…0153/65). Für die Darlegung der betrieblichen Veranlassung von Zahlungen bedarf es seitens des Abgabepflichtigen einer besonders exakten Leistungsbeschreibung, wenn Zahlungen für die Erbringung schwer fassbarer Leistungen, wie Kontaktvermittlung, Know-how-Überlassung, "Bemühungen", uä. erfolgt sein sollen. Die Anerkennung der betrieblichen Veranlassung solcher Zahlungen hat…
…erzielen, sind nicht als Kreditinstitut anzusehen. Auch das Fehlen einer vergleichbaren Bankenkonzession und damit das Fehlen einer Zulassung iSd Richtlinie 2006/48/EG hindert die Qualifikation als Kreditinstitut. Einkünfte aus der Überlassung von beweglichen körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern (zB aus Know-how-Überlassung, Leasingverträgen, Lizenzen…
…geleistet wurde. Einer besonders exakten Leistungsbeschreibung bedarf es insbesondere dann, wenn der Vertragsgegenstand in der Erbringung schwer fassbarer Leistungen (zB Bemühungen, Beratungen, Kontaktvermittlung, Know-how-Überlassung) besteht (VwGH 26.1.2012, 2009/15/0032; 19.4.2018, Ra 2017/15/0041; 27.11.2020, Ra…
…Patente, Lizenzen, Marken-, Urheber- und Verlagsrechte, Warenzeichen, Erfindungen, Rezepturen oder Know-How. Da aber § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 nicht nur die Überführung von Wirtschaftsgütern, sondern auch die Verlegung von (gesamten) Betrieben oder Betriebsstätten betrifft, ist die Ausnahme von der Steuer-Nichtfestsetzung gemäß …
…Vorschrift fällt die Überlassung aller Erkenntnisse, die ihrer Art nach geeignet sind, technische oder wirtschaftliche Verwendung zu finden. Dies gilt zB auch für die Überlassung von Know-how und nicht standardisierter Software, wenn sie mittels körperlichen Datenträgern überlassen wird (im Falle der Überlassung von Software…
…Urheber- und Verlagsrechte, Konzessionen, Warenzeichen, Erfindungen, Rezepturen, Know-how, ferner Nutzungsrechte (Mietrechte, Fruchtgenussrechte, usw.) und Optionsrechte aber auch Werte ohne Rechtscharakter, wie etwa der Firmenwert. Rz 626: Forschungszuschüsse an ein anderes Unternehmen haben den Charakter eines Wirtschaftsgutes, wenn ihnen ein konkretes Nutzungsrecht des Zuschießenden an…
…Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar. Know-how Rz 6852: Wenn keine konkrete Möglichkeit zu einer anderweitigen Verwertung durch den Steuerpflichtigen selbst besteht, stellt das für die Überlassung von Know-how gezahlte Entgelt keine Entschädigung gemäß §§ 32…
…liegt ein nicht gebührenpflichtiger Kaufvertrag vor. 27.3.1.3. Beispiele für nicht gebührenpflichtige Verträge Rz 1286: Know-how Verträge; die Überlassung rechtlich nicht geschützten Erfahrungswissens stellt im Gegensatz zu Patenten, Marken und Mustern kein Recht und damit keine unverbrauchbare Sache iSd bürgerlichen Rechts und…
…der Vertragsparteien enthalten, die nicht typischerweise mit der Erfüllung eines Bestandvertrages verbunden sind (zB Nebenleistungen wie Organisations- und Werbeleistungen, Vereinbarungen über Wettbewerbsbeschränkungen oder die Überlassung von Lizenzen und Know-how). 27.3.5.5.2. Gemischte Rechtsgeschäfte Rz 1385: Gemischte Rechtsgeschäfte sind Verträge, die sowohl…
…werden, zB dadurch, dass dieselben Kosten schon im Verrechnungspreis für Warenlieferungen enthalten sind. Es darf auch keine gesonderte Verrechnung für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter, für die Überlassung von Know-how sowie für sonstige Leistungen erfolgen, auf die die KVV-Teilnehmer nach dem KVV Anspruch haben.
