…Gemäß § 4a Abs. 8 EStG 1988 sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger jährlich durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen (siehe Rz 1345d). Dadurch wird dem Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Finanzamt Wien 1/23) die Möglichkeit eingeräumt, bei Wegfall…
…oder 2 EStG 1988 trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist. Der Widerruf ist mit dem Datum des Widerrufsbescheides in der Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 einzutragen. Spenden, die ab dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Status als begünstigter Spendenempfänger geleistet wurden…
…tatsächlich spendenbegünstigt ist, dh. unmittelbar auf Grund des § 4a EStG 1988 begünstigt ist oder ihr die Spendenbegünstigung durch das Finanzamt Wien 1/23Österreich bescheidmäßig zuerkannt wurde (ersichtlich durch Eintragung in der Liste begünstigter Spendenempfänger; siehe EStR 2000 Rz 13431327). Es ist nicht ausreichend, wenn die…
…die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Die VereinsR 2001, insbesondere die Rz 6 bis Rz 9 und Rz 105 bis Rz 135, sind zu beachten. …
… 4a Abs. 5 Z 5 EStG 1988). Ist die Einrichtung weder ausdrücklich im Gesetz genannt, noch in der Liste für die unter Punkt 1 bis 7 angeführten Einrichtungen enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig. Rz 1331a: Als begünstigte Spendenempfänger-Körperschaften nach § 4a Abs. 5 Z 1…
…vom Spendenempfänger anzufordern. Eine Abfrage der Liste begünstigter Einrichtungen des BMF (Kennzeichnung "SO") ist daher ausreichend. Da sich in der Liste begünstigter Einrichtungen mit Kennzeichnung "SO" jedoch nicht ausschließlich Einrichtungen befinden, die mildtätige Zwecke ausüben, ist darüber hinaus jährlich eine (formlose) Bestätigung des Spendenempfängers einzuholen…
…örtlichen Gefahrenpolizei und des Katastrophenschutzes bestimmt sein. Eine Verwendung für andere Zwecke (zB Kameradschaftskasse, Ausbau von Anlagen eines Betriebes gewerblicher Art wie zB Veranstaltungshalle) ist nicht zulässig. In den Kreis begünstigter Spendenempfänger fallen alle freiwilligen Feuerwehren, unabhängig davon, ob sie selbständige Organisationen oder Teil einer…
…Z 3 EStG 1988 vorgesehenen Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt ist. Ist die Einrichtung weder ausdrücklich im Gesetz genannt, noch in der Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig. Rz 1313a: Als begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der…
… 4a Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 unionsrechtskonform ausgelegt werden. Dementsprechend kommen als begünstigte Spendenempfänger nebenauch den inangeführten § 4a Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 genanntenösterreichischen Einrichtungen jeweils auch diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Staat der europäischen Union…
…feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23) begünstigte Spendenempfänger sind und auf der BMF-Homepage in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" ausgewiesen sind; die für die Erfüllung der Übermittlungspflicht anfallenden Kosten…
…3.2 Mittelverwendung durch den Spendenempfänger Rz 13391320: Die Zuwendungen dürfen vom Spendenempfänger nicht in einem Betrieb, ausgenommen einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemäß § 45 Abs. 2 BAO, verwendet werden. Rz 1320a: Als weitere materielle Voraussetzung für die Aufnahmen in die Liste der begünstigten Spendenempfänger besteht nach …
…binnen dreier Kalenderjahre nach dem Kalenderjahrbis zum Ablauf der ZuwendungFrist für die satzungsmäßigen spendenbegünstigten Zwecke zu verwenden (siehe dazu auch Rz 1349e1351). Darüber hinaus muss die empfangende Stiftung als spendenbegünstigt anerkannt sein und diese Spendenbegünstigung durch die Erfassung in der Liste der begünstigtenbegünstigter Spendenempfänger gemäß …
…bestehen keine Bedenken, die insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf die beiden Spender aufzuteilen. 5.5.4a.1.2.4 Zurechnung von Spenden Rz 1310: Lässt der Spender eine Zuwendung dem begünstigten Spendenempfänger nicht unmittelbar, sondern im Wege eines Treuhänders…
7.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988) Rz 630a: Für ab 1. Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen…
1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei
…Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte Spendenempfänger, Museen, Forschungseinrichtungen oder an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, § 18 Abs…
…Gesamtbetrages der Einkünfte (des jeweiligen Veranlagungsjahres) vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 18 Abs. 1 Z 8 und Z 9 EStG 1988 begrenzt ist. Lohnsteuerlich begünstigt behandelte nichtselbständige Einkünfte, die entsprechend § 41 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 im Rahmen der Veranlagung nicht dem Einkommensteuertarif unterworfen…
…belastet hat, hat die übermittlungspflichtige Organisation diesem Umstand (gegebenenfalls durch eine Berichtigung einer schon erfolgten Übermittlung) Rechnung zu tragen. Beispiel: Herr K hat der begünstigten Organisation Z seine Daten bekannt gegeben und spendet am 20.12.2017 200 € im Wege einer Kreditkartenzahlung. Die Zahlung…
…Datenübermittlung umfasst (siehe Rz 630a). Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten sind derzeit:, sind auf der BMF-Homepage in der "Liste der begünstigten Einrichtungen (zB Spenden, Kirchen, Versicherungen)" unter dem Typ "KR - Kirchen und Religionsgesellschaften mit verpflichtenden Beiträgen (§ 18 Abs…
…Datenübermittlung als Sonderausgabe zu berücksichtigen ist. Dazu steht das amtliche Formular L 1d zur Verfügung. Rz 12061a: Spenden sind nur dann abzugsfähig, wenn die Datenübermittlung rechtskonform erfolgt. Wurde eine Datenübermittlung von der begünstigten Einrichtung unrichtigerweise vorgenommen, führt dies nicht zur Abzugsfähigkeit der Spende. § 18 Abs…