…im Feld P1 "Hubraum". Er wird in cm³ (Kubikzentimeter) angegeben. Invalidenkraftfahrzeug Rz 13: Ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg, das nach seiner Bauart und…
…S 53 f. Arbeitsbogen der Bp.] Der NoVA unterliegt ua. die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird innergemeinschaftlich von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ein gebrauchtes Fahrzeug geliefert, so ist diese Lieferung (in diesem Fall für die deutsche Firma) umsatzsteuerfrei…
…bestimmt. Informationen im Zulassungsschein oder in der Typengenehmigung stellen in Ermangelung einer systematischen Vergleichbarkeit der Bestimmungen des KFG 1967 und der Kombinierten Nomenklatur allenfalls Indizien für das Vorliegen eines Kraftfahrzeuges im normverbrauchsabgaberechtlichen Sinn dar. Unmaßgeblich ist weiters die steuerliche Einstufung gemäß der Verordnung BGBl. II…
…jeweils in eine der in § 3 Abs. 1 KFG 1967 definierten Klassen einzuordnen. In der Zulassungsbescheinigung ist sie unter "Art des Kraftfahrzeuges" als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" in den Klassen N1 bis N3, T1 bis T4, C1 bis C5 oder ohne Klassenbezeichnung eingetragen. Darunter fallen insbesondere Planierraupen…
…Entgelt auf bestimmte Zeit vermietet wird. Das typische Erkennungsmerkmal ist, dass das Leihfahrzeug ohne Fahrer zur Verfügung gestellt wird. Mietfahrzeug (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw) Rz 20: Unter einem Mietfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug zu verstehen, welches für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen…
…auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird. Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes auch Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die im § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 enthaltene Regelung für "überzählige Anhänger…
…vom 15. Dezember 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 21.November 2017, betreffend Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum November 2015 und Kraftfahrzeugsteuer für die Monate November bis Dezember 2015, Jänner bis Dezember 2016 und Jänner bis September 2017, St.Nr…
…Abs. 1 Zollkodex in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz für das Kraftfahrzeug der Marke VW Amarok 2,08 TDI, FIN **************, entstandenen Eingangsabgabenschuld in Höhe von insgesamt € 8.816,00 (Zoll: € 2.755,00 und Einfuhrumsatzsteuer: € 6.061,00) mit, weil…
…Wien der Bf. vor, sie habe die Parkometerabgabe dadurch fahrlässig verkürzt, dass sie das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem im Straferkenntnis näher bezeichneten behördlichen Kennzeichen am 28.07.2014 um 21:41 Uhr in Wien 7, Kaiserstraße 45, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne für…
…gilt als Hilfsmittel zur Kontrolle der Abgabenentrichtung ein Parkkleber und gemäß Abs 3 dieser Verordnung ist dieser bei Kraftfahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut lesbar in der rechten oberen Ecke, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen…
…wurde, er habe die Wiener Parkometerabgabe dadurch fahrlässig verkürzt, dass er das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem in der Strafverfügung näher bezeichneten behördlichen Kennzeichen am 10.10.2017 um 13:15 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten…
…der Straßenaufsicht der Landespolizeidirektion Wien ausgestellt wurde, geht hervor, dass das auf Sie zugelassene und von Ihnen gelenkte mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-XXX am 9.10.2014 um 11:14 Uhr in Wien 1, Falkestraße 7, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt und…
…komme, habe sich aber nicht namentlich vorgestellt und auch keinen Dienstausweis gezeigt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23. Februar 2018 wies das Finanzamt Grieskirchen Wels die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung wurde ausgeführt: Der innergemeinschaftliche Erwerb von Kraftfahrzeugen unterliegt ebenfalls der NoVA (§ 1 Abs. 1…
…Geschäftszahl MA 67-PA-902714/8/8 1 . 1. Auf den Beschwerdeführer (Bf.) ist das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen YZ zugelassen (VKA-Anfrage vom 12.04.2017). Dieses Fahrzeug war am 13.03.2017 um 13:09 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in…
…... STRASSE 81-83 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-... folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges ohne dieses bei Beginn des Abstellens mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Die Parkometerabgabe wurde daher fahrlässig verkürzt. Sie haben…
…die entsprechend umgebaut wurden, um Menschen mit körperlichen Behinderungen die Möglichkeit zu geben, das Kraftfahrzeug zu lenken. Nicht steuerbar waren Invalidenkraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 18 KFG 1967 mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr…
…Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut bzw. seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt ist ein Kraftfahrzeug, das (nach der Intention des Herstellers) überwiegend für die Personenbeförderung entwickelt wurde. Diese Intention kommt daher einerseits durch die Erfüllung…
…die Warenbeförderung gegenüber jenem für die Personenbeförderung überwiegt und weder Komforteinrichtungen noch Verankerungspunkte für Sitze oder Sicherheitsgurte im Warenbeförderungsbereich vorhanden sind. Andernfalls liegt ein Kraftfahrzeug der Position 8703 (Pkw) vor. Für die Gewichtsermittlung können folgende Ansätze verwendet werden: Pro Person können 75 kg angesetzt werden…
1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…
…Grundaussage ist bei jenen Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben, die auf Grund ihres Zustandes nicht mehr zur Personenbeförderung genutzt werden können. Ist eine Personenbeförderung auf Grund des technischen Zustandes (zum Beispiel keine kraftfahrrechtliche Zulassung mehr gegeben) nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den…