…Abgabenschuldigkeiten erfolglose Einbringungsmaßnahmen aus verwaltungsökonomischen Gründen zu vermeiden (VwGH 15.9.1999, 94/13/0044). Rz 1610: Die Rechtswirkungen der Abschreibung gemäß § 235 BAO erfassen alle Mitschuldner (VwGH 17.12.1992, 91/16/0075). Rz 1611: Die Abschreibung von Abgaben durch Löschung ist nur von…
…Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben: im Bereich der Ertragsteuern: Erhebung der durch die Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuführenden Lohnsteuer (§ 8 Abs. 8 BUAG…
…sein (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Rz 457: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen einer bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängigen Beschwerde bzw. Revision über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigungen hinaus…
…ausgewiesen ist, erlaubt nicht die Zustellung von Abgaben des Vereins betreffenden Haftungsbescheiden an den im Einkommensteuerverfahren ausgewiesenen Vollmachthaber. 8.5.3.2 Akzessorietät der Haftung Rz 840: Haftungsbescheide sind rechtswidrig, wenn sie nach Erlöschen des betreffenden Abgabenanspruches (zB durch Entrichtung, Löschung oder Nachsicht) ergehen. Daher…
…der Vollstreckbarkeit voraus. Bei Gesamtschuldverhältnissen tritt bezüglich einer Abgabe bei nicht gleichzeitiger Inanspruchnahme der einzelnen Schuldner die Fälligkeit und damit auch die Vollstreckbarkeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. 13.2. Wiederaufleben der Vollstreckbarkeit Rz 1333: Durch den Widerruf einer Löschung oder Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (§ 235 Abs…
…Recht, fällige Abgaben einzuheben und einzubringen, nicht jedoch auch die Löschung (§ 235 BAO), Nachsicht (§ 236 BAO) oder Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) sowie Rückzahlungen (§§ 239 bis 241 BAO). Für Rückzahlungen gemäß § 239 BAO gilt mangels eigenständiger abgabenrechtlicher Regelungen die bürgerlichrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren (…
…Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hebt das Finanzamt Österreich ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen…
…atypische stille Gesellschaft). Die Auflösung und Löschung von im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften (OG, KG) bzw. einer GesbR im Anwendungsbereich des GesbR-RG ab 2015 beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit solange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind (zB noch…
…gelegt wird. Durch den Verweis auf die Schlussbilanz bedient sich das Abgabenrecht der Regeln des AktG. § 220 Abs. 2 Z 5 AktG definiert den Verschmelzungsstichtag als jenen Stichtag, von dem an die Handlungen der übertragenden Gesellschaften als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten. Der…
…c UStG 1994). 9.6.2. Personenkreis 9.6.2.1. Betriebe (C09) Die Abgabenbefreiung kann von einem Betrieb in Anspruch genommen werden, der seine Tätigkeit im Drittland endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Zollgebiet der Gemeinschaft auszuüben. Betrieb ist jede selbständige wirtschaftliche Produktions…
…217 Abs. 3 BAO nicht anwendbar. Rz 935: Erlischt der Abgabenanspruch vor Ablauf der Dreimonatsfrist, etwa durch Löschung (§ 235 BAO) oder durch Nachsicht (§ 236 BAO), so steht dies der Verwirkung des zweiten und dritten Säumniszuschlages entgegen. 9.6. Keine Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen (§ 217…
…Einbringung ist auch insoweit wiederaufzunehmen, als eine Kompensation vorgenommen wird (zB aufgrund von Eilnachrichten). Rz 1507: Durch die Wiederaufnahme der Einbringung werden bereits durchgeführte Gebarungsvorgänge nicht neuerlich aufgerollt. Rz 1508: Ist die Abgabe endgültig uneinbringlich geworden, so ist die Löschung nach § 235 BAO zu verfügen…
…in der Regel - anders als bei der Löschung und der Nachsicht - auf dem gemeinsamen einheitlichen Abgabenkonto der Gesamtschuldner zu keiner Gutschrift und somit zu keiner Veränderung des Saldos. Eine Ausnahme bildet jener Fall, in dem von zwei Gesamtschuldnern vorerst nur einer mit einem ein Leistungsgebot…
…abgenommen- - Zu einer Weiterfahrt kam es nicht, da dieser Vorgang von Zöllnern beobachtet wurde, die hier einschritten und das KFZ zur Sicherstellung der Eingangsabgaben beschlagnahmten. In weiterer Folge wurde ein Abgabenbescheid an drei Gesamtschuldner (den Vertreter des schweizerischen Autohauses, den estnischen Transporteur und den Käufer…
15a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO) Rz 1420: Die Ausstellung von Rückstandsbescheinigungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamtes. Sie hat nur auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) zu erfolgen. Über einen solchen Antrag ist lediglich dann mit Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht…
…6.3. Nachsicht auch für entrichtete Abgabenschuldigkeiten Rz 1627: Im Gegensatz zur Löschung (§ 235 BAO) und zur Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) können dem § 236 Abs. 2 BAO zufolge unter sinngemäßer Anwendung des § 236 Abs. 1 BAO auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten nachgesehen werden, wenn…
…gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Rz 742: Zahlungen eines Drittschuldners dürfen nur auf jene Abgaben, die Gegenstand der Forderungspfändung sind, verrechnet werden (VwGH 5.4.1989, 88/13/0204). Rz 743: § 214 Abs. 6 BAO ist außerhalb der Verrechnung der Verwertungserlöse von Pfandobjekten auf jene Fälle sinngemäß anzuwenden…
…keine für steuerliche Zwecke maßgebende Wirkung zu, dh. auch in diesem Fall hat die Abgabenbehörde das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG eigenständig zu beurteilen. Eine Einbringung liegt auch im Falle einer auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgenden "Ausgliederung" im Sinne des § 47 Z 5 EU-UmgrG…
…Erlassung von auf § 44 Abs. 2 BAO gestützten Bescheiden obliegt dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt. 3.38.6. Auskunftsbescheide Rz 190: Für Auskunftsbescheide sowie für die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrages ist gemäß § 118 Abs. 5 BAO zuständig: das für die betreffende Abgabe oder…
… 216 ff AktG Auflösung nach § 6 Abs. 4 BWG Amtswegige Löschung einer Genossenschaft wegen Vermögenslosigkeit Auflösung von Sparkassen (§ 26 Sparkassengesetz) Rz 1428: Der Eintritt des Auflösungsgrundes bringt allerdings die Körperschaft nicht mit sofortiger Wirkung zum Erlöschen, sondern es setzt die Abwicklung und damit die Liquidationsbesteuerung…