…2006, 2006/14/0109 betreffend ein Fotomodell) Überlassung von Verlagsrechten (VwGH 23.3.1956, 3475/53), Überlassung von Freischurfberechtigungen (VwGH 27.1.1961, 1896/58), Überlassung von literarischen Urheberrechten (VwGH 21.2.1964, 2007/63), Lizenzgebühren, ungeschützte Geheimverfahren, schlichtes Know-how (VwGH 25.11.1965…
…auch dann nicht unter den Begriff der kaufmännischen Beratung, wenn mit diesen eine gewisse beratende Tätigkeit verbunden ist. Rz 7938: Technische Beratung steht häufig in Zusammenhang mit einer Lizenzvergabe oder einer Überlassung von gewerblichen Erfahrungen (Know-how). Ist die Beratungstätigkeit eine untergeordnete und unselbständige Nebentätigkeit…
…Vertrag muss den überlassenen immateriellen Wert möglichst genau beschreiben, sodass die Einschätzung des genauen Marktwerts möglich ist. Einer besonders exakten Leistungsbeschreibung bedarf es insbesondere dann, wenn der Vertragsgegenstand in der Erbringung schwer fassbarer Leistungen besteht, wie dies bei der Überlassung von Know-how der Fall…
…GmbH) ist dann keine verdeckte Ausschüttung, wenn der verbleibende Anteil immer noch angemessen ist und weiters Gründe für diese Neuverteilung gegeben sind (zB wenn überlassenes Know-How notwendige Grundlage des Unternehmens darstellt und dieses von dritter Seite nicht beschaffbar ist). Eine Abänderung der Gewinnverteilung (nach…
…10056 bis 10070: Der Auftrag an die österreichische GmbH umfasst die Mitarbeit im Umsetzungsteam des deutschen EDV-Anbieters, wobei das hohe Know How des entsendeten Mitarbeiters und die selbständige Realisierung (Planung und Zukauf von notwendigen Hardwarekomponenten, Erstellung oder Zukauf von Softwarekomponenten) durch diesen gefragt waren…
…Zuge der Nutzung anfällt (bedeutender Know-how-Rückfluss) und ob dies bei der Entgeltverrechnung angemessen berücksichtigt worden ist. Rz 153: Bei der Verrechnung ist grundsätzlich von den tatsächlich zur Nutzung überlassenen einzelnen immateriellen Werten auszugehen (Einzellizenzierung). Eine Zusammenfassung der Entgelte für überlassene immaterielle Werte (Globallizenzierung)…
…vorsieht. Die NL B.V. erhält lediglich eine geringfügige Vergütung für anfallende Verwaltungskosten, verfügt jedoch über keine entsprechend geschulten Mitarbeiter und Know-how, um die Marktposition der Marke entsprechend zu betreuen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist hinsichtlich der Lizenzen nicht die NL B.V…
…28.3.1990, 86/13/0182). Know-how Rz 522: Es handelt sich dabei um Spezialwissen über bestimmte betriebliche oder berufliche Erfahrungen (keine Erfindung, da kein Patentschutz). Know-how ist ein unkörperliches Wirtschaftsgut. Kundenstock Rz 523: Aufwendungen für den Erwerb eines Kundenstockes, der einen Teil…
…Beispiele für immaterielle Werte sind sowohl gesetzliche Schutzrechte (zB Patente, Marken- oder Musterrechte), als auch gesetzlich nicht geschütztes Spezialwissen über gewerblich-technische Erfahrungen (Know-how), staatliche Zulassungen und Rechte aus Verträgen sowie Goodwill, Kundenlisten oder Vertriebsrechte. Rz 138: Im Bereich von immateriellen Werten können aus…
…dafür vereinbart worden wäre. Rz 180: Im Rahmen von Konzernreorganisationen können typischerweise körperliche Wirtschaftsgüter (zB Maschinen, Anlagen oder Lagerbestände), immaterielle Werte und Rechte (zB Patente, Marken, Know-how oder Kundenlisten) oder Geschäftstätigkeiten ("ongoing concern") übertragen werden. Übertragung einer Geschäftstätigkeit, dh. einer funktionierenden, wirtschaftlich integrierten Geschäftseinheit…