… 4 MinStG 1995 1.1. Luftfahrtbetriebsstoffe (§ 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995) 1.1.1. Allgemeines Nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 ist als Luftfahrtbetriebsstoff nur Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das (unmittelbar) aus Steuerlagern oder Zolllagern an…
…Regelung der Frage der Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe im Falle der Betankung des Luftfahrzeuges an einem anderen Ort als dem eines Steuer- oder Zolllagers durch das Bundesministerium für Finanzen folgende Regelung getroffen: 1.1.2.2. Erlaß über Steuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe iF der Betankung des Luftfahrzeuges…
10.4. Betriebsstoffe in Beförderungsmitteln 10.4.1. Warenkreis 10.4.1.1. Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern (C39) Abgabenfrei ist Treibstoff (das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe zum Antrieb von Fahrzeugen und zum Betrieb von Kühlanlagen) in Hauptbehältern von ins Zollgebiet…
Anlage 7 Anhang XX - Liste der Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive gemäß Artikel xx3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN-Code | Bezeichnung der Güter | | Flugturbinenkraftstoff (außer Kerosin): | 2710 12 70 | leichter Flugturbinenkraftstoff (Leichtöle) | 2710 19 29 | andere als…
1.1.3. Luftfahrtunternehmen 1.1.3.1. Allgemeines Luftfahrtunternehmen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Halter von Luftfahrzeugen sind. Ihr Betriebsgegenstand besteht (auch) in der Haltung von Luftfahrzeugen. Daher wäre beispielsweise ein Holzhandelsunternehmen, das zur Warenbeförderung einen Hubschrauber einsetzt, oder ein Unternehmen, das über ein eigenes…
…UZK) enthalten. Dabei sind zwingende Steuerbegünstigungen (zB Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln, Luftfahrtbetriebsstoffe für die gewerbliche Luftfahrt) von optionalen (zB Schiffsbetriebsstoff für die gewerbliche Binnenschifffahrt) zu unterscheiden. Werden in EU-RL vorgeschriebene zwingende Steuerbegünstigungen nicht oder nur unzureichend in nationalen Gesetzen umgesetzt, kann unter bestimmten…
… 23 Abs. 3 MinStG 1995 in der Steueranmeldung geltend zu machen. In der Anmeldung ist nur die Gesamtmenge an steuerfrei abgegebenen Luftfahrtbetriebsstoffen auszuweisen, eine Aufgliederung nach einzelnen Luftfahrtunternehmen ist nicht erforderlich. 1.1.7. Nichtvorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen / Bestimmungswidrige Verwendung Im Falle des Nichtvorliegens der Begünstigungsvoraussetzungen…
…Steuerschuld entsteht). 0.1.1.1. Begünstigter Wesentlich für die Gewährung steuerlicher Begünstigungen ist weiters die Prüfung der Frage, wer die jeweilige Begünstigung in Anspruch nehmen kann. Beispielsweise kann die Begünstigung für Luftfahrtbetriebsstoffe nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 nicht vom Luftfahrtunternehmen selbst…
…für Finanzen über die Begünstigung von Gemischen von Bioethanol und Benzin (Bioethanolgemischverordnung - BioethanolGV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur näheren Regelung der steuerbegünstigten Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen (Luftfahrtbegünstigungsverordnung - LuftfahrtbegünstV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Stoffe (Nachhaltigkeitsverordnung - NachhaltigkeitsV) Verordnung des…
…und Wasserwirtschaft über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen, BGBl. II Nr. 398/2012 | LuftfahrtbegünstV | Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur näheren Regelung der steuerbegünstigten Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen, BGBl. II Nr. 185/2017 | MEG | Bundesgesetz vom 5…
2.2. Kraftstoffe (einschließlich biogene Stoffe) 2.2.1. Kraftstoffe Kraftstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöl genannten Waren (ausgenommen Erdgas), die als Treibstoff oder als Zusatz oder Verlängerungsmittel von Treibstoffen dienen (§ 2 Abs. 2 MinStG 1995). In der Regel handelt…
1. Mineralöl 1.1. Allgemeines 1.1.1. Mineralöle Der Mineralölsteuergegenstand umfasst (neben Kraft- und Heizstoffen) die meisten flüssigen und einige gasförmige kohlenwasserstoffhältige Waren (Mineralöle nach § 2 Abs. 1 MinStG 1995). Im Vergleich zur Mineralöldefinition des MinStG 1981 ist die Mineralöldefinition des MinStG 1995 weit…
2. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG) 2.1. Motorisierte Luftfahrzeuge Rz 6: Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignet, gleichgültig, ob es schwerer oder leichter als Luft ist (vgl. § 11 Abs…
2. Kraftstoffe und Heizstoffe 2.1. Allgemeines 2.1.1. Kraftstoffe, Heizstoffe Neben Mineralölen unterliegen alle sonstigen Waren (ausgenommen Erdgas), die als Treibstoffe verwendet werden (Kraftstoffe), und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. 2.1.2. Zweck der Kraft/Heizstoffbesteuerung…
1.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden 1.1.4.1. Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig ist eine Beförderung grundsätzlich dann, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich…
Anlage E5 Anhang IfVI der VerordnungVO (EGEU) Nr. 3292017/20071509 - Erdölerzeugnisse nach Art. 23 Abs. 4 1 Buchstabe f | 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den…
Anlage 2 Liste der KN-Codes von Waren, die unter die Verordnung (EGEU) Nr. 10052024/2009590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, fallen können 1. Allgemeine Informationen Dieses Dokument enthält einen Auszug aus der Kombinierten Nomenklatur (KN). Es führt diejenigen Waren auf, bei…
Teil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen Kapitel 1 bis 49 | Harmonisiertes System 2012 Position | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen…
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-3400 (»Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Einfuhr bestimmter Waren für Luftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
1.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995) Alle in § 2 Abs. 1 MinStG 1995 angeführten Mineralöle, für die § 3 Abs. 1 Z 1 bis Z 8 MinStG 1995 keinen eigenen Steuersatz vorsieht, unterliegen gemäß § 3 Abs. 1 Z 9…