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LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Liegt bis Ende Juni des aktuellen Jahres ein anspruchsbegründender rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr vor, wird der Zuschlag für die Monate Juli bis Juni des Folgejahres monatlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Liegt ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr erst nach Juni vor…

LStR 2002 Rz 790–79111.7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) 11.7.1 Allgemeines Rz 790: Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein monatlicher Kinderabsetzbetrag für…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…steht der Kinderabsetzbetrag zu. Rz 795a: Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag beträgt: | Kalenderjahr | für ein Kind | für zwei Kinderdas zweite Kind | für jedes weitere Kind | bis 2022 | 29,20 Euro | 43,80 Euro | 58,40 Euro | 2023 |…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…von Kinderabsetzbeträgen bei Auszahlung der Familienbeihilfe durch Selbstträger Rz 792c: Der Bescheid, mit dem die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe durch das FA angeordnet wird, ist auch dem Selbstträger (siehe § 46 FLAG 1967) zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an den Selbstträger. Der Kinderabsetzbetrag…

LStR 2002 Rz 78411.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…

LStR 2002 Rz 793–79411.8 Mehrkindzuschlag
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…

LStR 2002 Rz 79211.7.2 Kinder, die sich im EU/EWR-Raum und Schweiz aufhalten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". In Österreich beschäftigte EU-Bürger…

LStR 2002 Rz 76811.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

11.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis…

LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…

LStR 2002 Rz 773.3.14a Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…diesen Vorteil einräumt. Siehe hiezu Rz 75 und Rz 76. Beispiele für das Vorliegen der Steuerfreiheit bei allen oder Gruppen von Arbeitnehmerinnen: alle Arbeitnehmerinnen, die für ein Kind bis zum vierzehnten Lebensjahr den Kinderabsetzbetrag beziehen, erhalten einen Zuschuss von 2.000 Euro jährlich; alle Außendienstmitarbeiterinnen…

LStR 2002 Rz 785–78911.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Der Kinderabsetzbetrag bleibt bei der Berechnung der Steuer außer Ansatz. Rz 789a: Zur Berücksichtigung des Familienbonus Plus durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer auf dem amtlichen Vordruck (Formular E 30) folgende Daten anzugeben: Nachname und Vorname des Kindes Sozialversicherungsnummer des Kindes Geburtsdatum des Kindes Wohnsitzstaat…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a EStG 1988) oder die Gewährung von Kinderabsetzbeträgen (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) setzen keine Einkünfte voraus. Rz 19: Einkünfte, die vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht erzielt wurden, sind nicht zu…

EStR 2000 Rz 361.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Masse nur mehr entsprechend der Befriedigungsreihenfolge des § 47 Abs. 2 IO laut Verteilungsbeschluss des Insolvenzgerichtes zulässig. Ein weiteres Aufrechnungsverbot sieht § 64 Abs. 3 AbgEO (§ 293 Abs. 3 EO) hinsichtlich der Vollstreckung entzogener Forderungen (zB Mietzinsbeihilfe, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag) und Forderungsteile (Existenzminimum gemäß § 291a EO) vor.

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rz 610: Die Verbuchung der Rückforderung von zuviel bezogener Familienbeihilfe erfolgt immer nach § 213 Abs. 2 BAO. Dies gilt auch im Fall zu Unrecht bezogener Kinderabsetzbeträge gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988. Bezüglich der Vorgangsweise bei Gesamtschuldverhältnissen siehe Rz 616 bis…

LStR 2002 Rz 852–85612.5.3 Behinderung von Kindern
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…852: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für behinderte Kinder sind bei einem Grad der Behinderung des Kindes von mindestens 25%, aber ohne Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige oder sein (Ehe-)Partner Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag hat, durch den Freibetrag gemäß § 35 Abs…

LStR 2002 Rz 1246–124936 KINDER, (EHE)PARTNERSCHAFTEN (§ 106 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…für das Kalenderjahr 2018). Als Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 gelten: Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag zusteht, oder Kinder, für die dem Steuerpflichtigen mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…und § 124b Z 410 EStG 1988. Für Kinder außerhalb dieser Staaten steht kein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Rz 771b: Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag steht dann zu, wenn ein Anspruch auf den österreichischen Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 33 Abs. 6 EStG 1988, Rz 809 bis 810) Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag stehen beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. Ebenfalls stehen beschränkt Steuerpflichtigen die Erstattung des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages, die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus…