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Findok · Richtlinien

UP-6500

12. Rechtsgrundlagen

geltende FassungRichtlinie2026-0.265.766gilt ab 01.05.2026

Inhaltsverzeichnis der UP-6500

Wortlaut laut Findok

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Handels- und Kooperationsabkommen Beschluss (EU) 2026/185 des Rates vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/185 vom 27.2.2026. Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/186 vom 27.2.2026. Beschluss (EU) 2026/183 des Rates vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/183 vom 27.2.2026. Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/184 vom 27.02.2026. Verordnung (EU) 2026/687 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/687 vom 19.3.2026. Durchführungsverordnung (EU) 2026/888 der Kommission vom 20. April 2026 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für Waren mit Ursprung im Mercosur, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/888 vom 21.04.2026. 12.2. Ursprungsprotokoll Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/184 vom 27.02.2026. Bekanntmachung der Europäischen Kommission [2026/875] gemäß Anhang 3-D des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/875 vom 17.4.2026. Bekanntmachung der Europäischen Kommission [2026/874] gemäß Artikel 3.30 (Zollkontingente) des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/874 vom 17.4.2026.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.265.766
Stammnummer
84310
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.05.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF