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MO-85019. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…VST-Verfahren@bmf.gv.at) von der Änderung zu informieren. Stellt sich heraus, dass eine lizenzpflichtige Ware ohne Vorlage einer für diese Ware ausgestellten Lizenz, ein- bzw. ausgeführt worden ist, so ist gemäß § 29 Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007), bei der zuständigen Finanzstrafbehörde Anzeige zu erstatten.

MO-85011. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…und Lizenzenverordnung des Bundesministeriumsder Bundesministerin für Land-Nachhaltigkeit und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft überTourismus Lizenzen für Marktordnungswaren (Marktordnungs-Lizenzenverordnung 2008) Regelungen vor.*) *) Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 20.03.2019 wurde der Textteil "Marktordnungs- Lizenzen- und Sicherheitenverordnung." auf "Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung" geändert.

ZK-03802. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

2. Begriffsbestimmungen Die Vorschriften über den AEO enthalten eine Reihe unbestimmter, und zum Teil auch in den AEO-Leitlinien nicht näher erläuterte Begriffe. Um die einheitliche Auslegung sicherzustellen, gelten für die Zwecke der Anwendung der Vorschriften über den AEO im Anwendungsgebiet die nachstehenden Begriffsbestimmungen: 2…

MO-83008. Besondere Bestimmungen Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

8. Besondere Bestimmungen Ausfuhr Unter diesem Abschnitt sind alle den Bereich der Marktordnung Ausfuhr ohne Erstattung betreffenden Verordnungen angeführt. Die Bestimmungen der angegebenen Verordnungen des unten angeführten Verzeichnisses finden sie unter den angegebenen Abschnitten dieser Arbeitsrichtlinie.

UP-20000. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

0. Definitionen Dieser Abschnitt des Sachbereiches "Ursprung und Präferenzen" behandelt die Voraussetzungen für die Bestimmung des Ursprungs zur Anwendung von Maßnahmen des Zolltarifs oder von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren (zB Marktordnung, Außenwirtschaftsrecht), die nicht in der Gewährung von…

EStR 2000 Rz 501215.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…5017: derzeit frei Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007), BGBl. I Nr. 55/2007 idF BGBl. I Nr. 72/2008, (zB für Ausgleichsbeiträge und Zuschussgewährung, Förderungszwecke, Lager- und Vorratshaltung für Futterzwecke, Liste der Almen bei Be- und Verarbeitungsbetrieben) und Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes (Marktordnungs- und Interventionsstelle…

VB-03360. Einführung
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

…der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei; 3.das Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007), BGBl. I Nr. 55/2007; 4.die Verordnung des…

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Durchführung des gemeinschaftlichen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen). Gemäß 2. Abschnitt § 3 Abs. 2 der VO des BM für Land- und Forstwirtschaft zur gemeinschaftlichen Marktordnung im Weinbereich (BGBlEin Auspflanzungsrecht, das nach dem Jahr 2020 noch vorhanden ist, erlischt spätestens mit 2023. Nr. 493/1996) gilt als Auspflanzrecht…

KStR 2013 Rz 75–771.2.1.2.3.2 Mischbetriebe
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…19.10.1972, 2119/71). Die üblichen Marktveranstaltungen von Gemeinden gelten nicht als Betrieb gewerblicher Art, da den Gemeinden auf dem Gebiet des Marktwesens öffentlich-rechtliche Aufgaben zugewiesen sind (Festsetzung der Marktordnung, Einhebung von nur kostendeckenden Entgelten für die Benützung von Markteinrichtungen). Werden bei Marktveranstaltungen…

MO-83001. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Die Kommission legt zur Gestaltung und Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik Vorschläge vor, welche unter anderem die Ablösung der einzelstaatlichen Marktordnungen durch eine der gemeinsamen Organisationsformen sowie die Durchführung der in diesem Titel bezeichneten Maßnahmen vorsehen; Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen…

EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dass 50% des verkauften Milchkontingentes entgeltlich erworben wurden. Im Rahmen dieser Schätzung sind die Anschaffungskosten für diese 50% in Anlehnung an die in Art. VI Abs. 2 Z 3 Marktordnungsnovelle 1986, BGBl. Nr. 183/1986 aufgestellten Preise pauschal mit 0,83 Euro/kg anzusetzen (0…

MO-850110. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Belgien, DE für Deutschland usw.). 10.3. Wiedereinfuhr (Rückwaren) (1) Die Wiedereinfuhr ist grundsätzlich in der Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) geregelt. Bei Marktordnungswaren, die einer Ausfuhrlizenzregelung unterliegen, sind unabhängig von der Anerkennung als Rückwaren folgende Vorschriften zu beachten: a)Liegt die Ausfuhrlizenz der Rückware vor…

MO-850111. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Lizenz in das Feld 44 der Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke übertragen sein. 11.3. Wiederausfuhr (1) Die Wiederausfuhr ist grundsätzlich in der Arbeitsrichtlinie ZK-0770 (Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung) geregelt. Bei Marktordnungswaren, die einer Einfuhrlizenzregelung unterliegen, sind zusätzlich folgende Vorschriften zu beachten. (2) Bei Beantragung auf Erstattung…

VB-03365. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

…2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Marktordnungsgesetzes 2007 einen Betrag von 180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2006 des Rates betreffend eine befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie (zu Erlösen aus der Veräußerung oder Verpachtung des Rübenkontingentes/der Zuckerquote siehe Rz 4180); Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete (AZ); ÖPUL; Einheitliche Flächenprämien nach dem Marktordnungsgesetz 2007 idF BGBl. I Nr. 47/2014; Junglandwirteförderung Top-Up…

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994 kommt nicht zur Anwendung, da insoweit kein Umsatz im Geschäft mit Geldforderungen ausgeführt wird. Erfolgt die endgültige Übertragung (= Veräußerung) bzw. die Verpachtung (= vorübergehende Überlassung) von Zahlungsansprüchen iSd Marktordnungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 55/2007, im…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…1 Z 8 lit. c UStG 1994 kommt nicht zur Anwendung, da insoweit kein Umsatz im Geschäft mit Geldforderungen ausgeführt wird. Rz 2886: Erfolgt die endgültige Übertragung (= Veräußerung) bzw. die Verpachtung (= vorübergehende Überlassung) von Zahlungsansprüchen iSd Marktordnungsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 55/2007…

MO-83002. Marktorganisationen
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

2. Marktorganisationen (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurde eine Regelung erlassen, die 21 Grundverordnungen (GMO) sowie einige Verordnungen mit Sondervorschriften für bestimmte Erzeugnisse…

VB-03100. Einführung
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr und der Ausfuhr von ObstObst, Gemüse und GemüseBananen sowie Bruteiern und Küken von Hausgeflügel und die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr von Geflügelfleisch, Eiern und BananenEiern sind die…

MO-83003.4. Mindestpreisregelung
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.4. Mindestpreisregelung (1) Für bestimmte Erzeugnisse wird von der Kommission, in der Regel für ein Wirtschaftsjahr, ein Mindesteinfuhrpreis festgesetzt. Liegt der Einfuhrpreis einer Sendung unter dem Mindestpreis, so ist außer dem Zoll eine Ausgleichsabgabe zu erheben. (2) Derzeit besteht keine Mindestpreisregelung.