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EStR 2000 Rz 7011–701724.2 Rententypen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Berufsunfähigkeitsversicherung siehe Rz 7018. 24.2.1 Mehrbedarfsrenten (zB Renten aus Pflegeversicherungen) Rz 7011a: Eine Mehrbedarfsrente, das ist eine Rente, die ausschließlich einen erforderlichen Mehraufwand an Pflege und (insbesondere medizinischer) Betreuung des Empfängers abgilt, ist nicht steuerbar, da sie dem Empfänger kein disponibles Einkommen verschafft…

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit auch ausgeweitet - werden. 6.1. Verletzung der Gestellungspflicht gemäß Z 1 | | Sachverhalt | Mehraufwand | 1. | Nichtgestellung im Versandverfahren, sofern eine Abgabenvorschreibung in AT erfolgt | Durchführung des Such- und Erhebungsverfahrens, etwaiges Ermittlungsverfahren…

EStR 2000 Rz 820732.3 Erfasste Zahlungen, Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Bestandsentschädigung Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung vorübergehende und dauernde Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand (erhöhte) Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten einen Notzaun (vorübergehende Abgrenzung für Weidevieh oder Behelfszäune gegen Wild) vorübergehender oder dauernder Nutzungsentgang Flur- und Folgeschäden Verlust von Arbeitseinkommen Abgeltung eines Überhanges von…

LStR 2002 Rz 278–2805.6 Reisekosten (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…die im Übrigen nachzuweisen wären. Die Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2003 stellt klar, dass - sofern ein abzugeltender Mehraufwand offenkundig nicht auszuschließen ist (vgl. Rz 286) - die Berücksichtigung von Pauschalsätzen keinen Nachweis über entstandene Aufwendungen voraussetzt. Inhaltlich ist durch die Gesetzesänderung keine Änderung gegenüber der Beurteilung…

LStR 2002 Rz 300–3035.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…0099), sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. In diesem Fall ist - in typisierender Betrachtungsweise - davon auszugehen, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013; VwGH 5.10.1994…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…nachgewiesenen Ausmaß (zB Stornokosten, durch die Stornierung verursachter Mehraufwand) Werbungskosten vor. Sind die Zahlungen iZm der Stornierung eines bereits vereinbarten Urlaubes auf Grund eines in der persönlichen Sphäre des Arbeitgebers liegenden Ereignisses (zB grob fahrlässig verursachter Unfall durch den Arbeitgeber, weshalb der Arbeitnehmer verletzungsbedingt nicht…

LStR 200237 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Eine zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbarte Mietzinserhöhung (zB gemäß § 14 Abs. 2 WGG) ersetzt die Entscheidung des Gerichtes (Gemeinde) nicht, weil der Mehraufwand insoweit nicht zwangsläufig ist. Wird jedoch der Hauptmietzins während des aufrechten Mietverhältnisses im Sinne des § 107 Abs. 3 EStG 1988 erhöht…

LStR 2002 Rz 1133–113420.3.2 Schmutzzulagen
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…zum angemessenen Ausmaß einer Schmutzzulage nicht erheblich ist, kann die Schmutzzulage - bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen - zur Gänze steuerfrei gewährt werden. Zu berücksichtigen sind nur jene Kosten, die für den Arbeitnehmer auch einen Mehraufwand darstellen, nicht hingegen der Grundaufwand. Ein Grundaufwand kann nur dann berücksichtigt werden…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…außer Haus eingenommenen Mittagessen, sondern auch aus dem zusätzlich anfallenden Abendessen. Da die Mehrheit der erwerbstätigen Steuerpflichtigen zwar das Mittagessen außer Haus einnimmt und bei Reisen nach entsprechender Kenntnis der Verpflegsmöglichkeiten der Mehraufwand entfällt, das Abendessen aber idR zu Hause eingenommen wird, ist bei Dienstreisen…

UStR 2000 Rz 924–9336.1.18. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 ist im jeweiligen konkreten Einzelfall zu prüfen. Die Kostenersätze gemäß § 55 KAKuG ("klinischer Mehraufwand") fallen nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994. Diese Kostenersätze unterliegen gemäß § 10 Abs…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Familienwohnsitz beibehalten, so sind seine durch die Beibehaltung erwachsenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Siehe auch Beispiel Rz 10347. Rz 348: Ist der Steuerpflichtige regelmäßig an zwei oder mehreren Arbeitsstellen tätig und liegen nicht die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor, so ist…

LStR 2002 Rz 84412.5.2.2 Besondere (zusätzliche) Aufwendungen laut der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…3 betr. Kraftfahrzeug- bzw. Taxikosten, § 4 betr. Hilfsmittel und Heilbehandlung; siehe dazu Rz 850 f). Mehraufwendungen für Krankendiätverpflegung sind in diesem Fall ebenfalls stets in Höhe der Pauschalbeträge des § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, anzusetzen. Werden an…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…94/13/0254). Die (teilweise) Verköstigung in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…

ZK-06903. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…

EStR 2000 Rz 6467–646821.4.4 Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

21.4.4 Instandhaltungsaufwand Rz 6467: Instandhaltungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Anfärbeln der Fassade, Ausbessern oder Erneuerung des Verputzes usw. (BFG 27.6.2019, RV/7100083…

LStR 2002 Rz 88712.8.4 Alters- und Pflegeheim
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.8.4 Alters- und Pflegeheim Rz 887: Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen iSd des § 34 EStG 1988 dar. Außergewöhnliche Belastungen können aber gegeben sein, wenn Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (VwGH 16.12.1987, 86/13…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…

LStR 2002 Rz 857–86212.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

12.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe Rz 857: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind durch Gewährung eines Freibetrages gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…