Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik] [Grafik]
1.6. Berechtigungsurkunde (Konzession) Die Berechtigungsurkunde (Konzession) ist ein (national unterschiedliches) Dokument, aus dem die Berechtigung des Unternehmens, national und international Gelegenheitsverkehre durchzuführen, er sichtlich ist. Sofern Zweifel bestehen, ob der jeweilige Verkehrsunternehmer berechtigt ist, Gelegenheitsverkehre durch zu führen, ist die Urkunde einzusehen.
… 6 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz muss der Unternehmer dafür sorgen, dass in jedem LKW während der gesamten Fahrt eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister mitgeführt wird. Diese beglaubigten Abschriften bzw. Auszüge werden durch die ausstellende Behörde (zB Amt der Stmk…
3.2. "Graue'' oder "versteckte'' Kraftfahrlinienverkehre (1) Da sowohl der Betriebsführer als auch der Auftragnehmer über eine Konzessionsurkunde des Kraftfahrlinienunternehmers verfügen müssen, sind "versteckte" Kraftfahrlinienverkehre nur in der Form denkbar, dass sie versuchen, sich fälschlicherweise als Gelegenheitsverkehre auszugeben. Es wird somit ein Gelegenheitsverkehr vorgegeben, obwohl…
…Muster in Anlage 3 zu entsprechen. Sie wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar. (4) Die Konzessionsurkunde ist im Original (blaue Urkunde) oder in einer von der Genehmigungsbehörde ausgegebenen Gleichschrift (ebenfalls blau) im Fahrzeug mitzuführen. Die Verwendung von beglaubigten wie auch…
…Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) stellen eine Art Kopie der Konzessionsurkunde dar und sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Fahrten begrenzt. (3) Diese Dokumente und die beglaubigten Kopien werden auf den Namen des Transportunternehmers ausgestellt und sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Gemeinschaftslizenz hat…