27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…
…GebG).: Bestandverträge Bürgschaftserklärungen Dienstbarkeiten Glücksverträge, zB Wetten Hypothekarverschreibungen (außergerichtliche) Vergleiche Zessionen Wechsel Näheres zu den Rechtsgeschäftsgebühren allgemein siehe GebR 2019 Rz 417 ff. Rz 681: Sofern nicht eine Selbstberechnung der Gebühr vorgesehen ist (wie beispielsweise bei Bestandverträgen, näheres zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr siehe untenGebR 2019…
…Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69). Zur Frage der…
…Von den in § 33 GebG angeführten Rechtsgeschäften sind einseitig verbindlich: die Bürgschaftserklärung (siehe § 33 TP 7 GebG, Rz 1400 ff) die Hypothekarverschreibung (siehe § 33 TP 18 GebG, Rz 1520 ff). Rz 1049: Unter zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften versteht man Vereinbarungen, bei denen jeder der Vertragspartner sowohl…
…1179: Gebührenschuldner ist bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1046 ff) derjenige, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist. Rz 1180: Die Urkunde über die Hypothekarverschreibung wird im Interesse des Gläubigers ausgestellt. Das Interesse am Abschluss oder der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ist hier nicht maßgebend…
…die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG; siehe Rz 1179…
…dieser Vervielfältigungen der gleichen Gebühr wie der Wechsel, der "Prima", selbst. Rz 1624: Jede Prolongation eines Wechsels unterliegt der gleichen Gebühr wie der Wechsel. Rz 1625: Die einem Wechsel beigesetzte Hypothekarverschreibung unterliegt der in § 33 TP 18 GebG festgesetzten Gebühr (1%, siehe Rz 1520 ff)…
…siehe Rz 1440 ff); Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG; siehe Rz 1480 ff); Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG; siehe Rz 1490 ff); Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG; siehe Rz 1520 ff); Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG; siehe Rz 1540 ff); Zessionen (§ 33 TP 21…
…zu Darlehens- und Kreditverträgen Rz 1120: Bei den gemäß § 20 Z 5 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommenen Sicherungs- und Erfüllungsgeschäften handelt es sich um Bürgschaftserklärungen iSd § 33 TP 7 GebG, Hypothekarverschreibungen iSd § 33 TP 18 GebG, Zessionen iSd § 33 TP 21 GebG (einschließlich Sicherungszessionen), die…
…Stiftungseingangssteuergesetz) steuerbar ist, dh. grundsätzlich dem GebG oder einem Verkehrsteuergesetz unterliegt, auch wenn es auf Grund der Verwirklichung eines Befreiungstatbestandes steuerfrei ist. Rz 1116: In Erbübereinkommen zur Besicherung von Erbansprüchen beurkundete Hypothekarverschreibungen gemäß § 33 TP 18 GebG sind nur insoweit gemäß § 19 Abs. 2 GebG…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…
20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…
20.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren 20.2.5.4.1 Wohnbaubanken Rz 6222: Als Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. Nr. 680/1994 (StWbFG), zuletzt novelliert durch BGBl…
20.2.4.9 Indexierte Anleihen 20.2.4.9.1 Allgemeines Rz 6195: Unter indexierten Anleihen werden Schuldverschreibungen verstanden, die mit variablen oder fixen Zinskupons ausgestattet sind und deren Kapitalrückzahlung von der Wertentwicklung eines bestimmten Index (zB Konsumentenpreisindex) abhängig gemacht wird. Derartige Schuldverschreibungen sehen…
20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…
20.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen 20.2.4.7.1 Allgemeines Rz 6191: Dividendenscheine sind rechtlich selbstständige Nebenurkunden zu Aktien, die zum Bezug der Dividende gegen Einlösung berechtigen. Sie können allein oder zusammen mit dem Anteilsrecht, zu dem sie gehören, Gegenstand des Rechtsverkehrs…
20.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art 20.2.1.6.1 Definition der Zinsen und anderen Erträgnisse Rz 6121: Zinsen sind von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Geld- und Sachkapitals (Wirtschaftsgüter iSd § 27…
20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
20.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung 20.2.4.13.1 Allgemeines Rz 6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw…
20.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte Rz 6178: Die tatsächliche Lieferung des Underlyings führt isoliert zu keiner Steuerpflicht, ein Zins-Swap auf den Zins einer Anleihe wirkt sich jedoch im Rahmen der Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerlich aus (vgl. Abschnitt 20.2.3…