…bei Substanzauszahlungen (siehe Rz 284 und Rz 306). 6.2 Der Zuwendungsempfänger Rz 188: Begünstigter im Sinne des PSG ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Enthält die Stiftungserklärung keine konkrete Benennung von Begünstigten, ist Begünstigter, wer von der vom Stifter dazu berufenen Stelle (…
…zu erfassen. Beispiel 2: Der Stiftungsvorstand stellt für die Verwaltung des der Privatstiftung vom Stifter gewidmeten Forstgutes einen Begünstigten an und zahlt ihm einen unangemessen hohen Lohn. Die Begünstigung entspricht nach Art und Umfang dem in der Stiftungserklärung vorgesehenen Stiftungszweck. Bei der Privatstiftung liegen hinsichtlich…
1.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19: | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt |…
…führt zu deren Auflösung (§ 35 Abs. 2 PSG) und zur Übertragung des Vermögens auf den Letztbegünstigten (§ 36 Abs. 2 PSG). Der Letztbegünstigte wird ertragsteuerlich gleich behandelt wie jeder andere Begünstigte. Letztbegünstigter kann auch der Stifter selbst sein. § 27 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 lässt…
…sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der Privatstiftung, aber auch nach deren Entstehen (Nachstiftung), stellen idR unentgeltliche Vermögensübertragungen dar und sind nicht als Veräußerungsvorgänge zu behandeln. Eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt auch vor…
…Stiftungserklärung vorgegebenen Regelungen) nicht (letzt)begünstigten Personen Vermögen der Privatstiftung zuwendet. 8.2.2 Zeitliche Zurechnung der Zuwendung Rz 224: Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers unterliegen der Zuwendungsfiktion des § 95 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und gelten daher als an jenem Tag…
…und Vermögensmasse außerhalb des in ihrer jeweiligen Satzung bzw. in der Stiftungserklärung vorgegebenen Rahmens Vermögen (offen oder verdeckt) unentgeltlich auf einen nicht (letzt)begünstigten Dritten übertragen wird (siehe auch Rz 223). Eine Zuwendung liegt auch vor, wenn die Vermögensübertragung von Privatstiftungen, vergleichbaren ausländischen Stiftungen und…
…1988 oder ein anderes Gesetz befreit sind; siehe KStR 2001 Rz 113 ff inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 112 ff ausländische Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und deren Geschäftsleitung sich im Ausland befindet; zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Stiftungen…
…zugewendeten Vermögenswerten einer zeitlich befristeten Verwendungssperre. Diese Verwendungssperre erstreckt sich auf das Kalenderjahr der Zuwendung und die folgenden zwei Kalenderjahre, die somit den Veranlagungsmindestzeitraum darstellen. Eine Verwendung der zugewendeten Mittel zur unmittelbaren Erreichung des begünstigten Zweckes ist erst nach Ablauf dieses Veranlagungsmindestzeitraumes zulässig (§ 4b Abs…
…EStG 1988 dient oder nicht. Beispiel: Der Stifter wendet der Privatstiftung anlässlich der Stiftungserrichtung eine Villa zu. Die Privatstiftung nutzt diese Villa nicht zur Einkunftserzielung, sie steht leer. Nach dem Tod des Stifters wendet die Privatstiftung die Villa stiftungserklärungsgemäß oder nicht stiftungserklärungsgemäß dem Begünstigten zu…
…sind als inländische eigentümerlose juristische Personen des privaten Rechts Körperschaftsteuersubjekte und Zurechnungssubjekte für die von ihnen erzielten Einkünfte (Trennungsprinzip), unabhängig davon, in welchem Ausmaß der Stifter bzw. die Begünstigten auf die Gebarung der Privatstiftung Einfluss nehmen, oder ob die Begünstigten einen stiftungserklärungsgemäß verankerten Rechtsanspruch auf…
…ff). 3.2.2 Einkünfte der Privatstiftung 3.2.2.1 Betriebliche Einkunftsarten der Privatstiftung Bei der Privatstiftung können anfallen: Rz 35: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, in welcher Form auch immer betrieben (Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteiles, Verpachtung des Betriebes…
…zwischenbesteuerungspflichtige Einkünfte aus Veräußerung von Beteiligungen nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 EStG 1988 zulässig. Vertikal ist ein Verlustausgleich ausgeschlossen, ebenso der Verlustvortrag. Rz 108: Ein Verlust aus einer außerhalb der Zwischenbesteuerung anfallenden Einkunftsquelle (zB aus Vermietung und Verpachtung) sowie Sonderausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage…
…betriebliche, sondern eine eigennützige Stiftung vor. Rz 157: Begünstigte einer Unternehmenszweckförderungsstiftung können nach den dargestellten Grundsätzen nur der Stifter und verbundene Konzernunternehmen des Stifters sein. In der Stiftungs(zusatz)urkunde muss daher neben den Begünstigten der Hauptzweck eines jeden Betriebes der Begünstigten genau bezeichnet sein…
…WC und Bad in allen Wohnungen, Edelputz, Holzverbundfenster) sehr gut (zB Dächer mit besonderer Wärmeisolierung, Massiv- oder Fertigteildecken, Edelputz, zusätzliche Badezimmer, Metall-, Kunststoff-, Edelholzfenster mit Isolierverglasung) Rz 324: Zur Klärung des Sachverhaltes hat das Finanzamt im Bedarfsfall die noch erforderlichen Informationen vom Steuerpflichtigen abzuverlangen. Dabei…
…b EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen. Es liegt allerdings ein Vermögensübergang zwischen zwei selbständigen Rechtssubjekten (Stifter und Privatstiftung) vor, der nicht durch eine steuerlich relevante Tätigkeit der Stiftung veranlasst ist, sondern durch den Willen des Stifters, damit die eigen- oder gemeinnützige Privatstiftung den von…
…308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen auf öffentlich-rechtliche Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen fallen…
…KStG 1988 anzuwenden ist. 4.1.2 Stifter- und Stiftungszuwendungen Rz 146: Bei den betrieblichen Privatstiftungsarten ist der Zweck, dem die Privatstiftung sowohl satzungsgemäß als auch in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung dienen muss, durch das EStG 1988 genau beschrieben. Auf Grund dieser genauen Festlegung des Stiftungszweckes…
…mit den besonderen Regelungen des § 13 KStG 1988 ist das Vorliegen einer "gläsernen Stiftung", dh. das Aufdecken einer allenfalls bestehenden Treuhandschaft in Form der Bekanntgabe des tatsächlichen Stifters, sofern die Privatstiftung durch Treuhänder errichtet wurde, sowie die Vorlage der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils…
…Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses, Büromiete, die bei der Belegschaftsbeteiligungsstiftung anfallende Körperschaftsteuer, Personalkosten für in der Privatstiftung beschäftigtes Personal, usw. Rz 175: Zur Behandlung der Beteiligungserträge und der gegebenenfalls anfallenden Kapitalertragsteuer siehe KStR 2001 Rz 498 ff. Rz 176: Die in der Belegschaftsbeteiligungsstiftung anfallenden…