9.7. Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen (C34) 9.7.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Markenzeichen, Muster, Modelle oder Zeichnungen, sowie diesbezügliche Hinterlegungsunterlagen, Dokumente über die Anmeldung von Patenten oder dergleichen, die für die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen…
…anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von Posamentierwaren oder anderem Zubehör wie Taschen, Markenzeichen, Abzeichen usw., Bügeln und anderes Herrichten von Bekleidung zum Verkauf, alle Kombinationen dieser Be- oder Verarbeitungen.
…Qualitätssicherungsbestimmungen usw., sowie Einzelheiten zur Zahlung der Lizenzgebühr präzisiert. Mit der Lizenzierung eines geistigen Eigentumsrechts überträgt der Lizenzgeber ein beschränktes Recht zur Nutzung seines geistigen Eigentums, wie zB Markenzeichen, behält jedoch sein eigentliches Eigentumsrecht. Im Kaufvertrag werden in der Regel Bedingungen festgelegt, denen der Verkauf…
…aber Eigentümerin des immateriellen Werts ist, durch den die Lizenznehmerin einen finanziellen Vorteil erlangt. Die Entgeltfähigkeit für die Überlassung eines als Markenzeichen geschützten Konzernnamens ist schließlich auch dann gegeben, wenn das inländische Konzernunternehmen selbst eine Produktion unter Verwendung eines Markennamens, der im Eigentum eines verbundenen…