Großbritannien (einschließlich Nordirland) | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Lizenz des Vereinigten Königreichs für die Gemeinschaft bzw. einer EU-Gemeinschaftslizenz…
…Rechtsgrundlagen 12.1. Handels- und Kooperationsabkommen Beschluss (EU) 2020/2252 des Rates vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem…
12. Rechtsgrundlagen 12.1. Handels- und Kooperationsabkommen Beschluss (EU) 2026/185 des Rates vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der…
12. Rechtsgrundlagen 12.1. Handels- und Kooperationsabkommen Beschluss (EU) 2023/1323 des Rates vom 27. Juni 2023 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 48) Beschluss (EU) 2024/244…
12. Rechtsgrundlagen 12.1. Interimsabkommen und Kooperationsabkommen Verordnung (EWG) Nr. 1031/77 des Rates vom 17. Mai 1977 über den Abschluss des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien, ABl. Nr. L 126 vom 23.05.1977 S. 89 Interimsabkommen zwischen der…
…die Europäische Union eingeführt werden [Grafik] (1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Anhangs 15 zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits. (2) Angabe der Rückverfolgbarkeitsnummer der Sendung, d.h…
…Zolltarifschemas zur Einreihung der Waren in die Zolltarife. 1.3. Definitionen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Zollpräferenzmaßnahmen" bzw. "Abkommen" das zwischen der Europäischen Union (EU) und Syrien abgeschlossene Kooperationsabkommen, auf Grund dessen Zollpräferenzmaßnahmen vorgesehen sind; 2."Präferenzzone" das Gebiet der EU und…
…des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode kommt mit 1. Jänner 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland provisorisch zur Anwendung. (2) Abgesehen von den in Abs. 4 taxativ aufgezählten Befreiungen müssen Güterkraftverkehrsunternehmer des Vereinigten Königreiches Inhaber einer Lizenz des…
2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…
2. Befreiungsbestimmungen nach AbkommenBefreiungen durch Einräumung von Privilegien 2.02.1. Anwendung der Befreiungsbestimmungen im Abschnitt 2. (1) Die Befreiungsbestimmungen sind ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge anzuwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: Befreiungen, die für Einzelpersonen der Organisationen gelten, sind hier nicht berücksichtigt…
3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Partnerschaftsrat kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen kann auf Erzeugnisse angewandt werden, die den Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls entsprechen und die sich am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens entweder von…
Artikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Jedes begünstigte Land erfüllt folgende Vorschriften bzw. stellt deren Erfüllung sicher: a)die Ursprungsregeln für die auszuführenden…
8. Gegenseitige Anerkennung (MRA = Mutual Recognition Arrangements) 8.1. Allgemeines Die gegenseitige Anerkennung von AEOs und vergleichbaren Programmen anderer Länder ist ein Schlüsselelement des "SAFE Framework of Standards" der WZO, um die Sicherheit von internationalen Lieferketten zu stärken. Durch diese gegenseitige Anerkennung vereinbaren Zollverwaltungen…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich (Artikel 3.30 des Ursprungsprotokolls) kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen darf auf Erzeugnisse angewendet werden, welche diesem Kapitel entsprechen und sich zum…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" führt die internen Vorarbeiten für den Handelsausschuss durch, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung dieses Kapitels sowie vorgeschlagene Änderungen, einschließlich des Abkommens und seiner Anhänge. Der Handelsrat kann dieses Abkommen ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen…