…2A). Rz 3984: Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (zB LKW) oder von gewerblichen Schiffen (zB Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der erworbene Treibstoff in den anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführt wurde…
…18, Vega International Car Transport and Logistic). Bei Tankkartenverträgen, die den Einkauf und Verkauf von Treibstoffen regeln, ist hingegen von einer Lieferung in der Reihe auszugehen. Theaterkarten: Der Verkauf durch den Betreiber eines Theaters ist noch keine Leistung. Diese wird erst durch die Theateraufführung erbracht…
…und Verkauf von Treibstoffen). Beförderung als Nebenleistung: Ist die Beförderungsleistung im Vergleich zu einer anderen am Leistungsaustausch teilnehmenden Leistung von untergeordneter Bedeutung, kann sie eine unselbstständige Nebenleistung sein. Bei einer Zufuhr des Liefergegenstandes darf idR der wirtschaftlich einheitliche Liefervorgang umsatzsteuerrechtlich nicht in die Lieferung der…
…2014 schaffte L einen Traktor an (Vorsteuer 12.000 Euro), den er sofort nach Anlieferung in Betrieb genommen hat. Zum 1.1.2015 sind Treibstoffvorräte im Wert von 3.000 Euro (einschließlich 20% USt) vorhanden, die im Herbst 2014 angeschafft wurden. Mit Wirkung ab 1…
… die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger der Kohle diese für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Kohleabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden…
… die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger des Erdgases dieses für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Erdgasabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden…
…Rz 1070: Dazu gehören zB Treibstoffe, die sich bei der Ausfuhr im Hauptbehälter oder Reservekanister des Fahrzeuges befinden, Motoröle, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel usw., die vor der Ausfuhr in das KFZ eingefüllt worden sind. 7.3.5. Entscheidungsbaum Rz 1071: Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung…
…sich zur Abrechnung grundsätzlich Dritter bedienen (siehe Rz 1505). Beispiel: Die Tankstelle Herbert Stremayer, 3243 St. Leonhard 11, vermittelt am 17. Jänner 2004 die Lieferung von 300 Liter Diesel vom Unternehmer Treibstoff AG, 1234 Wien, Heidemariestraße 12, an den Unternehmer Robert Grabner, 3243 Thal 1…
…auf Leitungsverluste, usw.) ist jener der Erzeugung und nicht jener der Lieferung. Auf diese verhältnismäßige Aufteilung bezieht sich die Aussage, dass nicht genutzte Wärme ausser Betracht bleiben kann. Hier ist zu bedenken, dass grundsätzlich nur die steuerrelevante Verwendung von Mineralölen (nämlich als Treibstoff bzw. zum…
…Umsatzsteuerkomponente heranzuziehen. Es sind alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen (Fahrgestell, Aufbau) miteinzubeziehen. Jener Teil des Aufbaus des Kraftfahrzeuges, der keinen Zusammenhang mit der Funktion des Kraftfahrzeuges hat und keine Serienausstattung darstellt, kann von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden (siehe Rz 821). Voraussetzung dafür…
…Entwicklung' oder ,Herstellung' von Gütern ,unverzichtbar' ist, deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr nach dem unten aufgeführten Teil A (Güter) kontrolliert istwird, ist gemäß den Vorgaben des Teilsvon Anhang II Abschnitt II.B verboten. 3.,Technologie', die für die ,Verwendung' von kontrolliertenerfassten Gütern ,unverzichtbar' ist…
…von Ausrüstungsgegenständen für Seeschiffe, auch wenn diese nicht fest verbunden sind (etwa optische und nautische Geräte, Tauwerk, Rettungsboote und -ringe, Schwimmwesten, Werkzeug, Möbel, Geschirr, Wäsche, Seekarten, Handbücher, nicht aber Transportbehälter zB Container). Z 3: Die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen, wie zB Treibstoffe…
…Ein solcher nicht unmittelbar der Produktion dienender Zweck ist zB bei der Beheizung von Büroräumlichkeiten gegeben (siehe auch Rz 238). 4.3.2 Vergütung nach anderen Gesetzen - Verwendung als Treibstoff 4.3.2.1 Vergütung nach anderen Gesetzen Rz 260: Soweit ein Anspruch auf Vergütung…
…Verbrauchsteuern wie Mineralölsteuer als Teil der Treibstoffkosten, Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie, soweit keine Rückvergütungsmöglichkeit besteht, Gebühren, soweit sie Schriften und Rechtsgeschäfte für das Unternehmen betreffen (zB Mietverträge), Beiträge, Eingangszölle, Sozialabgaben). Die Erfassung hat entweder in Form von Einzel- oder Gemeinkosten zu erfolgen (zB…
…da der Empfänger der Rückvergütung sowohl Anteilseigner als auch Kunde bzw. Lieferant ist. Rz 1410: Mengenabhängige Rabatte und Lieferantenrabatte aus dem Bezugsgeschäft der Genossenschaft, wie sie auch von anderen Firmen gewährt werden bzw. unabhängig vom Erfolg der Genossenschaft gewährt werden (Fremdvergleichsgrundsatz: auch Nichtmitgliedern) stellen keine…
…Anspruch genommen werden, sondern der Lieferant (Steuer- oder Zolllager) kann diese geltend machen, hat sich allerdings entsprechend vom Vorliegen der Voraussetzungen für ihre Gewährung zu überzeugen. Im Falle des "Herstellerprivilegs" (§ 4 Abs. 1 Z 8 MinStG 1995) oder der Beimischung von biogenen Stoffen (§ 6 MinStG…
… f) Treibstofflagersysteme, die mit dem Prinzip der kapillaren Einlagerung oder der Druckförderung mit elastischen Bälgen (positive expulsion) arbeiten; g) Einspritzdüsen für flüssige Treibstoffe mit einer Austrittsöffnung kleiner als 0,381 mm im Durchmesser (bzw. mit einer Fläche von kleiner als 1,14 × 10- 3 cm2…
…wird, von der Mineralölsteuer befreit. In der Praxis hat der Lagerinhaber daher das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerfreie Abgabe zu beurteilen bzw. zu prüfen. Der Lagerinhaber wird in der Regel den Nachweis über eine "steuerfreie" Abgabe des Treibstoffes nur dann führen können, wenn…
…Eine Ausnahme besteht, wenn zum Zwecke der Durchführung einer Reparatur Betriebsstoffe aus den Tanks entnommen und anschließend wieder zurückgefüllt werden. Die Treibstoffe dürfen weder veräußert noch überlassen werden. 10.4.5. Nationale Einschränkungsmöglichkeit Eine Verordnung auf der Grundlage von § 97 Abs. 1 ZollR-DG wurde…
…bzw., beim Aufladen eines Elektrofahrzeuges, der Ladeterminal befindet. Sollte der andere Abnehmer die an ihn gelieferten Gegenstände nicht tatsächlich verbrauchen (zB bei Weiterverkauf von Überkapazitäten), wird insoweit für die Lieferung an diesen Abnehmer der Verbrauch gemäß § 3 Abs. 14 zweiter Satz UStG 1994 dort fingiert…