Abschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland…
Die Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) 2021/127 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…von Sendungen, die bestimmte Waren mit Ursprung in China, WeißrusslandBelarus oder Indien enthalten und bei deren Transport Verpackungsmaterial aus Holz Verwendung findet, anzuwendenden Beschränkungen sind: a)die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung…
…über die weitere Vorgehensweise, Rücksprache mit dem Bundesamt für Wald zu halten. 1.1. Kontrollpflichtige Sendungen (1) Der Pflanzengesundheitskontrolle in Bezug auf Verpackungsmaterial aus Holz unterliegen alle Sendungen, sofern a)sie spezifizierte Waren mit Ursprung in China, WeißrusslandBelarus oder Indien (Abschnitt 1.2.) enthalten und…
…Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 (siehe Abschnitt 2.2). (2) Bis zum Abschluss der Pflanzengesundheitskontrollen bleiben sowohl das Verpackungsmaterial aus Holz (Abschnitt 1.3.) als auch die jeweiligen spezifizierten Waren (Abschnitt 1.2.) unter zollamtlicher Überwachung gemäß Artikel 134 UZK und unter Überwachung…
3. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten, auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 erlassenen Bestimmungen sind gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Pflanzenschutzgesetz 2018 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar…
4. Ansprechstellen (1) Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz bestehen folgende Ansprechstellen: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - ÖsterreichischerForstlicher Pflanzenschutzdienst - Holz Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien E-Mail: verpackungsholz@bfw.gv.at während der Dienstzeit (Mo. - Fr.: 08:00…
…Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 erlaubt für das stehende Holz (Wirtschaftsgut mit…
…Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundene Bauwerke, das stehende Holz in einem Forstbetrieb oder auch bürgerlich-rechtliches Zubehör (VwGH 11.12.1990, 90/14/0199), sind kein Teil des nackten Grund und…
…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…
…dem Grund und Boden zuzuordnen. Wirtschaftsgüter, die aus der Nutzung des Grundstücks entstehen und land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (stehende Ernte, stehendes Holz), sind hingegen vom Grundstücksbegriff auch dann nicht umfasst, wenn sie in einem einheitlichen Vorgang mit dem Grund und Boden veräußert werden. Diese…
…sich bei der als außerbetriebliche Einkünfte erklärten Tätigkeit tatsächlich um eine vermögensverwaltende oder nicht doch eine betriebliche Aktivität handelt. Vermögen einer nicht gewerblich tätigen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder das Vermögen einer Körperschaft mit bloßer Besitz- oder Holdingfunktion, soweit es sich nicht um Kapital- oder Mitunternehmeranteile handelt…
…der Veräußerung von Grundstücken bestehen auch keine Bedenken, Wirtschaftsgüter, die keine ins Gewicht fallende Selbständigkeit aufweisen, dem Grund und Boden zuzurechnen. Nicht zum Grund und Boden gehören das Holzbezugsrecht (VwGH 21.10.1960, 0113/60), das Fischereirecht (Rz 5122), das Jagdrecht (VwGH 11.12.1990…
…§ 295 ABGB). Solche Wirtschaftsgüter bleiben nichtabnutzbares Anlagevermögen, solange sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Soweit diese Wirtschaftsgüter land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (zB stehendes Holz, Bäume einer Obstplantage), sind sie auch nicht vom Grundstücksbegriff nach § 30 Abs. 1 EStG 1988 erfasst (siehe…
…insoweit, als eine Aufdeckung der stillen Reserven innerhalb von 24 Monaten ab dem Kalamitätsereignis erfolgt und spätere Fällungen nicht in die betriebsplanmäßige Holznutzung einbezogen werden. Rz 3891: Die anlässlich der Veräußerung eines Waldgrundstückes aufgedeckten stillen Reserven des stehenden Holzes sind übertragbar (VwGH 16.6.1987…
…Zu den land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten kann zB unter den genannten Voraussetzungen die Erbringung von Fuhrwerksleistungen, Holzschlägerungen für Dritte oder die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit (Nachbarschaftshilfe) gehören. Hiezu siehe EStR 2000 Rz 4201 bis Rz 4208b. Umsätze aus der Tätigkeit als…
…Waldbewirtschaftung stehen, wie zB Bringungsanlagen, Holzlagerplätze und Waldschneisen. Rz 1555: Zum Forstbetrieb zählen weiters die ertragsteuerlich als forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehenden Tätigkeiten wie Sägen, Schottergruben und Forstgärten, die Jagd und die Fischerei auf dem Forstbetrieb zugehörigen Flächen und Gewässern (ausgenommen Teichwirtschaft und Fischzucht) unabhängig davon, ob…
…BAO von Kapitalertragsteuerfestsetzungen Abstand zu nehmen, wenn die Ausschüttung (Geld- und/oder Sachausschüttung) je Anteilsinhaber bei der jeweiligen Agrargemeinschaft 2.000 Euro im Kalenderjahr nicht überstieg (Freigrenze ohne Berücksichtigung von Elementarholz und ohne vom Anteilsinhaber für den Eigenbedarf genutztes Holz, Einrechnung von Kalamitätsausschüttungen zu einem…
20.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen 20.2.4.1 Optionsanleihen 20.2.4.1.1 Allgemeines Rz 6179: Bei einer Optionsanleihe besitzt der Inhaber neben dem Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags ein in einem Optionsschein verbrieftes Recht, innerhalb der Optionsfrist eine bestimmte Anzahl von…
20.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds) 20.2.4.2.1 Allgemeines Rz 6181: Wandelanleihen sind Obligationen, die wie "normale" Kuponanleihen einen Zins- und Tilgungsanspruch gegenüber dem Emittenten der Anleihe verbriefen, die aber zusätzlich ein Umtauschrecht des Forderungstitels in einen Beteiligungstitel beinhalten. Das Umtauschrecht…