer Auftraggeber gleichartige Leistungen erbringen, so wird nicht von einer im Sinne einer Abhängigkeit zu verstehenden Eingliederung in den Betrieb…
…20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro), so liegt hinsichtlich beider Tätigkeiten ein Gewerbebetrieb vor. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben siehe Rz 4208a ff. Führen vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare außergewöhnliche Umstände (zB außergewöhnlicher Windbruch, außergewöhnliche Schneefälle) dazu…
…sind zu berücksichtigen, wenn sie konkret nachgewiesen werden. Weicht der bei einer Veräußerung eines ansonsten vergleichbaren Grundstücks erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise (nach oben oder nach unten) von dem durch Heranziehung einer Mehrzahl von Vergleichspreisen ermittelten Preisgefüge ab, indiziert dies das Vorliegen…
…ist nicht von einer Anschaffung auszugehen (VwGH 28.11.2002, 2000/13/0155). Realteilung Rz 6627: Bei der Realteilung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks bzw. einer Mehrzahl von Grundstücken (zB Grund und Boden und Gebäude), welche aber bewertungsrechtlich eine wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG 1955) bilden…
…vereinbart, entfaltet dies keine ertragsteuerliche Wirkung; die angerechneten Mietzahlungen sind daher nicht Teil des Veräußerungserlöses. Wird ein im Miteigentum stehendes Grundstück von einer Mehrzahl der Miteigentümer veräußert, ist der Veräußerungserlös entsprechend der Eigentumsquoten aufzuteilen. Erforderlichenfalls ist der Veräußerungserlös auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen…
…nicht für die darauf folgenden; bei gleichzeitiger Feststellung des gleichen Sachverhaltes gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 in einer Mehrzahl von gleichgelagerten Fällen (zB bei nachträglichen Kontrolle gemäß Art. 48 UZK, BPZ-Prüfung) - Vorschreibung der Verwaltungsabgabe nur einmal; mehrere Fehler in einer Zollanmeldung mit…
…vorgesehen sind - ausschließlich die Kombinationen aus beiden Codes der vorstehend genannten Tabelle wie folgt zu verwenden: | CODE | TEXT | 11 | Endgültiger Verkauf/Kauf ausgenommen direkter Handel mit/durch private(n) Verbraucher(n) Anmerkung: Dieser Code findet für die Mehrzahl der Ausfuhren Anwendung…