…im Feld P1 "Hubraum". Er wird in cm³ (Kubikzentimeter) angegeben. Invalidenkraftfahrzeug Rz 13: Ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg, das nach seiner Bauart und…
…bestimmt. Informationen im Zulassungsschein oder in der Typengenehmigung stellen in Ermangelung einer systematischen Vergleichbarkeit der Bestimmungen des KFG 1967 und der Kombinierten Nomenklatur allenfalls Indizien für das Vorliegen eines Kraftfahrzeuges im normverbrauchsabgaberechtlichen Sinn dar. Unmaßgeblich ist weiters die steuerliche Einstufung gemäß der Verordnung BGBl. II…
…jeweils in eine der in § 3 Abs. 1 KFG 1967 definierten Klassen einzuordnen. In der Zulassungsbescheinigung ist sie unter "Art des Kraftfahrzeuges" als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" in den Klassen N1 bis N3, T1 bis T4, C1 bis C5 oder ohne Klassenbezeichnung eingetragen. Darunter fallen insbesondere Planierraupen…
…Entgelt auf bestimmte Zeit vermietet wird. Das typische Erkennungsmerkmal ist, dass das Leihfahrzeug ohne Fahrer zur Verfügung gestellt wird. Mietfahrzeug (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw) Rz 20: Unter einem Mietfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug zu verstehen, welches für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen…
…auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird. Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes auch Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die im § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 enthaltene Regelung für "überzählige Anhänger…
…die entsprechend umgebaut wurden, um Menschen mit körperlichen Behinderungen die Möglichkeit zu geben, das Kraftfahrzeug zu lenken. Nicht steuerbar waren Invalidenkraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 18 KFG 1967 mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr…
…Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut bzw. seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt ist ein Kraftfahrzeug, das (nach der Intention des Herstellers) überwiegend für die Personenbeförderung entwickelt wurde. Diese Intention kommt daher einerseits durch die Erfüllung…
…die Warenbeförderung gegenüber jenem für die Personenbeförderung überwiegt und weder Komforteinrichtungen noch Verankerungspunkte für Sitze oder Sicherheitsgurte im Warenbeförderungsbereich vorhanden sind. Andernfalls liegt ein Kraftfahrzeug der Position 8703 (Pkw) vor. Für die Gewichtsermittlung können folgende Ansätze verwendet werden: Pro Person können 75 kg angesetzt werden…
1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…
…Grundaussage ist bei jenen Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben, die auf Grund ihres Zustandes nicht mehr zur Personenbeförderung genutzt werden können. Ist eine Personenbeförderung auf Grund des technischen Zustandes (zum Beispiel keine kraftfahrrechtliche Zulassung mehr gegeben) nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den…
Personenkraftwagen Rz 531: Für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist nicht die Bauart oder äußere Erscheinungsform eines Kraftfahrzeuges maßgebend, sondern ausschließlich die überwiegende betriebliche Nutzung. Die Frage der Beurteilung des Fahrzeuges als "Fiskal-LKW" hat damit nichts zu tun (VwGH 6.4.1988, 84/13/0124…
…Befreiungstatbestand ist erfüllt, wenn der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges oder Anhängers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts hat und das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ausschließlich oder vorwiegend in diesem Betrieb verwendet wird. Rz 1416: Ist der Zulassungsbesitzer eine natürliche Person, die einen Gewerbebetrieb…
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
…Kraftfahrzeuge, die auf einem Anhänger durch Österreich durchgeführt werden). Überzählige Anhänger (siehe Rz 1358 bis 1366) sind steuerbar, allerdings auf Grund von § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 befreit. Rz 1353: Das KfzStG 1992 knüpft die Steuerpflicht an die Tatsache der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr…
…befreite Kraftfahrzeug weiterhin auf den Menschen mit Behinderung zugelassen, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Es sind die Voraussetzungen für die Befreiung neuerlich zu prüfen, daher ist die Abgabenerklärung Kr 21 erneut vorzulegen. Ab Vorlage des neuen Kr 21 ist das neu ausgewählte Kraftfahrzeug steuerbefreit…
6.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 221 ZK102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19 (1) Zur Abgabe der erforderlichen, mündlich abzugebenden Kraftfahrzeugsteuererklärung ist im Regelfall der Fahrzeuglenker verpflichtet (siehe auch Abschnitt 3.). Die Steuererklärung ergibt…
…gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben. Von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert sind solche Sammlungsstücke, die einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen. Kraftfahrzeuge…
…Eine Bordbewaffnung muss nicht vorhanden sein. Beispiele: Das gepanzerte Mehrzweck-Kraftfahrzeug des Bundesheeres "HUSAR" (IVECO Light Multirole Vehicle) mit 12,7-mm-Bordmaschinengewehr ist ein Kampffahrzeug mit Panzerung der Position 8710. Die beschusssicher gebaute Limousine eines Politikers ist kein Kampffahrzeug und ist unter 8703 einzureihen…
…ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € (höchstens 80 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | | Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht (z.B…
…Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen oder zwei durch eine untrennbar verbundene und im Wesentlichen klimatisch dichte Trennwand abgeteilte Bereiche für Passagier- und Warenbeförderung und der Aufbau und das Volumen des Bereichs für die Warenbeförderung gehen erheblich über den eines Kraftfahrzeuges für die Personenbeförderung hinaus…