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186 Treffer147 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7772–777529.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…deren Schuldner seine Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat. Die Befreiung der Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleichen Erträge, soweit sie auf inländische Beteiligungserträge entfallen, ist erforderlich, um insoweit eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, da ein KESt-Abzug bereits bei der Ausschüttung an den Kapitalanlagefonds bzw. das …

EStR 2000 Rz 7753–775429.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Körperschaften und inländische Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94 Z 2 EStG 1988. Erfolgt eine als verdeckte Ausschüttung qualifizierte Vorteilsgewährung an einen mittelbaren Gesellschafter oder an eine dem…

EStR 2000 Rz 7767–777129.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß § 5 KStG 1988 oder anderen Bundesgesetzen von der KSt-Pflicht befreit sind. In sachlicher Hinsicht korrespondiert die KESt-Befreiung mit den KSt-Befreiungen gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 für diese Steuerpflichtigen. 29.6.6…

EStR 2000 Rz 7776–777729.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…unterliegen sie der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG 1988. Auch steuerpflichtige Depotübertragungen von Wertpapieren an den Begünstigten können unter die Befreiung fallen, weshalb ein KESt-Abzug nicht stattzufinden hat. Da es sich bei diesen Sachzuwendungen um entgeltliche Vorgänge handelt, sind die Wertpapiere mit den…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Befreiung ausgenommen werden Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988, deren Schuldner die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat. Werden daher im Rahmen von Zwischenbankgeschäften an ausländische Kreditinstitute inländische Portfoliodividenden bzw. dividendenähnliche Erträge (Substanzgenussrechte, Partizipationskapital iSd BWG) gezahlt, hat ein KESt…

EStR 2000 Rz 7765–776629.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Feststellungsbescheides, mit dem die Unrichtigkeit der KESt-Befreiung ausgesprochen wird, gilt der seit dem letzten Kuponstichtag entstandene Zinsertrag als zugeflossen bzw. gelten die Wertpapiere als veräußert. Bei nachfolgendem Zufluss der Kuponzinsen ist ein KESt-Abzug in voller Höhe vorzunehmen. Beispiel: jährlicher Zinskupon 4% p.a.…

EStR 2000 Rz 777729.6.15 Digitale Befreiungserklärung (§ 94 Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr vorliegen (zB Kapitaleinkünfte nicht mehr zu seinen Betriebseinnahmen gehören). Die Freistellung der Kapitaleinkünfte vom Steuerabzug endet mit der Abgabe einer derartigen (schriftlichen oder digitalen) Widerrufserklärung. Weiters endet die KESt-Abzugsbefreiung mit der Zustellung eines Feststellungsbescheides an das…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Wertschwankungen des veranlagten Kapitalvermögens können daher grundsätzlich dazu führen, dass eine Unter- oder Überdeckung gegeben ist, wobei im Fall einer Überdeckung die KESt-Befreiung im entsprechenden Ausmaß nicht mehr zusteht. Aus Vereinfachungsgründen bestehen allerdings keine Bedenken, bei einer durch Wertsteigerungen des veranlagten Kapitalvermögens im Deckungsstock…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bzw. Befreiungen bei juristischen Personen ergeben, zB: Beteiligungserträge sind bei juristischen Personen grundsätzlich steuerbefreit, damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem eingekauften Ertragsausgleich von steuerfreien Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Kombination von Ausschüttung und Thesaurierung Rz 353: Juristische Personen haben nach § 94 Z 5 EStG 1988 die Möglichkeit, eine Befreiungserklärung abzugeben, damit der inländische Abzugsverpflichtete keine KESt von Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug bringen muss. Wenn, wie unter Abschnitt 3.1.1.3.2. ausgeführt…

VereinsR 2001 Rz 417–4282.6 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…KESt im Rahmen eines Rückerstattungsantrages gemäß § 240 Abs. 3 BAO bei dem für die Körperschaft sachlich und örtlich zuständigen Finanzamt beantragt werden, daweil gemäß §§ 94 Z 6 lit. c fünfter Teilstrich EStG 1988 94 Z 6 lit. c fünfter Teilsatz EStG 1988 eine KESt-Befreiung…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Darüber hinaus besteht eine KESt-Befreiung des Investmentfonds für Zinsen…

EStR 2000 Rz 6195–620020.2.4.9 Indexierte Anleihen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…253/1993) sieht eine KESt-Befreiung für Kapitalerträge von bis zu vier Prozent des Nennwertes der von Wohnbaubanken begebenen Wandelschuldverschreibungen vor. Die Befreiung gilt auch für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988. Die Befreiung erstreckt sich auch auf…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…3 BWG befreit das Bankgeheimnis ein Kreditinstitut nicht, sämtliche für den KESt-Abzug relevanten Unterlagen bei einer KESt-Nachschau den prüfenden Organen der Finanzverwaltung vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3 BWG befreit das Bankgeheimnis ein Kreditinstitut nicht, sämtliche für den KESt-Abzug relevanten Unterlagen bei einer KESt-Nachschau den prüfenden Organen der Finanzverwaltung vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt…

EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…des § 3 WAG 2018. Auch ausländische Zweigstellen inländischer Kreditinstitute kommen als inländische depotführende oder auszahlende Stellen in Frage; für diese besteht allerdings eine KESt-Befreiung in § 94 Z 4 EStG 1988. 29.2.2.2 Depotbegriff Rz 7709: Für den Bereich der Vermögenssubstanz liegen nach …

EStR 2000 Rz 7965–797130.1.7 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 27 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988), soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug besteht. Auch verdeckte Ausschüttungen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Weiters erstreckt sich die beschränkte Steuerpflicht auch auf Ausgleichszahlungen, die der Verleiher eines Wertpapiers von einem Kreditinstitut erhält. b)Zuwendungen von inländischen…

UmgrStR 2002 Rz 557–5652.3.8. Kapitalherabsetzungsfiktion
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Abrechnung die KESt einzubehalten und abzuführen. Beispiel: Die übertragende GmbH wird a) zum 31.12.01 b) zum 30.4.01 umgewandelt. Die Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses erfolgt a) am 28.9.01 b) am 29.1.02. Im Zeitpunkt des Widerrufs der Befreiungserklärung läuft im…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988 Rz 7972: Personen, die gemäß § 98 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Personen, die im Inland weder Wohnsitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Geschäftsleitung oder Sitz haben bzw. von der Zweitwohnsitzverordnung…

EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…es kommt vielmehr in den Fällen, in denen aufgrund der in der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 angeführten Kriterien die Befreiung vom KESt-Abzug gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zu versagen ist, zur Prüfung des Vorliegens von Missbrauch iSd § 22 BAO im Rahmen eines…